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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Voraussetzungen für den Pflegehund
  3. Wer haftet bei Schäden?
  4. Haftpflicht für den Hund ist (meist) Pflicht
  5. Unnötige Kosten vermeiden

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich übernimmt die Pflegestelle die Rolle des Hundehalters.
  • Manche Tierschutzvereine versichern den Hund jedoch bei der Unterbringung in einer Pflegestelle.
  • Wer viele Hunde besitzt und regelmäßig Pflegehunde aufnimmt, kann eine Zwingerhaftpflicht erwägen.

Ein Pflegehund zieht ein: Das Formelle muss geklärt sein

Pflegestellen für Hunde (und andere Haustiere) sind gerade für Tierheime und Tierschutzvereine eine große Hilfe. Eine Pflegestelle nimmt einen Hund vorübergehend auf, bis dieser in ein endgültiges Zuhause vermittelt wird.

Wer überlegt, einen Pflegehund aufzunehmen und in einer Mietwohnung lebt, sollte unbedingt seinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Viele Tierschutzvereine verlangen sogar eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter. Die weiteren Bedingungen, um als Pflegestelle zu fungieren, definiert jeder Tierschutzverein unterschiedlich. Ausreichend Platz, Zeit und Mobilität sind meist die Grundvoraussetzungen.

Jeder, der einen Pflegehund aufnimmt, sollte zudem auf den Abschluss eines Pflegevertrags achten. Dort sind alle Konditionen festgehalten. Unter anderem auch, wie der Hund versichert ist – oder zu versichern ist. Grundsätzlich übernimmt die Pflegestelle während der Betreuung die Rolle des Hundehalters – mit allen Verpflichtungen, die dazu gehören.

Hundehaftpflicht für den Pflegehund: Wer ist zuständig?

Große Tierheime übernehmen für die Pflegestellen manchmal die Hundehaftpflicht. In diesem Fall ist das Versicherungsverhältnis üblicherweise detailliert im Pflegevertrag festgehalten, allerdings nicht immer. Gerade kleine Tierschutzvereine haben schlicht nicht die finanziellen Mittel dafür, die Kosten der Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund zu übernehmen und sind daher auch in dieser Hinsicht auf die Unterstützung der Pflegestellen angewiesen. Häufig haften deshalb Pflegeherrchen und -frauchen bei Schäden, die ihr Schützling verursacht.

Haftpflicht für den Hund ist (meist) Pflicht

Ein Hund kann großen finanziellen Schaden verursachen. Viele denken zunächst an zerkautes Mobiliar, doch viel folgenschwerer ist es, wenn der Hund in einem Moment der Unaufmerksamkeit auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht oder gar aus Angst oder Schreck jemanden beißt. Die Kosten für Schäden an Fahrzeugen und vor allem für die Folgekosten von Verletzungen können sehr hoch ausfallen. Generell deckt eine Hundehaftpflicht Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden ab, die der versicherte Vierbeiner Dritten verursacht.

In den meisten Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben. Hundehalter und Pflegestellen sollten jedoch auch dann einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherstellen, wenn die Haftpflicht nicht verpflichtend ist. Ansonsten haften sie im Schadenfall unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen.

Haftpflicht für Pflegehunde

Wenn der Hund nicht über das Tierheim oder den Tierschutzverein versichert ist, müssen Sie als Pflegestelle sich darum kümmern und eine Hundehaftpflicht für den Pflegehund abschließen. Manche Pflegestellen scheuen davor zurück, einen Neuvertrag für den vorübergehenden Bewohner abzuschließen, da die Laufzeit in der Regel ein Jahr beträgt. Doch es gibt Wege, mit denen Sie unnötige Kosten vermeiden.

Vorzeitige Kündigung

Ihr Pflegehund kann nach vier Monaten in ein schönes Zuhause umziehen, doch die Haftpflichtversicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr? Die Vermittlung eines Pflegehundes berechtigt Sie prinzipiell – ebenso wie beim Tod eines versicherten Haustiers – zur vorzeitigen Kündigung. Damit sich der Versicherer im Zweifelsfall nicht querstellt und die Erstattung von zu viel gezahlten Beiträgen verweigert, klären Sie diesen Punkt am besten im Vorfeld ab.

Zwingerhaftpflicht

Wer mehrere eigene Hunde hat und regelmäßig Pflegehunde aufnimmt, für den kann eine Zwingerhaftpflichtversicherung eine gute Lösung sein. Der Name verweist lediglich darauf, dass mehrere Hunde im Haushalt leben: Ein Zwinger ist dafür nicht notwendig und Sie müssen auch keine Tiere züchten. Bei einem größeren Rudel ist eine Zwingerhaftpflicht in der Regel günstiger als eine Einzelversicherung für jeden Hund. Zudem passen die Versicherungsunternehmen die Anzahl der versicherten Hunde und damit die Beitragshöhe meist unkompliziert an.

Möchten Sie sich einen Überblick verschaffen, wie teuer die Versicherung mehrerer Hunde ist, nutzen Sie den Vergleich auf Verivox. Sie können im Rechner nach Hundehaftpflichtversicherungen für bis zu sechs Hunde suchen. Angebote für eine Zwingerhaftpflicht erhalten Sie von vielen Versicherungsunternehmen nur auf Nachfrage.

Unterschied: Pflegestelle und Fremdhüten

Sollten Sie Ihren eigenen Hund lediglich für einen begrenzten Zeitraum – beispielsweise während eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthaltes – einem Bekannten zur Pflege übergeben, so fällt das unter Fremdhüten. Denn der Hund bleibt natürlich trotzdem Ihr Eigentum. Dieses Szenario ist in den meisten Hundehaftpflichtversicherungen unter "Fremdhüten" abgedeckt. Sollte Ihr Hund also einen Schaden verursachen, während eine andere Person auf ihn aufgepasst hat, haften immer noch Sie als Halter – beziehungsweise die Versicherung, über die die Haftpflicht läuft. Ist hingegen von einer Pflegestelle die Rede, geht der Vierbeiner tatsächlich – wenn auch nur vorübergehend – in den Besitz der Betreuungsperson über.

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Wer bereits eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und sie ändern will, findet hier eine PDF-Musterkündigung.

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