Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Stromkennzeichnung

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, welchen Strommix sie beziehen, hat die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Demnach müssen alle Energieversorgungsunternehmen, die Strom an Endverbraucherinnen beziehungsweise -verbraucher liefern, Informationen über ihren Strommix offenlegen. Die Pflicht zur Stromkennzeichnung wurde in Deutschland am 15. Dezember 2005 eingeführt und ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition
  3. Welche Angaben beinhaltet die Stromkennzeichnung?
  4. Was sind Herkunftsnachweise?
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Energieversorger müssen auf ihrer Webseite, auf Rechnungen und in Werbematerialien angeben, wie der von ihnen vertriebene Strom erzeugt wurde.
  • Die Stromkennzeichnung umfasst unter anderem den prozentualen Anteil der genutzten Energieträger, die Umweltauswirkungen und das Bezugsjahr.
  • Die Daten müssen in angemessener Größe grafisch dargestellt und um Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland ergänzt werden.
  • Sogenannte Herkunftsnachweise gewährleisten, dass Ökostrom nicht doppelt verkauft wird.

Definition: Was ist die Stromkennzeichnung?

Die Stromkennzeichnung stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Produktkennzeichnung für elektrische Energie dar, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert, wie der von ihnen bezogene Strom erzeugt wurde. Da physikalische Elektrizitätsflüsse keine Berücksichtigung finden, handelt es sich bei den Informationen um ein rein bilanzielles Konstrukt. Die Angaben können sich sowohl auf die komplette Strombeschaffung beziehungsweise -lieferung eines Versorgers als auch auf ein spezielles Produkt oder eine Produktfamilie beziehen und werden stets dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt.

Die Verpflichtung, die Zusammensetzung des Stroms auszuweisen, ergibt sich aus Paragraph 42 des Energiewirtschaftsgesetzes. Energielieferanten müssen die Stromkennzeichnung für das vorangegangene Kalenderjahr bis zum 1. November des darauffolgenden Jahres veröffentlichen. Die Stromkennzeichnung für 2023 wird demnach spätestens am 1. November 2024 ausgewiesen.

Welchem Zweck dient die Stromkennzeichnung?

Die Liberalisierung der Strommärkte hat zu steigenden Anforderungen an Transparenz und Verbraucherschutz geführt. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher einen Stromtarif wählen können, der ihre individuellen Präferenzen abbildet, müssen die Erzeugungseigenschaften der verfügbaren Stromprodukte transparent zugänglich sein. Mit der Stromkennzeichnung nach dem EnWG wurde ein einheitliches System geschaffen, das es ermöglicht, die verfügbaren Tarife miteinander zu vergleichen.

Welche Angaben beinhaltet die Stromkennzeichnung?

Nach dem EnWG besteht für Energieversorgungsunternehmen die Verpflichtung, verschiedene Informationen herauszugeben. Die Stromkennzeichnung muss einerseits eine prozentuale Aufteilung der genutzten Energiequellen und andererseits Angaben über die durch die Stromerzeugung hervorgerufenen Umweltauswirkungen (zumindest in Bezug auf CO2-Emissionen und Atommüll) beinhalten. Im Falle erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweis ist es außerdem notwendig, anzugeben, in welchen Ländern der Strom erzeugt wurde.

Die Informationen müssen nicht nur auf der Webseite einsehbar sein, sondern auch auf Rechnungen und in Werbematerialen angegeben werden – entweder direkt im jeweiligen Dokument oder als Anlage. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die Daten in angemessener Größe grafisch darzustellen. Die Visualisierung erfolgt in der Regel mithilfe von Tortendiagrammen.

Inhalte der Stromkennzeichnung in Deutschland

Energieträger:

  • Kernkraft
  • Kohle
  • Erdgas
  • Sonstige fossile Energieträger
  • Mieterstrom, gefördert nach dem EEG
  • Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
  • Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis (nicht gefördert nach dem EEG)

Gesamtunternehmensmix: Summe aller verwendeten Energieträger des Stromversorgers ohne den Anteil der aus der EEG-Umlage finanzierten erneuerbaren Energien (in Prozent)

Unternehmensverkaufsmix: Summe aller verwendeten Energieträger des Stromversorgers (in Prozent)

Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland: Energieträgermix (in Prozent)

Umweltauswirkungen (Gesamtunternehmensmix und Bundesmix): Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)

