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Starkregen: So schützen Sie Ihr Haus vor Schäden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Sommer hat auch schlechte Seiten: Gewitter mit Starkregen setzen ganze Ortschaften unter Wasser. Man kennt die dramatischen Bilder mit vollgelaufenen Kellern und entsetzten Bewohnern, die ihr Hab und Gut nicht in Sicherheit bringen konnten. Wie Hausbesitzer Schäden vorbeugen und welche Versicherungen den Schaden bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Starkregen gehört in Deutschland zu den häufigsten Naturkatastrophen.
  • Über die Elementarversicherung sind Versicherte im Schadensfall gegen extremes Wetter abgesichert.
  • Von Starkregen wird gesprochen, wenn in der Stunde zwischen 15 und 25 Litern Wasser pro Quadratmeter in Form von Regen fallen.
  • Besonders im Hochsommer kommt es zu Unwettern mit Starkregen.

zur Elementarschadenversicherung

Ab wann spricht man von Starkregen?

Der Deutsche Wetterdienst spricht von einem Starkregen, wenn innerhalb kürzester Zeit Schwellenwerte bei den Wassermengen überschritten werden. Als Schwellenwert gilt dabei folgende Regel:

  • Regenmengen zwischen 15 und 25 Liter pro Quadratmeter in der Stunde
  • Regenmengen zwischen 20 und 35 Liter pro Quadratmeter innerhalb von 6 Stunden

Erste Unwetterwarnungen werden ausgesprochen, wenn die Regenmenge bei mehr als 25 Liter pro Quadratmeter pro Stunde oder 35 Liter pro Quadratmeter innerhalb von sechs Stunden liegt.

Vor allen Dingen in den Sommermonaten ist Starkregen ein Thema. Er tritt in der Regel in Kombination mit schweren Gewittern in Erscheinung. Der Klimawandel sorgt für eine Beschleunigung und ein vermehrtes Auftreten dieses Extremwetters.

Welche Versicherung greift bei Schäden durch Starkregen?

Starkregen als Wetterphänomen ist unter anderem eine Folge des Klimawandels. Es ist deshalb davon auszugehen, dass extreme Regenniederschläge uns über längere Zeit erhalten bleiben. Deshalb ist es wichtig, eine passende Versicherung abzuschließen. Und zwar nicht nur dann, wenn das Gebäude in einem klassischen Hochwassergebiet steht. Vielmehr sollte jede Immobilie einen entsprechenden Schutz aufweisen.

  • Treten Schäden am Haus durch große Wassermengen als Folge des Starkregens auf, ist die Elementarversicherung gefragt. Sie ist ein Baustein der Gebäudeversicherung und sollte von jedem Hausbesitzer abgeschlossen werden.
  • Wird ein Schaden durch eindringendes Wasser am Inventar erzeugt, ist wiederum die Hausratversicherung zuständig. Allerdings muss auch in der Hausratversicherung der Baustein Elementarschutz enthalten sein. Empfehlenswert ist das zumindest für all jene Bewohner, die im Erdgeschoss wohnen und wenn wertvolle Dinge im Keller gelagert werden.

Wie hoch die Versicherungsprämie ausfällt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig: unter anderem vom Wert des Hauses, von dessen Lage und von der Bauart. Befindet sich die Immobilie in einer Risikolage, sind höhere Prämien einzuplanen. Zudem ist in dem Fall oftmals eine hohe Selbstbeteiligung notwendig, um die Belastung durch die Beiträge für den Versicherten in einem moderaten Rahmen zu halten.

Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung bei Starkregen?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht automatisch Schäden durch Starkregen. Es wird eine zusätzliche Elementarversicherung benötigt, die in die Wohngebäudeversicherung inkludiert wird. Der Zusatzbaustein greift bei folgenden unvorhersehbaren Naturgefahren:

  • Überschwemmungen
  • Rückstau
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Erdfall
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Vulkanausbruch

Steht das Haus oder die Wohnung durch einen Rückstau unter Wasser, ist das in der Regel ein großer Schaden. Denn das Wasser wird durch die Toiletten und die Waschbecken zurückgedrängt. Hohe Sanierungskosten stehen hier im Raum, wenn keine entsprechende Extremwetterversicherung als Zusatzbaustein abgeschlossen wurde. Die Wahl der Versicherungspolice muss deshalb gut durchdacht sein. Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben den Versicherungsbaustein "Rückstau" im Extremwetterschutz inkludiert.

Hinweis: Grundwasser, das eintritt oder drückt, ist inden meisten Fällen nicht in der Versicherung inkludiert. Selbst Regenwasser ist nicht abgesichert, wenn es aufgrund von baulichen Mängeln in das Gebäude eingedrungen ist.

Folgende Reparaturleistungen werden nach einem Starkregen von der Versicherung übernommen:

  • Reparaturen am Gebäude und an Garagen sowie im Gebäude und Nebengebäuden
  • Sanierung und Trockenlegung der Immobilie
  • Bau und Konstruktion einer gleichwertigen Immobilie
  • anfallende Kosten für eine Unterkunft bei Nichtnutzung der eigenen Immobilie
  • Mietausfälle bei Mieteinnahmen

So melden Sie einen Starkregen-Schaden bei der Versicherung

Die Regulierung des Schadens kann nur dann zeitnah erfolgen, wenn die Versicherung über den Schaden informiert wird. Hierfür ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer Schritt für Schritt vorgeht.

