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Mehr rund um Handy
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Ja. Wer seinen Anbieter wechselt, kann seine Rufnummer in der Regel problemlos mitnehmen. Das gilt für Handy- wie auch für Festnetztarife. Seit 1. Dezember 2021 dürfen keine Entgelte mehr für die Mitnahme der Rufnummer berechnet werden. 2020 wurde die Gebühr auf maximal 6,82 Euro gedeckelt, vorher waren etwa 30 Euro üblich.
Tipp: Für eine erfolgreiche Rufnummernportierung sollten Sie den Wunsch zur Mitnahme bereits bei der Kündigung des alten Vertrags vermerken. Weitere Hinweise und eine Musterkündigung mit Vermerk zur Übertragung der Handynummer finden Sie auf unserer Themenseite zur Rufnummernmitnahme.
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Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.
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Eine Kündigung über uns oder den neuen Anbieter ist im Mobilfunkbereich nicht möglich. Hier ist der Kunde für die Kündigung des bisherigen Vertrages selbst verantwortlich. Jedoch kann Sie unser Partner Aboalarm auf unseren Seiten bei der Kündigung unterstützen.
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Ein Handyvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Verträge können nur vorzeitig gekündigt werden, wenn die Konditionen zum Nachteil des Kunden geändert wurden.