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FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (11/2023)

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Rabattübertragung?
  3. Voraussetzungen
  4. Rückstufung in Haftpflicht und Kasko
  5. Folgen der Rabattübertragung

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schadenfreiheitsrabatt ist personengebunden, die Übertragung kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden.
  • Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse kann für die KFZ-Haftpflicht und für die Vollkasko erfolgen.
  • Die meisten Versicherer legen eine Frist fest, in der der Rabatt auf eine nahestehende Person übertragen werden kann.

Rabattübertragung in der Kfz-Versicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein erreichter Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung auf einen anderen Versicherungsnehmer übertragen.

Ziel ist dabei die Einstufung in eine höhere Klasse, durch die sich eine entsprechende Ersparnis bei den Versicherungsbeiträgen ergibt. Um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt und was sonst noch bei einer Rabattübertragung zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für eine Rabattübertragung

Grundsätzlich gilt: Der Schadenfreiheitsrabatt ist personengebunden, die Übertragung kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Außerdem kommt eine Rabattübertragung nur für die Kfz-Haftpflicht und evtl. die Vollkaskoversicherung infrage, in der Teilkasko existiert keine Schadenfreiheitsrabattierung.

Nur für Familienmitglieder möglich

Um Missbrauch mit der Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten zu vermeiden, kann diese nur unter engen Verwandten vorgenommen werden. Dazu zählen Ehepartner, Kinder und Geschwister.

Um den Rabatt von den Großeltern oder anderen Verwandten zweiten Grades zu übernehmen, muss in der Regel eine entsprechende häusliche Lebensgemeinschaft nachgewiesen werden.

Berrechnung der Höhe zur Rabattübertragung

Weiterhin kann der Schadenfreiheitsrabatt nur in einer Höhe übertragen werden, die der Rabattempfänger erzielt hätte, wenn er in der Zeit seines Führerscheinbesitzes durchgehend ein Fahrzeug ohne Schaden im Straßenverkehr bewegt hätte.

So kann beispielsweise von einem Versicherten, der seit fünf Jahren seinen Führerschein besitzt, auch nur der Rabatt für maximal fünf schadenfreie Jahre übernommen werden. Gerade bei Fahranfängern macht es somit keinen Sinn, einen hohen Rabatt übertragen zu wollen, die diese bzgl. des Führerscheinbesitzes nicht die notwendigen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme besitzen.

Die Kfz-Versicherer fragen die Dauer des Führerscheinbesitzes vor Bewilligung einer Rabattübertragung ab, zudem wird meist eine Kopie des Führerscheins des Rabattinhabers verlangt.

Rückstufung in Haftpflicht und Kasko

Wichtig zu wissen ist, dass eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse sowohl für die KFZ-Haftpflichtversicherung als auch für die Kfz-Vollkaskoversicherung erfolgen kann.

Allerdings wird die Rückstufung für jede Versicherungsform getrennt vorgenommen. Somit ist es also möglich, dass beide Versicherungen jeweils unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen aufweisen. Die Rückstufung fällt dann ebenfalls entsprechend unterschiedlich aus.

Folgen der Rabattübertragung

Die meisten Versicherer legen eine Frist fest, in der der Rabatt auf eine nahestehende Person übertragen werden kann. Diese liegt in der Regel bei sechs bis zwölf Monaten. Ein einmal übertragener Rabatt kann nicht mehr rückabgewickelt werden.

Als Folge der Rabattübertragung verliert der bisherige Inhaber der betreffenden Schadensfreiheitsklasse seinen Rabatt. Dies gilt allerdings nur für einen einzelnen Versicherungsvertrag. Besitzt der Versicherungsnehmer also zwei Fahrzeuge, so verliert er seinen Schadenfreiheitsrabatt nur für ein Fahrzeug, der Versicherungsvertrag für das andere Fahrzeug bleibt davon unberührt.

Keine Anrechnung unfallfreier Jahre bei Neuanmeldung

Möchte der ehemalige Rabattinhaber irgendwann wieder ein neues Fahrzeug anmelden oder sein Auto ummelden, so erfolgt die Einstufung ohne Anerkennung einer Vorversicherungszeit – also so, als ob derjenige noch nie ein Fahrzeug versichert hätte.

Fazit zum Thema Rabattübertragung

Die Möglichkeit zur Rabattübertragung in der Kfz-Versicherung ist eine schöne Sache. Allerdings müssen hierbei einige Dinge beachtet werden. So ist es für Fahranfänger nicht möglich, einen hohen Rabatt von den Großeltern zu übernehmen. Sinn macht die Übernahme z. B. jedoch dann, wenn ein Kind bereits mehrere Jahre seinen Führerschein besitzt und ein Elternteil das Autofahren aufgeben möchte.

In diesem Fall ergibt sich eine nicht unerhebliche Kostenersparnis. Allerdings muss den Versicherten klar sein, dass es nach der Rabattübertragung kein Zurück mehr gibt.

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