Wasserschaden
Ein Wasserschaden kann sowohl durch Hochwasser als auch durch Leitungswasser verursacht werden. Diese Unterscheidung legt fest, welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommt – und ob der Betroffene überhaupt gegen den Wasserschaden versichert ist. Die Versicherungsbeträge werden durch verschiedene Parameter bestimmt und variieren stark.
- Leitungswasser-Schaden an Haushaltsgegenständen
- Leitungswasser-Schaden am Gebäude
- Wasserschaden durch Hochwasser
- Bei einem Wasserschaden richtig handeln
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Wohngebaeudeversicherungen vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Schäden durch Leitungswasser können auftreten, wenn die Waschmaschine ausläuft, wenn sich ein Rohrbruch ereignet oder wenn die Heizung tropft.
- Wenn dagegen das Gebäude selber beschädigt worden ist, kommt die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers dafür auf.
- Generell gilt: Die Versicherungsgesellschaften erwarten vom Versicherten, dass er sich bei einem Wasserschaden schadensmindernd handelt.
Leitungswasser-Schaden an Haushaltsgegenständen
Schäden durch Leitungswasser können auftreten, wenn die Waschmaschine ausläuft, wenn sich ein Rohrbruch ereignet oder wenn die Heizung tropft. Über die Hausratversicherung sind Schäden an Möbeln und Haushaltsgegenständen abgedeckt. Ob der Hausrat, der sich etwa in einer Garage befindet, mitversichert ist, wird je nach der Entfernung zwischen Haus und Garage entschieden. Die Hausratversicherung ersetzt nicht nur die beschädigten oder zerstörten Haushaltsgegenstände, sondern sie bezahlt auch die notwendigen Aufräumarbeiten.
Leitungswasser-Schaden am Gebäude
Wenn dagegen das Gebäude selber beschädigt worden ist, kommt die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers dafür auf. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Schimmel an den Wänden bildet oder die Decke neu gestrichen werden muss. Alle festen An- und Einbauten werden darin mitversichert. Obwohl die Wohngebäudeversicherung nicht mehr obligatorisch ist, verzichten nur wenige Immobilienbesitzer darauf.
Wasserschaden durch Hochwasser
Hochwasser stellt in immer mehr Teilen Deutschlands eine Gefahr dar. Unwetterschäden sind jedoch bei vielen Hausrat- wie Wohngebäudeversicherungen ausgeschlossen. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall eine separate, teurere Elementarschadenversicherung abschließen. Diese trägt Schäden, die durch eindringendes Grundwasser, Starkregen, eine Sturmflut, Schnee oder andere Unwetter entstehen. Allerdings sollten Versicherte in hochwassergefährdeten Gebieten beachten, dass die Versicherungsgesellschaften hier entweder gar keine Versicherung gegen Hochwasser anbieten oder eine sehr hohe Prämie verlangen.
Bei einem Wasserschaden richtig handeln
Generell gilt: Die Versicherungsgesellschaften erwarten vom Versicherten, dass er sich bei einem Wasserschaden schadensmindernd handelt. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Haupthahn der Wasserleitung sofort geschlossen und das ausgelaufene Wasser beseitigt wird, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Vor den Aufräumarbeiten sollte man daran denken, den Schaden durch Fotos zu dokumentieren. Außerdem muss umgehend der Versicherer informiert werden.
Die meisten Versicherungen zahlen nur dann, wenn der Versicherte sich nicht fahrlässig verhalten hat. Daher erfolgt beispielsweise keine oder eine geminderte Zahlung, wenn Regen durch ein offenes Fenster eindringt oder Wasserleitungen im Außenbereich trotz Frostes nicht abgestellt wurden. Manche Policen leisten jedoch auch bei grober Fahrlässigkeit im vollen Umfang.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
- Bauen und kaufen: Worauf man bei der Kalkulation achten sollte
- Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht: Was ist zu tun?
- Warum wird die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer?
- Schäden durch Vandalismus in der Wohngebäudeversicherung
- Grundwasser-Schäden in der Wohngebäudeversicherung
- Bezahlt die Versicherung die Entfernung von umgestürzten Bäumen?
- Was tun gegen Schneedruck?
- Hochwasserschäden: Welche Versicherung zahlt wofür?
Wohngebaeudeversicherungen vergleichen
- Schutz vor Feuer, Sturm, Hagel
- Unverbindlich und kostenlos
-
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation