Unfallversicherung zahlt auch für Extremsport-Unfälle
Stand: 24.07.2014
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Berlin - Unfälle bei Extremsportarten sind über eine private Unfallversicherung abgedeckt. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam. Wer sich bei einem Tandem-Fallschirmsprung, bei einer Rafting-Tour oder beim Tauchen verletzt, erhält die im Vertrag vereinbarten Leistungen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hingegen Motorsport und damit verbundene Rennen oder Sportfliegen. In vielen Verträgen sind außerdem Leistungen für Reisende enthalten. Der Unfallversicherer übernimmt dann auch die Bergungskosten, den Transport ins Krankenhaus sowie den Rücktransport nach Hause. Mehrkosten, die mitreisenden Angehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen, beispielsweise Übernachtungs- und Umbuchungskosten, können - je nach Vertrag - auch mit abgedeckt sein. Durch einen Unfallversicherungsvergleich lassen sich häufig passende Tarife finden.