  1. Zuerst gilt es, den Versicherungsschaden telefonisch bei der Versicherungsgesellschaft anzukündigen. Im Rahmen dieser telefonischen Meldung wird das Versicherungsunternehmen Anweisungen geben, die sich auf das weitere Vorgehen beziehen. Gegebenenfalls muss ein Schadensgutachter hinzugezogen werden oder es muss ein Besichtigungstermin vor Ort stattfinden, um den Schaden adäquat einstufen zu können.
  2. Im zweiten Schritt geht es darum, den Schaden zu dokumentieren. Hier gilt es, einerseits eigene Fotos zu machen, aber auch in schriftlicher Form festzuhalten, welche Schäden entstanden sind. Gibt es Schäden an Möbeln oder anderem Interieur, es ist sinnvoll, bereits Rechnungen und Dokumente herauszusuchen, um die Kosten für die Anschaffung der beschädigten Utensilien auflisten zu können.

    Hinweis
    : Das Dokumentieren der Schäden muss immer vor den Aufräumarbeiten beginnen. Es sollte nichts angefasst werden, bevor eine ordentliche Dokumentation stattgefunden hat. Will die Versicherung einen Besichtigungstermin vor Ort oder einen Schadensgutachter schicken, muss bis dahin mit den Aufräumarbeiten gewartet werden, damit der Schadensgutachter alle Schäden ohne Einflussnahme durch den Versicherten begutachten kann.
  3. Im dritten Schritt geht es darum, alle beschädigten Gegenstände noch einmal für die Versicherung aufzulisten. Anschaffungsbelege sind hinzuzufügen und es muss genau dokumentiert werden, wem die beschädigten Gegenstände gehören. Sollte es keine Anschaffungsbelege geben, können der Zeitpunkt der Anschaffung und der damalige Neupreis notiert werden.
  4. Das Einholen der Kostenvoranschläge stellt den vierten Schritt dar. Wenn die Versicherung die Übernahme der Schäden bestätigt hat, müssen Handwerker kontaktiert werden, die die Reparaturen durchführen. Diese erstellen einen Kostenvoranschlag, der bei der Versicherung zur Genehmigung eingereicht wird.
  5. Schritt fünf bezieht sich auf das Aufbewahren der beschädigten Möbel und Gegenstände. Alles was durch den Starkregen zu Schaden gekommen ist, darf nicht sofort entsorgt werden. Es muss als Schadensnachweis aufbewahrt werden, damit die Versicherung gegebenenfalls noch einmal einen Blick drauf werfen kann.

Wenn diese Schritte eingehalten werden, es ist relativ schnell möglich, den Schaden über die Versicherungsgesellschaft zu regulieren und das Gebäude schnell wieder auf Vordermann zu bringen. Allerdings ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer sich an den Ablauf hält, damit es nicht zu Verzögerungen, Missverständnissen oder sogar zu einer Ablehnung der Kostenübernahme kommt.

Zonierungssysteme und Gefährdungsklassen bei Starkregen

Bei der Einordnung der Gefährdungsklassen kommt immer wieder der Begriff "Zonierungssystem" zum Tragen. Mit dem Zonierungssystem wird die Tatsache berücksichtigt, dass nicht alle Immobilien ein gleich hohes Überschwemmungsrisiko haben. Deshalb haben die Versicherungsgesellschaften ein Zonierungssystem entwickelt, welches für die jeweiligen Regionen das Hochwasserrisiko einschätzt und die Versicherungsbeiträge sowie Versicherungsleistungen gerecht berechnet.

Es gibt insgesamt drei Starkregen-Gefährdungsklassen, die als SGK abgekürzt werden.

  • SGK1: geringe Gefährdung
  • SGK2: mittlere Gefährdung
  • SGK3: hohe Gefährdung

In die Gefährdungsklasse SGK1 fallen alle Gebäude, die sich im oberen Bereich von einem Hang befinden oder die auf einer Kuppel liegen und somit weit weg vom Risiko des Hochwassers angesiedelt sind. Zur mittleren Gefährdungsklasse SGK2 gehören alle Gebäude, die sich im unteren oder mittleren Bereich von einem Hang befinden oder die in einer Ebene liegen. Allerdings noch nicht in der Nähe eines Flusses oder eines Baches. SGK3 ist die höchste Gefährdung, bei der die Gebäude in der Nähe von einem Fluss oder Bach beziehungsweise in einem Tal liegen.

