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Ölpreiskopplung

Fast die Hälfte der Haushalte in Deutschland wird mit Erdgas beheizt. Aufmerksame Gaskunden wissen: Wenn die Preise für Heizöl steigen, werden bald auch die Gaspreise anziehen. Der Grund dafür ist die sogenannte Ölpreiskopplung. Entlang der Wertschöpfungskette von Erdgasförderung, Transport und Verteilung gibt es viele Lieferverträge, in denen der Erdgaspreis mit zeitlicher Verzögerung an den Ölpreis gekoppelt ist. Die Bedeutung ölpreisgebundener Gaslieferverträge nimmt seit einigen Jahren ab, der Mechanismus der Ölpreiskopplung hat jedoch nach wie vor Einfluss auf die Gaspreise in Deutschland.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Ursprung der Ölpreisbindung
  3. Erdgas wird in Europa erst seit den 1950er Jahren gefördert
  4. Preise für Erdgas an Ölpreise gekoppelt
  5. Ölpreisbindung in der Kritik
  6. Märkte für Erdgas verschieben sich
  7. Russland ist Hauptversorger
  8. Auswirkungen für private Verbraucher
  9. Jetzt nichts mehr verpassen mit dem Verivox-Newsletter
  10. Jetzt Gaspreise vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ölpreisbindung ist kein Gesetz oder internationales politisches Abkommen, sondern eine brancheninterne Vereinbarung zwischen Gasproduzenten, -importeuren und -versorgern.
  • Politik und Verbraucherverbände übten regelmäßig Kritik an dieser als überholt angesehenen Regelung.
  • Die Ölpreisbindung darf nicht in Verträgen mit privaten Verbrauchern vorkommen.
  • Sinkt die weltweite Gasnachfrage oder werden neue Erdgasquellen erschlossen, sinkt der Preis und die Gasversorger können am Spotmarkt günstiger einkaufen als über ölpreisgebundene Verträge.

Ursprung der Ölpreisbindung: Die Gasförderung sollte rentabel sein

Die Ölpreisbindung ist kein Gesetz oder internationales politisches Abkommen, sondern eine brancheninterne Vereinbarung zwischen Gasproduzenten, -importeuren und -versorgern. Sie wurde in den 1960er Jahren etwa zeitgleich mit der Gründung der OPEC eingeführt.

Weil damals niemand wusste, ob sich Erdgas wegen der enormen Investitionen für die Förderung und den Leitungsbau durchsetzen würde und sich bei einem eventuellen Erfolg die Produzenten - meist selbst Ölförderer - nicht selber Konkurrenz machen wollten, folgte die Anlehnung der Preisentwicklung für Erdgas an die des Erdöls. Eine Anpassung der Gaspreise an die Ölpreise erfolgte in der Regel mit viertel- oder halbjährlicher Verzögerung.

Die Preisbildung von Rohöl und Erdgas ohne die Ölpreisbindung ist höchst unterschiedlich. Im Unterschied zu Rohöl wird Erdgas in relativ wenigen Ländern produziert. Bei Erdgas gibt es weniger frei verfügbare Mengen als bei Rohöl, da der größte Teil in Pipelines transportiert wird, für die langfristige Lieferverträge abgeschlossen wurden. Der Preis von Rohöl ist im Gegensatz dazu stärker abhängig von Spekulationen und weltpolitischen Entwicklungen.

Erdöl und Erdgas sind fossile Rohstoffe

Ebenso wie Erdöl, kommt Erdgas aus unterirdischen Lagerstätten und ist im Laufe von vielen Millionen Jahren aus den Ablagerungen von Meerestieren entstanden. Mit „Erdgas“ können je nach Herkunftsort ganz unterschiedliche Gasgemische bezeichnet werden, sie alle verbindet ein hoher Anteil des hochentzündlichen und energiereichen Gases Methan. Aufgrund des hohen Brennwertes eignet sich Erdgas besonders gut zum Heizen. Erdgas gehört zu den fossilen Rohstoffen, die nur in endlicher Menge verfügbar sind und deren Nutzung CO2 freisetzt. Im Vergleich zu Erdöl gilt Erdgas als der umweltfreundlichere Rohstoff, da bei der Verbrennung etwa ein Viertel weniger CO2 entsteht.

Erdgas wird in Europa erst seit den 1950er Jahren gefördert

Die Nutzung des heute in Deutschland und Europa so weit verbreiteten Erdgases begann erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Vorher gab es das sogenannte „Stadtgas“, welches aus Steinkohle gewonnen wurde.

Das erste große Erdgasfeld in Europa wurde 1959 in Groningen (Niederlande) erschlossen, ab 1963 gab es Lieferungen nach Deutschland. In den 1970er Jahren kamen Russland und Norwegen als große Erdgas-Exporteure hinzu. Zur gleichen Zeit begann auch die umfangreichere Erdgasförderung in Deutschland (Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen). Im Laufe der Zeit bildeten sich eine kleine Zahl von Ferngasgesellschaften sowie eine große Zahl von örtlichen Gasversorgern, die das Erdgas über das immer weiter wachsende Gasnetz zu den Haushalten brachten.

