Verbraucherschutz: An wen kann ich mich wenden?

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Mit Verivox wird der Anbieterwechsel zu einer schnellen und einfachen Angelegenheit. Sollten nach einem Anbieterwechsel über unser Verbraucherportal Schwierigkeiten mit dem neuen Versorger auftreten, steht Ihnen unser Kundenservice gerne helfend zur Seite. Teilen Sie uns Ihre Interessentennummer mit und schildern Sie uns kurz Ihren Fall, wir nehmen dann Kontakt mit dem jeweiligen Anbieter auf und versuchen, das bestehende Problem zu lösen. Dieser Service ist – wie alle Angebote für Verbraucher bei Verivox - selbstverständlich kostenlos.

Den Bemühungen von Verivox sind jedoch gesetzliche Grenzen gesetzt. Als privatwirtschaftliches Unternehmen dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen. Wenn es mit einem Anbieter zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, müssen wir Sie an entsprechend berechtigte Organisationen verweisen.

Schlichtungsstelle Energie

Die Schlichtungsstelle Energie hat im November 2011 ihre Arbeit aufgenommen. Die Schlichtungsstelle wird von einem unabhängigen Verein getragen, in dem die wichtigsten Energieverbände und die Verbraucherzentrale Bundesverband vertreten sind. Sie soll bei Konflikten zwischen Unternehmen und Verbrauchern vermitteln und schnelle außergerichtliche Lösungswege eröffnen. Ein Schlichtungsverfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monate dauern.

Die Arbeit der Schlichtungsstelle soll von den Energieversorgungsunternehmen bezahlt werden, die eine Fallpauschale zu entrichten haben. Für Verbraucher sollen keine Kosten entstehen, es sei denn, es handelt sich um "offensichtlich missbräuchliche Beschwerden".

Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen haben laut eigener Aussage als einzige Organisationen in Deutschland das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung. Nur die Verbraucherzentralen dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden.

Hier finden Sie ihre örtliche Verbraucherzentrale. Die telefonische, schriftliche oder persönliche Rechtsberatung ist kostenpflichtig.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist unter anderem für die Regulierung der Telekommunikations-, Elektrizitäts- und Gasmärkte zuständig. Für die Bereiche Telekommunikation und Energie hat die Behörde einen jeweils eigenen Verbraucherservice eingerichtet. Anfragen und Beschwerden können schriftlich oder telefonisch eingereicht werden. Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Bundesnetzagentur.

Mieterbund

Wenn Sie Mieter sind und Probleme mit der Nebenkostenabrechnung oder andere Auseinandersetzungen mit Vermietern haben, kann Ihnen der Deutsche Mieterbund weiterhelfen. Die Rechtsberatung ist kostenlos, allerdings ist eine Vereinsmitgliedschaft notwendig. Hier finden Sie ein Verzeichnis der örtlichen Mietervereine.



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