Bezugsjahr: Zeitraum, welcher der Stromkennzeichnung zugrunde liegt

Name und Kontaktdaten des Energieversorgers

Spezifische Angaben für Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Produkt beziehen

Produktenergieträgermix: Summe aller verwendeten Energieträger bezogen auf das jeweilige Stromprodukt (in Prozent)

Residualmix (verbleibender Energieträgermix): Gesamtunternehmensmix abzüglich sämtlicher Produktmixe (in Prozent)

Umweltauswirkungen (bezogen auf Produktenergiemix und Residualmix): Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)

Generelle Zusatzinformationen bei Produktdifferenzierung

Residualmix (verbleibender Energieträgermix): Gesamtunternehmensmix abzüglich sämtlicher Produktmixe (in Prozent)

Umweltauswirkungen (bezogen auf Residualmix): Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)

Was sind Herkunftsnachweise?

Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, dass eine bestimmte Menge an Strom aus rein regenerativen Quellen stammt. Es weist aus, wie und wo die elektrische Energie erzeugt wurde. Liefert ein Stromversorger an seine Endkundinnen und -kunden Ökostrom, muss er entsprechend der ins Netz eingespeisten Strommenge Herkunftsnachweise entwerten und ausweisen. Die Maßnahme stellt sicher, dass der grüne Strom nur einmal verkauft wird. Ein HKN entspricht dabei einer Liefermenge von einer Megawattstunde beziehungsweise 1.000 Kilowattstunden.

Die europaweit gehandelten Herkunftsnachweise ermöglichen es Energielieferanten, Grünstrom zu kaufen, um ihren Kundinnen und Kunden nachhaltige Stromprodukte anbieten zu können. Die Prüfung und Entwertung von Herkunftsnachweisen stellen bisher rein nationale Angelegenheiten dar. In Deutschland ist das Umweltbundesamt für die behördliche Kontrolle zuständig.

Hinweis

Sich einen Herkunftsnachweis ausstellen zu lassen, ist nur möglich, wenn der aus erneuerbaren Energien stammende und ins Netz eingespeiste Strom nicht schon über das Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wurde. Diese Trennung findet ihren Ausdruck auch in der Stromkennzeichnung, in der EEG-geförderter Strom separat ausgewiesen wird.

Kritik an der Stromkennzeichnung

Ein langjähriger und wesentlicher Kritikpunkt an der Stromkennzeichnung stellt der Umstand dar, dass Energielieferanten neben dem selbstbeschafften Strom aus regenerativen Quellen in ihren Angaben auch geförderten EEG-Strom berücksichtigen. Mit der eigentlichen Strombeschaffung der Versorger hat dieser rechnerische Anteil jedoch nichts zu tun. Dadurch ist es Stromanbietern möglich, selbst dann erneuerbare Energien in ihrer Kennzeichnung auszuweisen, wenn die Erzeugung lediglich auf fossile Quellen zurückgeht. Infolgedessen haben die meisten Energieversorger ihren Kundinnen und Kunden deutlich weniger Ökostrom geliefert als angegeben. Dadurch wirken viele Stromlieferanten ökologischer, als sie in Wirklichkeit sind.

Im November 2022 hat der Gesetzgeber neue Bestimmungen zur Stromkennzeichnung eingeführt, die nun das reale Beschaffungsverhalten abbilden. Allerdings erstreckt sich die als Meilenstein für den Verbraucherschutz erachtete Neuerung lediglich auf den Unternehmensmix. Für die an die Kundinnen und Kunden gelieferten Stromprodukte gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben.

Trotz zahlreicher Novellierungen gibt es an der Stromkennzeichnung auch 2023 noch einige Kritik. Zahlreiche Fachleute monieren beispielsweise die recht grobe Einteilung der Energieträger, aufgrund derer hocheffiziente Blockheizkraftwerke mit alten Braunkohlekraftwerken gleichgestellt werden. Die Wärmegewinnung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen findet bei der Berechnung der Emissionen nämlich keine Berücksichtigung.

Jetzt Stromtarif sichern

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Stromvergleich
  • Strom ab 0,25 Euro/kWh

  • Bis zu 850 Euro sparen

    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Würzburg, 97084
    Jahresverbrauch: 3.750 kWh

    Günstigster Tarif: ElVeBe Elektrizität Berlin, Kosten im ersten Jahr: 906,83 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Mein Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.768,46 Euro

    Einsparung: 861,63 Euro
    (Stand: 25.04.2024)

  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.