Je nachdem, welches Überschwemmungsrisiko gegeben ist, wird eine Einstufung in vier Gefährdungsklassen vorgenommen:

  1. Gefährdungsklasse 1 ist für die Gebiete vorgesehen, die aktuell von keinem Hochwasser gefährdet sind.
  2. In die Gefährdungsklasse 2 werden die Gebäude eingeordnet, bei denen weniger als einmal innerhalb von 100 Jahren ein Hochwasser vorgekommen ist.
  3. In die Gefährdungsklasse 3 werden die Gebäude eingeordnet, bei denen zwischen 10 und 100 Jahren ein Hochwasser aufgetreten ist.
  4. Zur Gefährdungsklasse 4 gehören die Gebäude, bei denen ein Hochwasser mindestens einmal innerhalb von 10 Jahren auftritt.

Je höher die Gefährdungsklasse ist, umso wichtiger ist der Abschluss einer Versicherung. Denn nur dann lassen sich im Schadensfall die extrem hohen Kosten durch den Wasserschaden vermeiden.

Richtiges Verhalten im Schadensfall bei Starkregen

Das richtige Verhalten im Falle eines Starkregens ist wichtig. Hier geht es nicht nur darum, die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Es geht vor allen Dingen darum, die Schäden durch das Wasser so gering wie möglich zu halten. Und dabei gilt es, weitere zusätzliche Gefahren auszuschließen und durch richtiges Handeln den eigentlichen Schaden durch den Starkregen zu minimieren.

Dafür ist es wichtig, dass zuerst einmal Ruhe bewahrt wird. Nur wer Ruhe bewahrt, wird gut auf die Situation reagieren können. Außerdem gelten folgende wichtige Hinweise, die unbedingt eingehalten werden sollen:

  • die Feuerwehr informieren
  • Hauptwasserhahn schließen
  • Strom abstellen
  • keine Keller oder andere tiefe Räume betreten, wenn Wasser eingetreten ist
  • Möbel, Teppiche und Hausrat möglichst hochstellen, damit sie nicht von den Wassermassen betroffen sind
  • beschädigte Einrichtungsgegenstände aufbewahren, fotografieren und dokumentieren
  • mit dem Abpumpen des Wassers erst dann beginnen, wenn von außen kein Wasser mehr eindringt und wenn der Grundwasserspiegel wieder auf dem Normalniveau liegt
  • Schmutzablagerungen und Schlamm müssen vor dem Antrocknen entfernt werden
  • vor der Nutzung elektrischer Geräte deren Funktion von einem Fachmann überprüfen lassen

Schäden durch Starkregen steuerlich absetzen

Die gute Nachricht zuerst: eine steuerliche Berücksichtigung der Schäden durch Starkregen ist möglich. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Versicherung ist die erste Anlaufstelle für die Regulierung des Schadens. Es muss geprüft werden, ob der Versicherungsschutz greift und ob die Kosten für den Schaden von der Versicherung übernommen werden. Übernimmt die Versicherung die Kosten, kann über die Steuererklärung nichts berücksichtigt werden. Eine doppelte Begleichung des Schadens ist somit von vornherein ausgeschlossen.

Übernimmt die Versicherung nicht, gelten Schäden durch Hochwasser und Unwetter als außergewöhnliche Belastung. Und hier ist es möglich, über die Steuererklärung etwas geltend zu machen. Unter anderem gehören dazu:

  • Kosten für Reparatur und oder Wiederbeschaffung
  • Entsorgung von beschädigten Utensilien
  • Kosten für ein Sachverständigengutachten
  • mögliche Darlehenszinsen zur Beseitigung der Schäden

Hinweis: Um beim Finanzamt steuerliche Vorteile zu erwirken, müssen alle Ausgaben mit Nachweisen belegt werden. Zahlungsbelege und Rechnungen müssen deshalb beigefügt werden.

Die Voraussetzungen, die für eine steuerliche Geltendmachung notwendig sind, lauten:

  • kein eigenes Verschulden
  • keine Ersatzansprüche gegen Dritte
  • keine Abdeckung über die Versicherung
  • kein weiterer Schaden innerhalb von drei Jahren

Häufig gestellte Fragen

Starkregen ist in der Gebäudeversicherung nur dann versichert, wenn zusätzlich eine Elementarversicherung abgeschlossen wurde. Diese leistet nicht nur bei Schäden durch Starkregen und Rückstau, sondern auch bei Schäden durch weitere Elementarrisiken wie Hochwasser, Erdbeben und Schneedruck.

Die Versicherungsgesellschaften halten sich an die Angaben des Deutschen Wetterdienstes. Regenmengen von 15 bis 25 Litern pro Quadratmeter pro Stunde oder 20 bis 35 Litern in sechs Stunden entsprechen einer "Markanten Wetterwarnung”. Regenmengen von bis zu 40 Litern pro Quadratmeter pro Stunde oder bis zu 60 Liter in sechs Stunden führen zu einer "Unwetterwarnung”.

Liegen die Regenmengen über 40 Liter pro Quadratmeter und Stunde oder über 60 Liter innerhalb von sechs Stunden, spricht der Wetterdienst von einem extremen Unwetter.

Bei Starkregen ist die Elementarversicherung zuständig, wenn sie als Zusatzbaustein zu Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen übernimmt die Hausratversicherung, Schäden am Gebäude und an fest verbautem Mobiliar die Wohngebäudeversicherung.