Pflegerentenversicherung: Teuer aber sinnvoll
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 09.03.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Private Pflegerentenversicherungen sind nicht gerade günstig, bieten aber einen sinnvollen Schutz. Die Zeitschrift "Finanztest" hat sich 13 Angebote näher angeschaut. Im Gegensatz zu einer Pflegetagegeldversicherung greifen Pflegerentenpolicen bereits dann, wenn ein Mensch dement wird, körperlich aber noch fit ist.
Schließt eine Frau diese Form der Pflegezusatzversicherung mit 45 Jahren ab, erhält sie dem Test zufolge für 100 Euro Monatsbeitrag 781 Euro Rente in allen Pflegestufen aus der Pflegerentenpolice der Versicherungsgesellschaft Ideal. Bei einer Pflegetagegeldversicherung gibt es hingegen für einen deutlich niedrigeren Monatsbeitrag meist sogar viel mehr Leistung im Pflegefall.
Beim aktuellen Test der Pflegerentenversicherungen prüften die Finanzexperten, wie viel garantierte Leistung Frauen und Männer, die den Vertrag mit 45 oder mit 55 Jahren abschließen, für 100 Euro Monatsbeitrag in den einzelnen Pflegestufen erhalten. Die Angebote von WWK (Flexi), Ideal, Signal Iduna (Premium) und DANV (Ergo) waren in allen vier Modellfällen die besten.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2026)
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten veranlassen.
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Die Mallorca-Police ist ein sehr wichtiger Versicherungsschutz für alle, die europäischen Ausland gelegentlich Mietwagen anmieten. In Erweiterung zur Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die sogenannte Mallorca-Police etwaige Unfallschäden an Dritten, die der Versicherungsnehmer mit im Ausland angemieteten Leihfahrzeugen verursachen könnte.
Hintergrund: In einigen europäischen Ländern sind die gesetzlichen Mindestversicherungssummen innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt. Diese reichen bei hohen Schäden nicht aus. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugverleihers Unfallschäden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert, trägt der Urlauber die darüber hinaus entstehenden Kosten aus eigener Tasche.
Denn die Mallorca-Police erhöht die landesspezifischen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf die in Deutschland üblichen Leistungen. Versichert sind mindestens die in Deutschland geltenden gesetzliche Mindestsummen, meist sogar die kompletten Versicherungssummen des heimischen Vertrages. Anders als es der Name vermuten lässt, greift die Mallorca-Police nicht nur auf der spanischen Ferieninsel, sondern gilt in ganz Europa, einschließlich den Mittelmeeranrainerstaaten und den Kanaren. Häufig ist die Mallorca-Police bereits beitragsfrei in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
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Ein schneller und einfacher Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist nicht möglich.
Angestellte haben die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen wieder unter 77.400 Euro (Stand 2026) sinkt.
Selbstständige müssen ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein festes Angestelltenverhältnis wechseln, bevor sie sich gesetzlich versichern können. Hierbei ist aber ebenfalls die jährliche Einkommensgrenze zu beachten. Wer älter als 55 Jahre ist, darf nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Für Beamte ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung generell ausgeschlossen.