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Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Vandalismus?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Immer wieder sehen sich Hauseigentümer mit Schäden durch Vandalismus konfrontiert. Graffiti an der Wand, beschädigte Gartenzäune oder Tore – schnell kann auch ein größerer finanzieller Schaden entstehen. In der Hausratversicherung ist die Kostenübernahme bei Vandalismusschäden nach einem Einbruchdiebstahl sichergestellt. Wie sieht es aber bei der Wohngebäudeversicherung aus?

Vandalismus: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden nur bei Einschluss einer entsprechenden Vertragsklausel.
  • Die Erstattungshöhe ist in der Regel begrenzt.
  • Vandalismus gilt als Straftat und verjährt erst nach 30 Jahren. Der Vandalismusschaden muss unbedingt zur Anzeige gebracht werden, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu haben.
  • Um Vandalismus vorzubeugen, können physische Barrieren, Bewegungsmelder, Alarmanlagen oder Überwachungskameras hilfreich sein.

Was ist Vandalismus?

Vandalismus ("blinde Zerstörungswut") bezeichnet die absichtliche, unerlaubte Beschädigung, Zerstörung oder Verunstaltung von fremdem Eigentum, sei es öffentlich oder privat. Dieses Verhalten kann unterschiedliche Formen annehmen, darunter Graffiti an Hauswänden, die Zerstörung von Fenstern, das Verwüsten von Wohnungen oder das Entfernen von Teilen öffentlicher Einrichtungen.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 568.887 Sachbeschädigungen verzeichnet, was eine Steigerung um 3,3 Prozent gegenüber 2021 (550.613) entspricht. Besonders der Anteil der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen ist überdurchschnittlich hoch.

Vandalismus am Haus: Welche Versicherung zahlt?

Wohngebäudeversicherungen sind in der Regel in zwei oder drei verschiedenen Tarifvarianten verfügbar. Dabei handelt es sich um eine Basisdeckung, also eine Standardabsicherung, und um die sogenannte Premiumdeckung. Manche Versicherer unterscheiden bei der Premiumabsicherung noch zwischen zwei Deckungen mit verschieden hohen Leistungen. Die Unterschiede liegen jeweils in den versicherten Leistungen und daraus resultierenden Prämien. Die Basisabsicherung einer Gesellschaft sieht vielleicht nur Aufräumkosten bis 500 Euro vor, die Premiumleistung dagegen bis 10.000 Euro.

Vandalismus zählt nicht zu den klassischen Leistungsmerkmalen der Wohngebäudeversicherung. Diese beinhalten Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm, erweiterbar um Elementarschäden. Wer seine Immobilie dahin gehend absichern möchte, dass Vandalismusschäden von der Versicherung übernommen werden, muss sich für eine höherwertige Tarifvariante entscheiden. Da Vandalismus häufig in Verbindung mit Einbruch und Einbruchdiebstahl begangen wird, gibt es Klauseln, die diese Schäden gemeinsam absichern.

Die Kosten durch Vandalismus

Allerdings sehen auch die Premiumversicherungen Obergrenzen für die Erstattung der Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden vor. Eine höhere Versicherungssumme kann sich lohnen:

  • Für die Beseitigung eines Graffito muss der Hauseigentümer mit Kosten zwischen 40 Euro und 100 Euro pro Quadratmeter rechnen. Die Kosten hängen vom Reinigungsverfahren und vom Untergrund des Mauerwerks ab. Die Stadt Berlin gibt jährlich bis rund 20 Millionen Euro für die Graffiti-Beseitigung aus.
  • Ein kaputter Gartenzaun kann nicht mehr unbedingt repariert werden. Der Ersatz kostet je nach Material zwischen 40 Euro pro laufendem Meter (Holz) und 200 Euro pro laufendem Meter (Naturstein).

Was muss ich bei einem Vandalismusschaden tun?

In den seltensten Fällen kann der Täter ermittelt werden. Meistens fällt die Beschädigung erst am nächsten Tag auf – Vandalismus wird in der Regel nachts begangen. Bei Vandalismus handelt es sich um eine Straftat, die erst nach 30 Jahren verjährt. Eine Anzeige, zunächst gegen Unbekannt, ist in jedem Fall notwendig. Der Geschädigte sollte Fotos vom gesamten Schaden und bestenfalls verschiedener Details aufnehmen. Die Fotos gehen zusammen mit der Anzeige und der Schadensmeldung an den Versicherer. Sowohl die Anzeige als auch die Schadensmeldung müssen zeitnah erfolgen.

Sonderfall Graffiti

Bei einem Graffiti-Schaden ist es empfehlenswert, den Schaden schnellstmöglich beseitigen zu lassen. So kann nicht argumentiert werden, das Graffito sei geduldet. Die Reinigung der Hauswand sollte eine Fachfirma vornehmen. Fachfirmen arbeiten mit Hochdruckreinigern, Sand oder Glasperlen. Das eigene Hantieren mit Lösungsmitteln kann dazu führen, dass die Farbe noch tiefer in die Hauswand eindringt. Wird die Hauswand anschließend mit einer Schutzversiegelung überzogen, lassen sich künftige Schmierereien einfach abwaschen.

Vandalismus vorbeugen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seine Hauswand für Sprayer unattraktiv zu machen. Ein Ansatz besteht beispielsweise darin, physische Barrieren wie das Anpflanzen einer Hecke vor der Wand zu nutzen, um den Zugang zu verhindern. Ein grober und farblich unruhiger Untergrund macht das Gebäude ebenfalls weniger ansprechend. Auf grobem Untergrund haftet die Farbe schlechter, und eine unruhige Farbgebung lässt Graffiti weniger auffallen.

Zusätzlich sind Bewegungsmelder ein effektiver Weg, Sprayer abzuschrecken. Sie beleuchten die Hauswand und heben die Anonymität für unbemerktes Sprühen auf. Bei der Verwendung von Überwachungskameras muss der Eigentümer jedoch darauf achten, dass diese nur das eigene Grundstück im Blick haben dürfen.

Um das Einbruchsrisiko zu minimieren, ist ein mechanischer Einbruchschutz an Türen oder Fenstern hilfreich. Moderne Sicherheitstechniken wie Alarmanlagen können zudem einen effektiven Warnmechanismus auslösen.