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Neue Netzumlage liegt bei 0,151 Cent/kWh

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bonn/Berlin – Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur neuen Netzentgelt-Umlage veröffentlicht. Ab dem 01.01.2012 müssen private und gewerbliche Stromabnehmer mit einem Verbrauch von unter 100.000 kWh pro Jahr eine zusätzliche Netzentgelt-Umlage von 0,151 Cent/kWh bezahlen. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh bedeutet dies eine Preissteigerung von knapp 1 Prozent, was zusätzlichen Jahreskosten von etwa 7 Euro entspricht.

Die kurzfristige Einführung der neuen Umlage stößt in der Energiewirtschaft auf breite Kritik. "Diese neue Regelung hat Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte in nahezu allen Netzgebieten. Die Festlegung kommt so spät, dass kurz vor dem Jahreswechsel eine geordnete Neuberechnung der Netzentgelte kaum möglich ist. Die Vertriebsunternehmen können zudem die neue Umlage bei der Ermittlung der Strompreise für die Kunden nicht mehr zum Jahreswechsel berücksichtigen. Das ganze Verfahren ist für Kunden und Energieunternehmen unzumutbar", erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Hintergrund der neuen Umlage ist eine Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Bisher wurden verbrauchsintensiven Betrieben sowie Verbrauchern mit Heizstrom vergünstigte Netznutzungsentgelte berechnet. Die entgangenen Erlöse wurden von den Netzbetreibern auf alle anderen Verbraucher im jeweiligen Netzgebiet umgelegt. Im Juli 2011 legte der Gesetzgeber fest, dass Großverbraucher eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten beantragen können. Die den Netzbetreibern entgangenen Entgelte sollen nun nicht mehr auf die Verbraucher im jeweiligen Netzgebiet, sondern bundesweit umgelegt werden. Ursprünglich war dies auch für die Rabatte geplant, die Heizstromnutzern eingeräumt werden. Die Gesamtkosten der Befreiung wurden auf  1,1 Milliarden Euro geschätzt, was einer Umlagenhöhe von 0,467 Cent/kWh für 2012 und von 0,161 Cent/kWh für 2011 entsprochen hätte.

Die Bundesnetzagentur hat nun festgelegt, dass das neue System nicht mehr rückwirkend für 2011, sondern erst ab 2012 gültig wird. Die Rabatte für Heizstromkunden sollen nach wie vor in den örtlichen Netzentgelten abgerechnet werden. Damit bleiben nur die Gebührenbefreiungen und Rabatte für die stromintensiven Betriebe, die auf die anderen Verbraucher umgelegt werden. Die Bundesnetzagentur schätzt das Volumen dieser Vergünstigungen mit 440 Millionen Euro ein.