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In Zeiten von Online-Überweisungen und Kartenzahlungen finden Schecks im Alltag kaum noch Verwendung. Dennoch bekommen Menschen noch bei manchen Gelegenheiten Schecks zugesandt, die sie dann bei ihrer Bank einlösen müssen. Es ist also sinnvoll, die gängigsten Scheckarten, die Fristen und die Besonderheiten dieses Zahlungsmittels zu kennen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Scheck?
  3. Scheck ausstellen: So sieht ein Scheck aus
  4. Wie lange ist ein Scheck gültig?
  5. Welche Scheckarten gibt es?
  6. Schecks und Direktbanken
  7. Scheckbetrug
  8. Zur Geschichte des Schecks
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Um einen Scheck einzulösen, muss ihn der Empfänger bei seiner Hausbank vorlegen. Direktbank-Kunden schicken sie per Post ein.
  • Die Frist für die Vorlage eines deutschen Schecks in Deutschland ist 8 Tage, für ausländische Schecks länger.
  • Scheckarten: Ein Barscheck wird in bar ausgezahlt, ein Verrechnungsscheck einem Konto zugeschrieben. Einen Inhaberscheck kann jeder einlösen, einen Orderscheck nur der Empfänger, der auf dem Scheck genannt ist.

Was ist ein Scheck?

Ein Scheck ist ein Wertpapier, mit dem der Aussteller seine Bank anweist, einen festgelegten Betrag an den Schecknehmer zu zahlen.

Scheck ausstellen: So sieht ein Scheck aus

Wer einen Scheck ausstellen will, kann nicht jedes beliebige Stück Papier nutzen, sondern normalerweise nur die ausgefüllten Scheckvordrucke seiner Bank. Das wird im Scheckvertrag zwischen Bank und Kunde geregelt. Jeder Scheck muss bestimmte Angaben enthalten:

  • die eindeutige Kennzeichnung als „Scheck“
  • eine Zahlungsanweisung für eine bestimmte Geldsumme
  • den Namen des Bezogenen (desjenigen, der die Summe zahlen soll, also der Bank des Schuldners)
  • Zahlungsort sowie Datum und Ort der Ausstellung
  • die Unterschrift des Ausstellers

Bei einem Blankoscheck entfällt der zweite Punkt, denn hier setzt der Begünstigte den Betrag selbst sein.

Wie lange ist ein Scheck gültig?

Damit die Bank eine Auszahlung übernimmt, muss ein Scheck innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden. In Deutschland sind das acht Tage ab dem Ausstellungsdatum. Für Schecks, die im europäischen Ausland oder in den an das Mittelmeer grenzenden Staaten ausgestellt wurden, verlängert sich die Vorlegungsfrist auf insgesamt 20 Tage. Für in überseeischen Ländern ausgestellte Schecks gelten 70 Tage. Nach Ablauf dieser Fristen lösen die meisten Banken einen Scheck zwar noch ein, sie sind aber rechtlich nicht mehr dazu verpflichtet.

Welche Scheckarten gibt es?

Schecks unterscheiden sich hinsichtlich der Zahlungsart und der Bestimmungen, an wen ausgezahlt werden darf.

Barscheck und Verrechnungsscheck

Beim Barscheck wird der verzeichnete Betrag als Bargeld ausbezahlt. Bei einem Verrechnungsscheck wird das Geld direkt auf das Girokonto des Begünstigten gutgeschrieben. Ein Verrechnungsscheck kann nur bei der Hausbank des Zahlungsempfängers eingelöst werden. Ein Barscheck hingegen kann auch bei einer fremden Bank eingelöst werden, was aber in den meisten Fällen Gebühren kostet.

Orderscheck und Inhaberscheck

Ein Orderscheck ist nur an einen auf dem Scheck genannten Empfänger zahlbar, der sich bei der Scheckabgabe ausweisen muss. Das schafft Sicherheit – sowohl für den Aussteller des Schecks als auch für den Empfänger. Ein Orderscheck eignet sich ideal für den Postversand, denn wird er entwendet oder geht verloren, lässt er sich von Unbefugten nicht einlösen. Zumeist ist ein Orderscheck durch einen roten Randstreifen gekennzeichnet – zumindest bei inländisch ausgestellten Schecks. Im Ausland ausgestellte Schecks werden von den meisten Banken automatisch wie Orderschecks behandelt. Das heißt, sie werden nur eingelöst, wenn sie den Namen des Empfängers tragen, der sich bei der Einlösung ausweisen muss.

