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Hannover – Fluggesellschaften sind bei Verspätungen verpflichtet, ihre Fluggäste über deren Rechte aufzuklären. Wird diese Informationspflicht versäumt, muss die Airline bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers übernehmen. So haben die Richter des Amtsgerichts Hannover entschieden. (Az.: 450 C 2336/16).
In dem verhandelten Fall musste die Fluggesellschaft wegen einer deutlichen Verspätung zudem eine Ausgleichszahlung von 600 Euro zahlen. Sie hatte wegen Schlechtwetter ihre Flüge umplanen müssen. Dabei konnte sie jedoch nicht beweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um eine Verspätung abzuwenden.
Außergerichtliche Kosten zu Lasten der Airline
Weil der klagende Fluggast keinen schriftlichen Hinweis über die ihm zustehende Rechte erhalten hatte, konnte er vor Gericht auch die außergerichtlichen Kosten für seinen Rechtsbeistand geltend machen – immerhin waren dies 255,85 Euro. Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".