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Sind Schäden durch Vandalismus abgedeckt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Immer wieder sehen sich Hauseigentümer mit Schäden durch Vandalismus konfrontiert. Graffiti an der Wand, zerstörte Gartenzäune, herausgerissene Tore – neben der Sinnlosigkeit solcher Aktionen bleibt auch noch der finanzielle Schaden. In der Hausratversicherung ist die Kostenübernahme bei Vandalismusschäden nach einem Einbruchdiebstahl sichergestellt. Wie sieht es aber bei der Wohngebäudeversicherung aus?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngebäudeversicherungen übernehmen die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden bei Einschluss einer entsprechenden Vertragsklausel.
  • Die Erstattungshöhe ist in der Regel begrenzt.
  • Vandalismus gilt als Straftat und verjährt erst nach 30 Jahren. Der Vandalismusschaden muss unbedingt zur Anzeige gebracht werden, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu haben.

Kostenübernahme bei Schäden durch Vandalismus als zusätzlicher Schutz möglich

Auch bei Wohngebäudeversicherungen hat es sich, wie bei fast allen Sachversicherungen, eingebürgert, dass zwei oder drei verschiedene Tarife zur Auswahl stehen. Dabei handelt es sich um eine Basisdeckung, um eine Standardabsicherung und um die sogenannte Premiumdeckung. Die Unterschiede liegen in den versicherten Leistungen und daraus resultierenden Prämien. Die Basisabsicherung einer Gesellschaft sieht vielleicht nur Aufräumkosten bis 500 Euro vor, die Premiumleistung dagegen bis 10.000 Euro.

Vandalismus zählt nicht zu den klassischen Leistungsmerkmalen der Wohngebäudeversicherung. Diese beinhalten Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm, erweiterbar um Elementarschäden. Wer seine Immobilie dahin gehend absichern möchte, dass Vandalismusschäden von der Versicherung übernommen werden, muss sich für eine höherwertige Tarifvariante entscheiden.

Allerdings sehen auch die Premiumversicherungen Obergrenzen für die Erstattung der Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden vor. Hier sollte man nicht unbedingt die billigste Versicherung wählen, sondern auf die Leistungen schauen. Eine höhere Versicherungssumme kann sich lohnen:

  • Für die Beseitigung eines Graffito muss der Hauseigentümer mit Kosten zwischen 40 Euro und 100 Euro pro Quadratmeter rechnen. Die Kosten hängen vom Reinigungsverfahren und vom Untergrund des Mauerwerks ab. Die Stadt Berlin gibt jährlich bis rund 20 Millionen Euro für die Graffiti-Beseitigung aus.
  • Ein kaputter Gartenzaun kann nicht mehr unbedingt repariert werden. Der Ersatz kostet je nach Material zwischen 40 Euro pro laufendem Meter (Holz) und 200 Euro pro laufendem Meter (Naturstein).

Was muss man bei einem Vandalismusschaden tun?

In den seltensten Fällen wird der Täter erwischt. Meistens fällt die Beschädigung erst am nächsten Tag auf – Vandalismus ist ein typisches „Nachtverbrechen“. Bei Vandalismus handelt es sich um eine Straftat, die erst nach 30 Jahren verjährt. Eine Anzeige, zunächst gegen Unbekannt, ist auf jeden Fall notwendig. Der Geschädigte muss Fotos anfertigen, zum einen in der Totalen, zum anderen Detailaufnahmen. Die Fotos gehen zusammen mit der Anzeige und der Schadensmeldung an die Versicherung. Die Anzeige und die Schadensmeldung müssen zeitnah erfolgen.

Sonderfall Graffiti

Bei einem Graffiti-Schaden ist es empfehlenswert, den Schaden schnellstmöglich beseitigen zu lassen. So beugt der Eigentümer der Fehlinterpretation der Sprayer vor, das Graffito sei geduldet. Die Reinigung der Hauswand sollte eine Fachfirma vornehmen. Fachfirmen arbeiten mit Hochdruckreinigern, Sand oder Glasperlen. Das eigene Hantieren mit Lösungsmitteln kann dazu führen, dass die Farbe noch tiefer in die Hauswand eindringt. Wird die Hauswand anschließend mit einer Schutzversiegelung überzogen, lassen sich künftige Schmierereien einfach abwaschen.

Wer seine Hauswand für Sprayer unattraktiv macht, hat künftig weniger Ärger mit den „Malereien“. Wege dafür sind beispielsweise das Pflanzen einer Hecke vor der Wand, um den Zugang zu verhindern. Grober und farblich unruhiger Untergrund machen das Gebäude ebenfalls unattraktiv. Auf grobem Untergrund hält die Farbe schlechter und farbliche Unruhe lässt das Graffito nicht zur Geltung kommen.

Bewegungsmelder, welche die Hauswand ausleuchten, nehmen die Anonymität für unentdecktes Sprühen. Bei Nutzung einer Kamera muss der Eigentümer beachten, dass diese nur das eigene Grundstück im Blickfeld haben darf.