Der Orderscheck ist zwar durch seine Personengebundenheit besonders sicher, aber dennoch auf andere übertragbar. Dazu muss im Rahmen eines sogenannten Indossaments (eines speziellen Vermerks) ein alternativer Empfänger auf dem Scheck angegeben werden. Eine dem Orderscheck sehr verwandte Scheckart, bei der das nicht möglich ist, ist der Namensscheck. Allerdings kommt dieser im Zahlungsverkehr in Deutschland kaum vor.

Das Gegenstück zum Orderscheck ist der Überbringer- beziehungsweise Inhaberscheck. Statt dem Empfängernamen enthält er die Anweisung, den genannten Betrag an den Überbringer des Schecks zu zahlen. Da diese Art von Scheck keinerlei persönlichen Informationen zum Begünstigten enthält, kann er problemlos weitergereicht und ohne Vorlage einer Identifikation eingelöst werden.

Schecks und Direktbanken

Schecks werden in den allermeisten Fällen persönlich vom Empfänger in der Filiale seiner Bank eingelöst. Bei manchen Banken ist es nötig, neben dem Scheck auch ein ausgefülltes Scheckformular einzureichen, das man in den Schalterräumen der meisten Filialen findet.

Wer sein Konto bei einer Direktbank hat, die ausschließlich online agiert, der schickt seinen Scheck sowie gegebenenfalls ein ausgefülltes Formular zur Einlösung per Post ein. Passende Formulare stellen die Banken ihren Kunden zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Porto zahlt der Scheckinhaber, es entstehen also zusätzliche Kosten – auch dann, wenn der Scheck bei der eigenen Hausbank eingelöst wird. Da der Bank immer das Originaldokument vorliegen muss, gibt es bisher keine Möglichkeit, einen Scheck online einzulösen.

Scheckbetrug

Bei Scheckbetrug geht es zumeist um einen ungedeckten Scheck. Insbesondere Schecks aus dem Ausland sollte man nur von vertrauenswürdigen Menschen annehmen. Selbst wenn der Scheck bei der eigenen Bank eingelöst und das Geld bereits auf dem Konto angekommen ist, kann es noch dazu kommen, dass er platzt.

Das Geld, das der Empfänger nach Einlösen des Schecks auf seinem Konto findet, ist nämlich bis zum Eingang des Geldes aus dem Ausland sozusagen ein Darlehen der eigenen Bank. Findet die ausländische Bank heraus, dass der Scheck ungedeckt ist, überweist sie kein Geld an die deutsche Bank, die infolgedessen das Geld vom Scheckempfänger zurückfordert. Deshalb ist im Zweifelsfall eine Überweisung der Zahlung per Scheck stets vorzuziehen.

Zur Geschichte des Schecks

Der Scheck, aus dem Englischen „Cheque“, ist ein deutlich älteres Zahlungsmittel, als viele vermuten: Bereits um 1.700 vor Christus kannte man entsprechende Vorläufer. Das Konzept wurde im Laufe der Jahrhunderte immer wieder aufgegriffen und erweitert; sowohl das englische Königshaus als auch niederländische Kaufleute benutzten Schecks. Der erste Scheck in der heute gängigen Form ist für Deutschland erst um das Jahr 1850 herum dokumentiert. Um das Scheckgeschäft zu regulieren, wurde 1908 das erste deutsche Scheckgesetz verabschiedet, das 1933 (nach dem Genfer Scheckrechtsabkommen von 1931) aus Gründen der Einheitlichkeit nochmals überarbeitet wurde.

Neben dem Verrechnungsscheck und dem Barscheck gibt oder gab es viele weitere Scheckarten: zum Beispiel den Eurocheque, der europaweit akzeptiert wurde und aus dem sich später die EC-Karte entwickelte. Eine besondere Rolle kommt dem Blankoscheck zu: Ein Blankoscheck ist bereits unterschrieben, nur die Geldsumme ist noch nicht eingetragen. Der Empfänger kann also theoretisch jede beliebige Summe eintragen. Daraus entwickelte sich das Sprichwort „einen Blankoscheck ausstellen“ – es bedeutet, jemandem uneingeschränkte Vollmacht zu erteilen.

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