Die Tierhaftpflichtversicherung - der Schutz für Sie und Ihre Tiere!
- Schutz vor finanziellem Ruin
- Direkt wechseln und sofort sparen
- Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation
Das sagen unsere Kunden
Ohne Tierhaftpflichtversicherung kann es sehr teuer werden
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Halter eines Tieres, das einem anderen Menschen Schaden zufügt oder eine Sache beschädigt, zum Schadensersatz verpflichtet. Er haftet mit seinem gesamten Hab und Gut und dem zukünftigen Einkommen. Im Allgemeinen gehört zur Absicherung gegen Schadensersatzansprüche die Privathaftpflichtversicherung ins Portfolio des Verbrauchers. Doch sind hier nur Kleintiere mitversichert. Für Hunde, Pferde und Co. muss der Halter eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Nutzen Sie den Vergleichsrechner bei Verivox und beugen Sie mit der entsprechenden Tierhaftpflichtversicherung dem finanziellen Ruin vor.
Ein Fallbeispiel für die Tierhaftpflichtversicherung
Die verbreitetste Variante der Tierhaftpflichtversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung. „Bello“ muss noch nicht einmal zubeißen, um großen Schaden anzurichten. Das Landgericht Coburg (Az. 13 O 150/11) verdonnerte die Halterin eines Dackels zur Kostenübernahme von 6.500 Euro. Eine Passantin hatte sich an dem vor einem Supermarkt angeleinten Dackel erschreckt, als dieser bellend auf sie zugekommen war. Sie wich zurück, stürzte und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Die Krankenkasse forderte von der Hundehalterin die Behandlungskosten ein. Ohne Tierhaftpflichtversicherung musste die Hundehalterin das Geld aus eigener Tasche bezahlen.
Die Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung
Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung sollten beim Vergleich und Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung die Versicherungsbedingungen, bzw. -leistungen genau unter die Lupe genommen werden. Grundsätzlich leistet die Tierhaftpflichtversicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu der jeweilig vereinbarten Deckungssumme. Die Deckungssumme sollte nicht unter 3 Mio. Euro liegen (mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden) und die Selbstbeteiligung sich am Charakter und Alter des Hundes orientieren. Die Tierhaftpflichtversicherung überprüft die Haftungsfrage, leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Dabei werden auch etwaige Prozesskosten übernommen.
Die Checkliste der Tierhaftpflichtversicherung
Knabbert der getreue Vierbeiner in der Mietwohnung den Türrahmen an oder beschädigt im Urlaub das Hotelmobiliar, müssen Mietsachschäden (auch an mobilen Gegenständen) in der Police berücksichtigt sein. Wird der Hund nicht nur vom Halter, sondern einer anderen Person ausgeführt, darf auch das „Hüten durch dritte Personen“ nicht fehlen. Sind Leine oder Maulkorb wann und wo vorgeschrieben? Wie sieht es bei der Teilnahme an Turnieren oder Schauveranstaltungen aus? Und falls der Vierbeiner dort eine Bekanntschaft macht, sind Deckschäden in die Police integriert? Einen anderen Charakter hat die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie schützt die eigenen Interessen. Verfügt der Schädiger über keine Tierhaftpflichtversicherung oder entsprechende Mittel, dann springt die eigene Tierhaftpflichtversicherung ein. Nutzen Sie jetzt den Vergleich bei Verivox.
NEU: WhatsApp Chat starten