Neue Verordnung: Kommt die Pflicht zum Gassigehen?
Stand: 18.08.2020
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Für Hundehalter und Züchter sollen künftig strengere Regeln gelten. Gassigehen und Betreuung wird für Hundehalter dann Pflicht.
Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor, wie die "Rheinische Post" berichtet. Die Verordnung soll Anfang kommenden Jahres verkündet werden. In dem Entwurf heißt es: "Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren."
Man darf künftig Hunde auch nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge "mehrmals täglich" um das Tier kümmern. Als Begründung nennt der Entwurf "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden".
Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden. Hunde an einer Kette oder Leine zu halten, wird grundsätzlich verboten. Verboten werden sollen zudem Ausstellungen mit Hunden, die so überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden.
Strengere Vorgaben gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter. Sie sollen nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen.