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Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die sich aus Steuergeldern finanziert. Sie soll zum Bestreiten des Lebensunterhalts beitragen, wenn dieser durch Erwerbsminderungs- oder Altersrente allein nicht bestritten werden kann. Diese Form der Grundsicherung ist zu unterscheiden von der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Unterstützung ist an gewisse Bedingungen geknüpft und von mehreren Faktoren abhängig. Welche das im Einzelnen sind, lesen Sie hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Grundsicherung: Voraussetzungen & Bedingungen
  3. Grundsicherung zum Aufstocken der Rente
  4. Grundsicherung: nur für Personen ohne Rücklagen
  5. Auch Eltern und Kinder werden geprüft
  6. Wie viel Grundsicherung steht jemandem zu?
  7. Beratungsgespräch durchführen
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundsicherung gilt als Sozialleistung, welche aus Steuergeldern finanziert wird.
  • Die Grundsicherung kann beantragt werden, wenn die Rente die Lebenshaltungskosten nicht ausreichend deckt oder eine Erwerbsminderung vorliegt.
  • Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, bei einem Einkommen von weniger als 865 Euro und Erfüllung weiterer Voraussetzungen, den Anspruch auf Grundsicherung zu prüfen.

Wer bekommt Grundsicherung und welche Bedingungen sind zu erfüllen?

Grundsicherung zu erhalten ist grundsätzlich für alle Einwohner Deutschlands möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind lediglich Asylbewerber, die bereits entsprechende Sozialleistungen beziehen. Darüber hinaus müssen Leistungsberechtigte, die die Grundsicherung zum Aufstocken ihrer Rente benötigen, gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) die gesetzliche Altersgrenze für den Rentenanspruch überschritten haben – diese liegt derzeit bei 67 Jahren. Außerdem liegt ein Anspruch seitens einer Person vor, die infolge eines Unfalls oder einer Krankheit gänzlich oder eingeschränkt erwerbsgemindert ist: Ein Betroffener kann die Grundsicherung beantragen, wenn die Erwerbsminderungsrente die Lebenshaltungskosten nicht ausreichend deckt.

Volle Erwerbsminderung und Einschränkungen

Als voll erwerbsgemindert gilt jeder, der aus gesundheitlichen Gründen auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich einem Beruf nachzugehen. Teilweise erwerbsgemindert ist derjenige, welcher zwar mehr als drei, aber nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann. Den Anspruch kann allerdings niemand geltend machen, der seine Bedürftigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung durch grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz selbst verschuldet hat.

Grundsicherung zum Aufstocken der Rente

Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat ergeben, dass zwar über eine Million Rentner hierzulande eine Grundsicherung erhalten könnten, jedoch nur etwas über die Hälfte von ihnen einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Ob Scham oder Unwissenheit: Einige Rentner leben mit weniger Geld, als sie müssten. Die Grundsicherung kann die Rente aufstocken, wenn diese zu niedrig zum Leben ausfällt. Zur Rente zählt dabei sowohl die gesetzliche Rente als auch Renten aus privaten Altersvorsorgen.

Wenn sich Rentner im Alter etwas hinzuverdienen, um ihre Rente aufzustocken, bleibt ihnen davon ein Teil erhalten, auch wenn sie Grundsicherung bekommen. Bei Minijobs sind es aktuell rund 130 Euro. Auch von Einkünften aus einem Ehrenamt können Rentner in jedem Fall einen Teil behalten.

Grundsicherung: nur für Personen ohne Rücklagen

Die Grundsicherung erfolgt bedarfsorientiert und bedürftigkeitsgeprüft. Das bedeutet, sie richtet sich zum einen nach einem errechneten Satz, dem ein Einkommen zugrunde gelegt ist, welches eine alleinstehende Person beziehungsweise ein Paar in Deutschland durchschnittlich zum Leben benötigt.

