Behauptungen von Flexstrom sind unzutreffend
Stand: 19.01.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Flexstrom hat gegen Verivox beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen vermeintlich nicht korrekter Aussagen zu der Anzahl der Kundenbeschwerden erwirkt. Davon hat Verivox – wie bereits in anderen Verfahren auch - erst aus den Medien erfahren. Verivox hat zwischenzeitlich das Landgericht Hamburg und die Anwälte von Flexstrom angeschrieben und um Übermittlung der Antragsschrift gebeten, um den konkreten Inhalt der Vorwürfe in Erfahrung zu bringen. Das Gericht wird Verivox die Klageschrift schnellstmöglich übermitteln. Die Anwälte von Flexstrom weigern sich hingegen, Verivox die Antragsschrift auszuhändigen. Hierzu muss man wissen, dass eine einstweilige Verfügung eine vorläufige Regelung darstellt, die auf einer summarischen Prüfung des Vortrags des Antragsstellers beruht und ohne Anhörung der Gegenseite erlassen wird.
Der Streitpunkt zwischen Verivox und Flexstrom ist die seit 2010 steigende Anzahl von Kundenbeschwerden. Allein zum Thema „Neukundenbonus wird nicht ausgezahlt“ liegen Verivox über 3000 Beschwerden vor – auch Verbraucherverbände klagen über eine hohe Anzahl von Beschwerden, die wohl künftig von der neu geschaffenen Schiedsstelle für Energie bearbeitet werden müssen.
Die Behauptung von Flexstrom, es sei um Provisionen gegangen, ist unzutreffend. Verivox hatte in einem von Flexstrom eingeleiteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Nichtauszahlung des Neukundenbonus und Unstimmigkeiten in den AGB von Flexstrom vom Landgericht Heidelberg Recht bekommen - dieses spricht von "Bauernfängerei" und "Augenwischerei". Auch die Schiedsstelle Energie bestätigt die Haltung von Verivox. Verivox hat für ein weiteres Produkt der Flexstromgruppe den Neukundenbonus aus den Gesamtkosten für das erste Jahr im Tarifrechner herausgerechnet, nachdem auch hier Unstimmigkeiten mit den auf der Flexstromseite verfügbaren AGB auftraten. Flexstrom hat Verivox erst nach der Herausrechnung des Bonus ein konkretes Provisionsangebot unterbreitet. Die Kausalkette wird also bewusst verdreht. Verivox geht gegen sämtliche Falschdarstellungen von Flexstrom vor.