Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ist unfallversichert
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 24.01.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Auszubildende sind unter gewissen Voraussetzungen auch im Ausland gesetzlich unfallversichert. Bedingung sei, dass der Auslandsaufenthalt mit der Ausbildung zusammenhängt, erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Das sei beispielsweise bei Austauschprojekten oder Praktika der Fall. Der Ausbildungsbetrieb müsse dem Auslandsaufenthalt zustimmen, dann sei auch die An- und Abreise mit versichert. Freizeitaktivitäten im Ausland oder Urlaubsreisen werden von der Unfallversicherung nicht gedeckt.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Ja. Sollten Sie nach erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt aller Vertragsunterlagen, einschließlich der Widerrufsbelehrung. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an die Versicherungsgesellschaft, von deren Vertrag Sie zurücktreten möchten. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben.
Beachten Sie aber, dass das Widerrufsrecht erlischt, sofern der Versicherungsvertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten vollständig erfüllt ist. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, sobald Sie die erste Versicherungsprämie gezahlt haben. Darüber hinaus besteht kein Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
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Solange sich Ihr Fahrrad in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befindet, ist es bei Diebstahl immer über die Hausratversicherung mitversichert. Das gilt auch, wenn Sie das Fahrrad in Ihrer zum Haus gehörigen Garage oder dem abgeschlossenen Keller unterbringen.
Zahlt die Hausratversicherung, falls das Fahrrad außerhalb Ihres Zuhauses und/oder in der Nacht gestohlen wird – zum Beispiel, wenn Sie es auf der Straße anschließen? Ja, allerdings müssen Sie hierfür in Ihrer Hausrat-Police Fahrraddiebstahl mitversichert haben und der Vertrag darf keine Nachtzeitklausel enthalten. Bei Letzterer wäre der Diebstahl Ihres Fahrrads nachts (22 bis 6 Uhr) draußen nur versichert, wenn Sie noch unterwegs sind und wieder heimfahren – also nicht versichert, wenn Sie es bei Freunden die Nacht über draußen stehen lassen.