Verband befürchtet hohe Kosten durch neue Abrechnungen
Stand: 14.02.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Bremen – Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) kritisiert die gesetzlichen Neuregelungen zur Erstellung von Strom- und Gasrechnungen. Durch die vorgeschriebenen Mindestangaben würde ein ohnehin schon schwer zu erfassendes Dokument unnötig verkompliziert. Dadurch werde das Ziel des Gesetzes – einfache und verständliche Stromabrechnungen – verfehlt.
Der Verband hat eine Kurzbefragung von 17 Energieversorgern und Messdienstleistern in Auftrag gegeben. Die Mehrheit der Befragten hält die neuen Vorschriften für unverhältnismäßig, da sie mit hohen Kosten für die Branche verbunden seien und den Bedürfnissen der Verbraucher nicht entspreche.
Im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes werden Energieversorgern neue Vorgaben zur Gestaltung von Stromrechnungen gemacht. Dazu gehört eine Reihe von Mindestangaben, die auf jeder Rechnung vorzufinden sein müssen. Dazu zählen beispielsweise die Vertragsdauer, der nächstmögliche Kündigungstermin und die jeweils geltenden Preise.
Bei einigen Vorgaben bestehe jedoch nach wie vor Klärungsbedarf. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass die Strom- und Gasrechnung auch einen grafischen Vergleich der abgerechneten Energiemenge mit dem Jahresverbrauch von „Vergleichskundengruppen“ enthält. Wie diese Gruppen zu definieren sind, ist nach wie vor unklar: Während die Bundesnetzagentur Vorschläge von Marktteilnehmern fordere, würden diese darauf warten, dass die Bundesnetzagentur die Initiative ergreift.
Derartige Unklarheiten würden zu Notlösungen führen, die Verbraucher mehr verwirren als informieren. Der Verband fordert daher verbindliche Lösungen und einheitliche Vorgaben, die von Branchenverbänden wie dem BEMD selbst ausgehen sollen.