Erneuete Niederlage für Gasag vor BGH
Berlin - Der Berliner Gasversorger Gasag hat erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Unternehmens gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts jetzt endgültig zurückgewiesen. Das bestätigte das Unternehmen auf Anfrage. Kunden hatten eine Sammelklage gegen eine Preiserhöhung im Jahre 2005 eingereicht. Unterstützt wurden sie von der Verbraucherzentrale. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach eine von der Gasag in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam war.
Ein Gasag-Sprecher sagte, es habe bereits einen entsprechenden Hinweisbeschluss des BGH gegeben, das die Revision zurückgewiesen werde. Von daher sei die Entscheidung "keine Überraschung" für das Unternehmen. An der Sachlage habe sich aber nichts geändert. Daher lehne der Konzern Rückzahlungen weiterhin ab.
Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, sagte, mit dem jetzt veröffentlichten sogenannten Zurückweisungsbeschluss habe der BGH den Endpunkt im Klageverfahren von 38 Gasag-Kunden gesetzt. Auch wenn das neue Urteil formal nur für die klagenden Kunden gelte, sollten alle 300 000 Sondervertragskunden zumindest teilweise eine Erstattung erhalten, forderte er.
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