Entscheidung über CCS-Gesetz erneut vertagt
Berlin - Die unterirdische Speicherung von CO2 ist umstritten, da sie teils ungewisse Risiken birgt. Bund und Länder wollen seit Monaten über ein entsprechendes Gesetz entscheiden. Doch die Zukunft der CCS-Technologie in Deutschland bleibt weiter ungewiss.
Im Bund-Länder-Streit über unterirdische Kohlendioxid-Speicher ist eine Einigung ungewiss. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vertagte am Mittwochabend erneut eine Entscheidung über das Gesetz zur Abscheidung und Verpressung von Kohlendioxid (CO2) in den Untergrund. Mit dem Gesetz soll bis 2017 die CCS-Technologie in Deutschland erprobt werden. Dabei soll bei Kohlekraftwerken und in der Industrie der Klimakiller CO2 nicht mehr in die Atmosphäre geblasen, sondern abgetrennt und unterirdisch gespeichert werden.
Besonders strittig sind Ausstiegsklauseln für einzelne Länder wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Speicher so bei sich verhindern können. Die EU-Kommission hat wegen der noch nicht gefundenen Lösung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU fordert von jedem Mitglied eine gesetzliche Regelung zu CCS. Möglich ist aber auch ein genereller Ausschluss, diese Option hatte Österreich gewählt. Die EU und die Bundesregierung sehen die Technologie als Hoffnung im Kampf gegen den Klimawandel.
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