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Mal schnell eine SMS schreiben, das Navi programmieren oder im Auto telefonieren: Jeder fünfte Autofahrer nutzt während der Fahrt sein Handy, wie eine Umfrage der DEKRA gezeigt hat. Dabei ist das Telefonieren im Auto seit 2004 verboten und steht unter Strafe. Trotzdem wurden 2011 450.000 Autofahrer dabei erwischt, wie sie unerlaubter Weise während der Fahrt den kleinen Alleskönner am Wickel hatten. Dunkelziffer unbekannt, Tendenz steigend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht nur das Telefonieren im Auto, sondern auch das Wegdrücken von Anrufen ist nicht erlaubt.
  • Strafe: Bußgeld in höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
  • Wer auf das Telefonieren im Auto also auf keinen Fall verzichten kann, sollte sich eine Freisprechanlage zulegen.

Totales Handyverbot: Schon ein Tastendruck ist verboten

Was viele Autofahrer nicht wissen: Nicht nur das Telefonieren im Auto, sondern auch das Wegdrücken von Anrufen ist nicht erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt nämlich ein totales Handyverbot am Steuer vor. Auch E-Mails checken oder die Uhrzeit ablesen sind also tabu. Grundsätzlich darf nur derjenige unterwegs das Mobiltelefon nutzen, der eine Freisprechanlage im Fahrzeug installiert hat. Kurios mutet der Umstand an, dass die Bedienung des MP3-Players oder das Tragen von Kopfhörern per Gesetz nicht reglementiert ist. Das Gesetz kennt nur das Handyverbot am Steuer, inklusive all seiner Funktionen. Wer ganz sicher gehen will, lässt das Handy während der Autofahrt also am besten in der Tasche. Wobei: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg bleibt das bloße Umlagern des Handys straffrei.

Bußgeldkatalog: Was kostet das Telefonieren im Auto?

Wer hierzulande mit dem Handy am Steuer ertappt wird, muss nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen, sondern kassiert zusätzlich einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Mit der kommenden Reform des Bußgeldkatalogs soll die Geldstrafe gar verschärft werden: 70 Euro werden dann fällig.

Im Ausland sind die Strafen für das Telefonieren am Steuer ohne Headset oder Freisprecheinrichtung zum Teil noch deutlich höher. Vor allem in den südeuropäischen Ländern wie Griechenland, Portugal, Spanien und Italien werden Geldbußen von 100 Euro oder mehr fällig. In Luxemburg, der Schweiz und Großbritannien bittet der Gesetzgeber mit 75 Euro zur Kasse. Die Kosten in anderen Ländern: Belgien ab 100 Euro, Dänemark 65 Euro, Kroatien ab 65 Euro, Irland ab 60 Euro, Tschechien ab 60 Euro, Österreich und Polen ab 50 Euro. Verstöße gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer werden EU-weit verfolgt. Seit November 2011 findet sich der Tatbestand in der Liste der Verstöße, bei denen die Halterdaten grenzüberschreitend ermittelt werden.

Kfz-Versicherung: Wer grob fahrlässig handelt, bleibt auf dem Schaden sitzen

Wer am Steuer telefoniert und infolgedessen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung rechnen. Und wie sieht es mit der Autoversicherung aus? Die Kfz-Haftpflicht zahlt auch bei fahrlässigem Verhalten des Versicherten, so dass die Ansprüche des Unfallgegners abgesichert sind. Anders sieht es bei der Vollkaskoversicherung aus. Gemäß den Versicherungsbedingungen kann der Versicherer Leistungen kürzen oder gar auf Null reduzieren, wenn der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Im schlimmsten Fall bleibt der Versicherte also auf seinem Schaden sitzen.

Ausreden sparen: So geht es richtig

Auch exotische Ausreden schützen nicht vor Strafen für das Telefonieren im Auto. So behauptete beispielsweise ein Autofahrer, er habe das Gerät nicht zum Telefonieren, sondern als "Wärmeakku" gegen Ohrenschmerzen benutzt. Ein weiterer erzählte den Beamten, das Handy diene als Stütze für seinen "hin und her" wackelnden Unterkiefer. Beide Fälle landeten vor Gericht, die Richter befanden auf "Ausrede unglaubhaft".

Vergebens war auch der Einspruch eines weiteren Autofahrers. Er hatte zu Protokoll gegeben, er habe sich mit dem Akkurasierer den Bart gestutzt und dazu zur Radiomusik mitgesungen. Ebenso kam ein Geschäftsmann nicht mit der Angabe durch, er habe nur diktiert. Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte, dass eine "mentale Ablenkung eines Fahrzeugführers infolge der Benutzung eines Mobiltelefons" nicht allein von der Benutzung als Telefon ausgehe, sondern auch vom Diktieren (Az.: 1/ Ss 82/06). Und das Oberlandesgericht Hamm entschied: Behauptet ein Autofahrer entgegen der Beobachtung eines Polizisten, sich abgestützt anstatt telefoniert zu haben, so ist der Aussage des Beamten eher zu glauben.

Wer auf das Telefonieren im Auto also auf keinen Fall verzichten kann, sollte sich eine Freisprechanlage oder zumindest ein Headset mit Mikrofon und Kopfhörer zulegen – beides gibt es günstig für Preise unter 10 Euro. Wer hingegen ohne Freisprechanlage einen dringenden Anruf annehmen möchte, muss zunächst anhalten und den Motor abstellen.