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LichtBlick erweitert Marktgebiet nach erfolgreichem Rechtsstreit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Hamburg - Der unabhängige Energieversorger LichtBlick hat einen Erfolg im Rechtsstreit mit dem regionalen Gasnetzbetreiber Ohra Hörselgas (OHG) errungen. Ab dem 1. Juni kann das Hamburger Unternehmen nun auch thüringische Verbraucher zwischen Eisenach und Gera versorgen. Laut Lichtblick könne ein thüringischer Musterhaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden durch den Wechsel von der Grundversorgung durch die OHG zu LichtBlick je nach Ausgangstarif etwa 410 Euro pro Jahr einsparen.

Der thüringische Gasversorger hatte LichtBlick seit Oktober 2008 den Zugang zum regionalen Gasnetz verweigert. Ohra Hörselgas hätte zudem versäumt, die Verweigerung des Netzzugangs für LichtBlick bei der zuständigen Bundesnetzagentur in Bonn zu melden und zu begründen. LichtBlick hatte daraufhin zunächst vor dem Landesgericht Erfurt geklagt. Bevor es in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Jena zur mündlichen Verhandlung kam, lenkte die Ohra Hörselgas jedoch ein.

"Wir haben einen wichtigen Erfolg für den Wettbewerb und die Verbraucher in Thüringen errungen", freut sich Dr. Christian Friege, Geschäftsführer von LichtBlick. Laut LichtBlick gebe es immer wieder Versuche regionaler Netzbetreiber, neue Gasanbieter mit unlauteren Mitteln am Markteintritt zu hindern.

LichtBlick ist im Oktober 2007 in den deutschen Gasmarkt eingestiegen und beliefert inzwischen mehr als 40.000 Kunden mit einem Erdgas-Biogas-Produkt. Der bundesweit einheitliche LichtBlick-Tarif setzt sich aus einer monatlichen Grundgebühr von 9,90 Euro und einem Kilowattstundenpreis von 6,79 Cent zusammen. Bis zum 30. September 2010 enthält es durchschnittlich mindestens fünf Prozent klimafreundliches Biogas. Die Einhaltung der Biogas-Quote wird regelmäßig durch den TÜV geprüft und zertifiziert. Langfristig plant LichtBlick den Biogasanteil kontinuierlich zu steigern.