Richtlinien des Verivox-Preisrechners für Strom und Gas

Als Verbraucherportal hat Verivox es sich zur Aufgabe gemacht, Verbraucher umfassend zu informieren. Angebote müssen leicht und ohne tiefere Detailkenntnisse verständlich sein, damit der Energiemarkt transparent und vergleichbar für Verbraucher wird.

Um die Verbraucherfreundlichkeit des Angebotes sicherzustellen, gelten die folgenden Richtlinien für die Tarifvergleiche Strom und Gas:

Allgemeines zum Preisrechner:

Unser Tarifrechner sortiert Strom- und Gastarife, die Neukunden angeboten werden, rein mathematisch nach dem Preis.

Berechnungsbasis sind dabei die Kosten, die einem neuen Kunden im gewählten Postleitzahlbezirk für die gewählte Abnahmemenge voraussichtlich im ersten Jahr entstehen. Relevante Tarifänderungen werden so schnell wie möglich berücksichtigt, nachdem diese bekannt sind.

Verivox berücksichtigt nur Tarife, die vom Energieversorger im Internet veröffentlicht sind. Bestandskundentarife werden nicht berücksichtigt, da diese nicht veröffentlicht werden. Nicht berücksichtigt werden Tarife für bestimmte Zielgruppen wie Sozialtarife oder auch Kombitarife.

Welche Tarife angezeigt werden, hängt im Übrigen von den Voreinstellungen des Benutzers ab. Benutzer können über Filterkriterien u.a. Tarife mit Vorauskasse und Kaution ausschließen. Ebenso können beispielsweise die Berücksichtigung von Neukundenboni, Preisgarantien und Ökoprodukte als Filterkriterien angewandt werden.

Bei neuen Versorgern machen wir die zufriedenstellende Beantwortung relevanter Fragen zur Voraussetzung für die Aufnahme in den Tarifrechner. Verivox behält sich das Recht vor, im Einzelfall Versorger und/oder Tarife nicht abzubilden.

Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz:

Basis für die Darstellung sind die uns von den Energieversorgern zur Verfügung gestellten Informationen. Davon weichen wir ab, wenn ansonsten ein erheblicher Anteil der Nutzer unseres Angebots in die Irre geführt werden könnte oder wenn sich ein Angebot nicht transparent mit anderen Angeboten vergleichen lässt. In solchen Fällen behalten wir uns insbesondere vor, einzelne Vergünstigungen nicht in die Berechnung einzubeziehen, mit einem Hinweistext zu versehen oder das Angebot als nicht unseren Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechend einzustufen.

Dies bedeutet vor allem:
  1. Sofern der Kunde beim Abschluss eines Vertrages eine Sicherheit leisten muss, behalten wir uns eine Prüfung auf Angemessenheit und Transparenz vor. Dies gilt beispielsweise für Kautionen oder Genossenschaftseinlagen.
  2. Wir berücksichtigen als Boni nur solche vom Energieversorger gewährten Vorteile, die sich direkt auf das angebotene Produkt selbst beziehen (insbesondere z.B. Bonusgutschriften, Frei-kWh, Grundgebührbefreiung, Erstjahresrabatte – nicht aber Gutscheine für andere Waren oder Dienstleistungen) und innerhalb des ersten Jahres gewährt werden.
  3. Wenn ein Bonus nur unter Voraussetzungen gewährt wird, mit denen ein Kunde nicht zu rechnen braucht, wird er nicht in die Preisberechnung einbezogen. Solche überraschenden Voraussetzungen sind beispielsweise, dass das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr besteht, der Kunde Mitglied in einem Club werden muss oder der Bonus bei Unterschreiten einer bestimmten Abnahmemenge oder Ausübung eines dem Kunden zustehenden Rechts entfällt. Wir gehen aber davon aus, dass ein ausdrücklich und deutlich als Neukundenbonus beworbener Bonus Bestandskunden nicht gewährt werden muss.
  4. Nicht berücksichtigt werden Boni auch dann, wenn der Energieversorger durch einseitige Handlung deren Auszahlung verhindern oder verzögern kann.
  5. Unverhältnismäßig hohe Boni und Preisgestaltungen, die den Verbraucher über die langfristigen Kosten des Angebotes täuschen können, werden nicht berücksichtigt. Boni bis 100 Euro (brutto) gelten nicht als unverhältnismäßig. Boni, die 100 Euro (brutto) übersteigen, sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 Prozent des Jahresbruttoendpreises (Gesamtkosten ohne Bonus) übersteigen.
  6. Verivox unterscheidet zwischen drei Preisgarantieprodukten:
    • „Preisgarantie“: Gilt für alle Preisbestandteile, ausgenommen MwSt.-Änderungen und langfristig festgelegte Strom- und Erdgassteuern.
    • „Eingeschränkte Preisgarantie“: Hier können Änderungen von gesetzlichen Abgaben und Umlagen (EEG, KWK-G, Konzessionsabgabe) weitergegeben werden.
    • „Energiepreisgarantie“: Nur ein Preisbestandteil (Energiepreis) ist garantiert.
  7. Pakettarife werden nur dann berücksichtigt, wenn der Anbieter eine „Preisgarantie“ oder eine „eingeschränkte Preisgarantie“ über die volle Paketlaufzeit in seinen AGB gewährt.
  8. Anbieter, die Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie nicht beachten, werden nicht berücksichtigt.

Hinsichtlich der Einstufung und Darstellung von Tarifen behält sich Verivox das Recht vor, eine klarstellende Erklärung von dem Anbieter einzuholen. Ausdrücklich behält sich Verivox das Recht vor, die Anbieter oder Tarife mit Warnhinweis darzustellen oder das Angebot als nicht unseren Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechend einzustufen oder ganz aus dem Tarifrechner zu entfernen, wenn der Anbieter diese Erklärung nicht abgibt.

Verivox geht davon aus, dass die Anbieter die versprochenen Leistungen tatsächlich gewähren und überprüft diese daher nicht. Verivox behält sich aber vor, bekannt gewordene Beschwerden zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei Beschwerden über frühere Tarife des Anbieters.

Verivox behält sich vor, konzernrechtlich oder personell verflochtene Anbieter einheitlich zu behandeln.

Kritik und Feedback von Verbrauchern ist uns sehr wichtig. Bei massiven Beschwerden seitens der Verbraucher oder der Verbraucherverbände behält sich Verivox das Recht vor, einzelne Anbieter oder Tarife mit Warnhinweisen zu kennzeichnen oder als nicht unseren Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechend einzustufen oder aus dem Tarifrechner zu entfernen.

Verivox steht im dauerhaften Austausch mit Verbraucherverbänden, Medien und den Anbietern und begrüßt jegliches Feedback seiner Benutzer herzlich. Dennoch kann Verivox natürlich keine Haftung für die absolute Korrektheit der Darstellung übernehmen. Verivox behält sich ausdrücklich vor, diese Richtlinien den Gegebenheiten des Marktes anzupassen.

Stand: 9. Januar 2012

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