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Bedarfsgemeinschaften erhalten zu wenig Geld für Strom

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Die Strompreise kennen seit Jahren nur den Aufwärtstrend. Darunter leiden insbesondere auch die Bedürftigen in Deutschland. Denn die staatlichen Zuwendungen reichen bei Weitem nicht aus, um die überdurchschnittlich hohen Strompreise zu bezahlen. Zudem haben Empfänger von Sozialleistungen weniger oft die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln.

Im April 2011 bekamen laut Bundesagentur für Arbeit rund 6,5 Millionen Menschen, die in insgesamt 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften leben, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Der Regelbedarf für Alleinstehende beläuft sich derzeit auf 364 Euro pro Monat. Von diesen 364 Euro werden vom Gesetzgeber 30,42 Euro (8,36 Prozent) für Strom, Kochgas und Wohnungsinstandhaltung eingeplant.

Stromkosten übersteigen Regelsatz um 45 Prozent

Dass der Regelsatz von 30,42 Euro zu gering angesetzt ist, zeigt ein Blick auf den Verivox-Verbraucherpreisindex Strom. Ein Single-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2000 kWh bezahlt im Mai 2011 durchschnittlich 26,43 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht monatlichen Kosten von 44,05 Euro. Damit übersteigen die reinen Stromkosten den Regelsatz bereits um 45 Prozent – die Ausgaben für Kochgas und Wohnungsinstandhaltung kommen noch dazu.

„Die Berechnung des Regelbedarfs ist ein komplizierter statistischer und politischer Prozess, den wir nicht vollständig beurteilen können“, so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. „Für den Bereich Haushaltsenergie können wir jedoch eindeutig feststellen, dass hier zu optimistisch gerechnet wurde.“

Höhere Kosten und wenig Auswahl

Wer staatliche Unterstützung erhält, wird vom Gesetzgeber aufgefordert, bewusst mit dem Geld umzugehen und wirtschaftlich zu handeln. Doch Bedürftige können nur eingeschränkt am Wettbewerb auf dem Strommarkt teilhaben.

Die meisten überregionalen Stromanbieter prüfen die Bonität von Neukunden, um eventuelle Zahlungsausfälle zu vermeiden. Diese Risikoeinschätzung berücksichtigt Zahlungsschwierigkeiten in der Vergangenheit, aber auch weichere Faktoren wie Alter oder Wohnort. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Verbraucher, die staatliche Unterstützung beziehen, oft nicht zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln können.

Die Folge ist, dass die einkommensschwachen Haushalte an den örtlichen Stromversorger gebunden bleiben. Dort werden sie in der Regel zu den Konditionen der Grundversorgung beliefert. Der örtliche Grundversorgungstarif ist jedoch die mit Abstand teuerste Art, Strom zu beziehen – damit bezahlt ein Haushalt ungefähr 5 Prozent mehr als im bundesdeutschen Durchschnitt.