Preise für Erdgas wurden an Ölpreise gekoppelt

Die großen Gasgesellschaften entstanden unter der Beteiligung der großen internationalen Ölfirmen sowie der großen Bergbaukonzernen der damaligen Zeit. Mit der Begründung, dass der Aufbau des Erdgas-Verbundnetzes mit enormen Investitionen verbunden sei und die Erdgaspreise langfristig gesichert sein müssten, schlossen die Ferngasunternehmen lang laufende Lieferverträge, in denen die Bezugskosten für Erdgas durch unterschiedliche Preisformeln direkt an die Preisentwicklung von Erdöl gekoppelt wurden. Damit konnten die Unternehmen ausschließen, dass zwischen Erdöl und Erdgas eine Konkurrenzsituation entsteht – die Gewinne waren abgesichert.

Kritiker der Ölpreiskopplung wiesen bereits damals darauf hin, dass der Gaspreis mit den gleichen Begründungen auch an die Strompreise oder ähnliches gekoppelt hätte werden können. Dass die Preise stattdessen an die Ölpreise gebunden wurden, liegt vor allem daran, dass die großen Gasexporteure zur gleichen Zeit auch im großen Stil mit Öl handeln und kein Interesse an einem Preiskampf der beiden Rohstoffe haben.

Die Ölpreisbindung stand immer wieder in der Kritik

Angesichts der hohen Investitionskosten und Risiken bei der Förderung von Rohöl und Erdgas scheint die Ölpreisbindung zunächst ein durchaus angemessenes Kontrollinstrument zu sein. Trotzdem übten Politik und Verbraucherverbände regelmäßig Kritik an dieser als überholt angesehenen Regelung. Den Gasversorgern wurde vorgeworfen, allzu häufig bei Erhöhungen der Erdgaspreise schwammig und ungerechtfertigt auf die Ölpreisbindung zu verweisen.

Denn es gibt nicht "die Ölpreisbindung", sondern eine ganze Reihe unterschiedlicher Preisformeln entlang der Lieferkette des Erdgases. So sind die Gaspreise in den langfristigen Importvereinbarungen zwischen Produzenten und Ferngashändlern von den internationalen Rohölpreisen abhängig. Dieser "Grenzübergangspreis" wird monatlich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle statistisch erfasst und veröffentlicht.

Die Gasimporteure wiederum verwenden in ihren Lieferverträgen mit Regionalversorgern, Stadtwerken und anderen Großkunden jedoch teilweise ganz andere Preisformeln, die nicht an Rohöl, sondern an Brennstoffe wie leichtes oder schweres Heizöl gekoppelt sind. Der Gedanke dahinter ist, dass die verschiedenen Kundengruppen einen Erdgaspreis erhalten, der an den jeweiligen konkurrierenden Energieträger gekoppelt ist. So wurde der Erdgaspreis für die Industrie häufig an den Preisen für Kohle oder schweres Heizöl angelehnt, während für Privat- und Gewerbekunden eher das dem Diesel vergleichbare leichte Heizöl herangezogen wird.

Die Märkte für Erdgas verschieben sich

Die Ölpreiskopplung bestimmte den Markt für Erdgas in Deutschland für mehrere Jahrzehnte. Neue Bewegung kam erst in den letzten zehn Jahren auf. In den USA werden durch die Förderung von unkonventionellen Gasvorkommen, dem sogenannten Schiefergas, immer größere Gasmengen gewonnen. Dabei handelt es sich um Erdgasvorkommen, die mit der Hilfe von Wasser und Chemikalien aus dem Schiefergestein heraus gelöst werden. Durch diese, wegen ihrer Umweltauswirkungen stark umstrittenen, Fördertechnik konnten die USA innerhalb von wenigen Jahren zum weltgrößten Erdgasproduzenten aufsteigen.

Dadurch kommt es zu einer Verschiebung der globalen Handelsströme. Riesige Tankschiffe, die flüssiges Erdgas aus dem mittleren Osten und Nordafrika transportieren, nehmen nun immer häufiger Kurs auf Europa. Dadurch ist der Einfluss der Rohölpreise auf die Erdgaspreise deutlich zurück gegangen. Dies bietet den Gasversorgern die Möglichkeit, auf unterschiedliche Beschaffungsquellen zurückzugreifen und dort zu kaufen, wo das Gas am günstigsten ist.

