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Richtlinien des Verivox-Preisrechners für Strom und Gas

Als Verbraucherportal hat Verivox es sich zur Aufgabe gemacht, Verbraucher umfassend zu informieren. Angebote müssen leicht und ohne tiefere Detailkenntnisse verständlich sein, damit der Energiemarkt transparent und vergleichbar für Verbraucher wird.

Um die Verbraucherfreundlichkeit des Angebotes sicherzustellen, gelten die folgenden Richtlinien für die Tarifvergleiche Strom und Gas:

Allgemeines zum Preisrechner:

  1. Verivox berücksichtigt alle Energieversorger, die von der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG zugelassen wurden oder über eine ältere Lizenz verfügen. Bei neuen Versorgern machen wir die zufriedenstellende Beantwortung relevanter Fragen zur Voraussetzung für die Aufnahme in den Tarifrechner. Verivox behält sich ausdrücklich das Recht vor, zweifelhafte Versorger und/oder Tarife nicht abzubilden.
  2. Verivox berücksichtigt alle nicht-leistungsgemessenen Neukundentarife für Privat- und Gewerbekunden, die im Internet veröffentlicht wurden. Bestandskundentarife werden nicht berücksichtigt, da diese nicht veröffentlicht werden.
  3. Die Berechnung im Tarifrechner erfolgt für den vom Benutzer abgefragten Jahresverbrauch und Standort. Tarife werden auf der Basis der Preisbestandteile (Arbeitspreis, Grundgebühr, Neukundenboni, Pakete etc.) und der regionalen Verfügbarkeit abgebildet. Basis für die Preisermittlung sind die Kosten für das erste Belieferungsjahr. Relevante Tarifänderungen werden berücksichtigt, sobald diese bekannt sind.
  4. Benutzer können über Filterkriterien Tarife mit Vorauskasse und Kaution ausschließen. Ebenso können die Berücksichtigung von Neukundenboni, Preisgarantien und Ökoprodukte als Filterkriterien angewandt werden.
  5. Sonderaktionen über andere Vertriebskanäle werden nur dann berücksichtigt, wenn die dazugehörigen Tarifinformationen öffentlich verfügbar sind. Nicht berücksichtigt werden Tarife für bestimmte Zielgruppen wie Sozialtarife, Wärmepumpentarife oder auch Kombitarife.

Richtlinien zu einzelnen Produktbestandteilen:

  1. Bei der Aufnahme von Tarifen mit Kautionen behält Verivox sich eine redaktionelle Prüfung des Angebots auf Verhältnismäßigkeit vor. Genossenschaftseinlagen, die Voraussetzung für einen Vertragsabschluss sind, wertet Verivox wie eine Kaution. Auf keinen Fall akzeptiert Verivox Tarife mit unverhältnismäßig hohen Kautionen oder Mindesteinlagen, die den Verbraucher über die tatsächlichen Kosten des Angebotes täuschen können.
  2. Verivox akzeptiert als Neukundenboni nur geldwerte Vorteile (Boni, Frei-kWh, Grundgebührbefreiung etc.), die dem Kunden innerhalb des ersten Jahres, spätestens aber mit der Jahresendabrechnung gutgeschrieben werden. Boni, die an weitere Voraussetzungen (Vertragsverlängerung, Club, Reisegutscheine etc.) gebunden sind, werden lediglich als Anmerkung erwähnt, finden aber keine Berücksichtigung bei der Preisberechnung. Auf keinen Fall akzeptiert Verivox Tarife mit unverhältnismäßig hohen Neukundenboni, die den Verbraucher über die tatsächlichen Kosten des Angebotes täuschen können.
  3. Verivox berücksichtigt nur Preisgarantien, die Preisstabilität für alle Preisbestandteile über einen definierten Zeitraum bieten. Ab dem 01.11.2009 werden nur noch Preisgarantien für den Bruttoendpreis oder unter Ausschluss der Mehrwertsteuer berücksichtigt. Tarife, die den Energiepreis unter Ausschluss der Netznutzungsentgelte oder anderer Steuern (EEG, KwK-G, Ökosteuer, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer) garantieren, werden als Tarife mit "Energiepreisgarantie" im Tarifrechner vermerkt, gelten aber nicht mehr als Angebote mit Preisgarantie. Ferner akzeptiert Verivox nur noch Preisgarantien, die ab Belieferungsbeginn gelten. Preisgarantien, deren Laufzeit ab Vertragsabschluss zählen, werden nicht berücksichtigt.
  4. Pakettarife werden ab dem 01.11.2009 nur dann berücksichtigt, wenn der Anbieter eine Preisgarantie über die volle Paketlaufzeit in seinen AGB gewährt. In Zweifelsfällen behält sich Verivox vor, eine ausdrücklich klarstellende Erklärung von dem Anbieter anzufordern.
  5. Kritik und Feedback von Verbrauchern ist uns sehr wichtig. Bei massiven Beschwerden seitens der Verbraucher behält sich Verivox das Recht vor, einzelne Angebote mit Warnhinweisen zu kennzeichnen oder aus dem Tarifrechner zu entfernen.

Verivox steht im dauerhaften Austausch mit Verbraucherverbänden, Medien und den Anbietern und begrüßt jegliches Feedback seiner Benutzer herzlich. Dennoch kann Verivox natürlich keine Haftung für die absolute Korrektheit der Darstellung übernehmen. Verivox behält sich ausdrücklich vor, diese Richtlinien den Gegebenheiten des Marktes anzupassen.

Stand: 23. Oktober 2009

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