Russland ist nach wie vor Hauptversorger

Trotz der beschriebenen Verschiebungen kommt der allergrößte Teil des Erdgases nach wie vor aus den traditionellen Förderländern. Laut Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft stammten im Jahr 2014 insgesamt 38 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland. Darauf folgen Norwegen (22 Prozent) und die Niederlande (26 Prozent). 10 Prozent des Gasverbrauchs werden aus inländischen Quellen gedeckt, die restlichen 4 Prozent stammen aus Dänemark, Großbritannien und anderen Ländern. Doch auch in den traditionellen Lieferländern dominieren kurzfristige Lieferverträge und Spotmärkte immer mehr das Marktgeschehen.

Auswirkungen der Ölpreisbindung für private Verbraucher

Früher galt die Faustformel: Steigt der Ölpreis, folgt der Gaspreis mit einer Verzögerung von drei bis sechs Monaten. Sinkt der Ölpreis, wird der Gaspreis mit dem gleichen zeitlichen Verzug ebenfalls fallen. Etwa seit dem Jahr 2010 ist diese Entwicklung nicht mehr zu beobachten. Zwei Jahre zuvor mussten die privaten Kunden jedoch noch einmal tief in die Tasche greifen.

Zu Beginn der Heizperiode des Jahres 2008 stiegen die Gaspreise in Deutschland trotz der einglättenden Wirkung der Ölpreisbindung um rund 23 Prozent. Dieser Preisexplosion waren bisher unbekannte Höhenflüge der Rohölpreise im Sommer 2008 voraus gegangen, die mit einem Zeitverzug von drei Monaten die Gaspreise beeinflussten. Im Winter 2008 begann eine globale Finanzkrise, in der die Rohölpreise stark fielen. Dies wirkte sich auch auf die Gaspreise aus - allerdings erst zum Ende der Heizperiode im Frühjahr 2009.

Ölpreisbindung darf nicht in Verträgen mit privaten Verbrauchern vorkommen

Ferngashändler schließen Verträge mit Stadtwerken oder anderen Gasversorgern ab, die Gas an Endkunden verkaufen. In diesen Verträgen wird häufig der Preis für leichtes Heizöl (HEL) zugrunde gelegt. Eine klassische Preisformel in diesem Bereich ist die "6/3/3"-Regelung. Hier wird der sechsmonatige Preisdurchschnitt mit dreimonatigem Zeitverzug gebildet. Dieser Durchschnitt gilt dann für jeweils drei Monate.

Einige Gasversorger waren dazu übergegangen, eine ähnliche Preisformel in den Verträgen mit Endverbrauchern festzuschreiben. In den AGB des jeweiligen Gastarifes fand sich somit eine „kleine Ölpreisbindung“ in Form einer Preisanpassungsklausel wieder. Die Gasversorger wollten sich so das Recht einräumen, die Gastarife entsprechend der Heizölpreisentwicklung anzupassen, ohne dass der jeweilige Liefervertrag ungültig wird.

Diese Preisanpassungsklauseln wurden im März 2010 vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen mangelnder Transparenz für ungültig erklärt. Konkret ging es dabei um Klauseln aus Sonderverträgen der RheinEnergie sowie der Stadtwerke Dreieich. In beiden Fällen wurden die Gastarife entsprechend dem Index für Heizölpreise angepasst. Der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere Verbraucher hatten dagegen erfolgreich geklagt.

Das Ende der Ölpreisbindung?

Doch dieses Urteil bedeutet nicht das „Ende der Ölpreisbindung“, wie mancherorts zu lesen war. Die Koppelung der Gastarife an Ölpreise darf zwar nicht mehr Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Gasversorger und Verbraucher sein. Die vorgelagerten Handelsstufen - Erdgasproduktion und Ferngashandel - sind von diesem Urteil jedoch nicht betroffen und können ihre Verträge frei gestalten.

Wenn also von Gastarifen ohne Ölpreisbindung die Rede ist, können zwei verschiedene Dinge gemeint sein. Zum einen die - vom BGH ohnehin untersagte - Ölpreisbindung in Gasverträgen mit Endkunden, zum anderen die Koppelung des Gaspreises an den Rohöl- oder Heizölpreis in Verträgen zwischen Erdgasproduzenten, Ferngashändlern und Gasversorgern.

Ein Gasversorger, der Gas ohne Ölpreisbindung für seine Kunden einkauft, muss ohne langfristige Lieferverträge mit entsprechenden Preisformeln auskommen. Die Alternative ist der Gaseinkauf an Spotmärkten wie beispielsweise in Rotterdam. Die Gaspreise können dort durch verschiedene Marktereignisse stark schwanken.

Sinkt die weltweite Gasnachfrage oder werden neue Erdgasquellen erschlossen, sinkt der Preis und die Gasversorger können am Spotmarkt günstiger einkaufen als über ölpreisgebundene Verträge. Kommt es jedoch zu Lieferengpässen, etwa wegen Streitigkeiten um Pipelines, kann der Preis sehr viel schneller steigen, als es im Rahmen der Ölpreisbindung möglich wäre. Die Abkehr von der Ölpreisbindung ist für Gashändler also Risiko und Chance zugleich.

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