Damit ein Antrag auf Grundsicherung angenommen wird, dürfen nachweislich kaum finanzielle Rücklagen vorhanden sein: Vermögen, das sich aus Kapital, Wertpapieren, Immobilien- oder Grundbesitz ergibt, sind so lange für das Bestreiten des Lebensunterhalts einzusetzen, bis dieses unterhalb der Vermögensfreigrenze liegt. Einem Alleinstehenden werden rund 5.000 Euro Schonvermögen zugestanden, einem Paar insgesamt 10.000 Euro. Ein eigenes Auto müssen Antragsteller in den meisten Fällen ebenfalls verkaufen, um die Grundsicherung beziehen zu dürfen. Eine kleine Eigentumswohnung oder ein kleines Einfamilienhaus sind jedoch kein Problem. Voraussetzung ist eine angemessene Größe – bei einer alleinstehenden Person ist das beispielsweise eine Wohnung mit bis zu 60 oder ein Haus mit bis zu 70 Quadratmetern.

Auch bei längeren Aufenthalten im Ausland muss man sich kritischen Fragen stellen, wie der Aufenthalt finanziert wurde. Wer Grundsicherung erhält und länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland war, dessen Leistung wird eingestellt.

Auch Eltern und Kinder werden geprüft

Übrigens berücksichtigt das Grundsicherungsamt nicht nur das Vermögen des Antragstellers, sondern auch das der Eltern oder Kinder. Beträgt das Einkommen der Eltern oder eines der Kinder mehr als 100.000 im Jahr, ist die Grundsicherung ausgeschlossen. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Wohngeld oft aussichtsreicher sein: Reicht die Rente nicht zum Leben, bekommen Antragsteller oft trotz größerer Ersparnisse entsprechende Zuschüsse. Konkret gilt: Wer die Voraussetzungen erfüllt und wessen monatliches Einkommen weniger als 865 Euro beträgt, der sollte seinen Anspruch auf Grundsicherung prüfen – so die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung.

Wie viel Grundsicherung steht jemandem zu?

Wie hoch die Grundsicherung als ergänzende Leistung letztlich ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich soll sie die Kosten für Wohnen und Heizung sowie Versicherungsbeiträge decken. Darüber hinaus können Antragsteller in Sonderfällen mit zusätzlicher Unterstützung rechnen – zum Beispiel, wenn sie schwerbehindert sind oder ihre Wohnung erstausstatten müssen. Der sogenannte notwendige Lebensunterhalt, der für Nahrung, Kleidung und Haushalt gedacht ist, wird nach verschiedenen Regelbedarfsstufen ermittelt.

Den höchsten Satz für diesen notwendigen Lebensunterhalt bekommt ein Alleinstehender mit eigenem Haushalt. Derzeit sind das 446 Euro, die zur Warmmiete addiert werden. Ein (verheiratetes) Paar bekommt jeweils gleich viel Geld, allerdings nur knapp 90 Prozent des Höchstsatzes. Faktisch gleicht die Grundsicherung die Differenz aus, die sich aus der Rechnung „Warmmiete plus individueller Regelbedarfssatz nach Abzug der sonstigen Einkünfte“ ergibt. Wenn also ein Bedarf von 800 Euro berechnet wurde, sämtliche Einkommen aber nur 500 Euro ergeben, zahlt das Sozialamt 300 Euro Grundsicherung aus.

Zu den sonstigen Einkünften zählen unter anderem:

  • Rente/Pension
  • Erwerbseinkommen
  • Wohngeld
  • Ehegattenunterhalt
  • Zinsen
  • Einkünfte aus Verpachtung/Vermietung
  • Kindergeld
  • Krankengeld

Gewisse Posten dürfen Antragsteller allerdings von ihrem anrechenbaren Einkommen zu ihren Gunsten abziehen:

  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
  • Einkommenssteuer
  • Werbungskosten, also zum Beispiel die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
  • Private Versicherungen, solange sich die Beiträge in einem angemessenen Rahmen bewegen

Zum Jahresbeginn 2021 wurde der Freibetrag bei der Grundsicherung für die gesetzliche Rente erhöht. Alle Personen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben, profitieren von einem Freibetrag in einer Höhe bis zu 223 Euro, das heißt die gesetzliche Rente ist bis zu diesem Betrag anrechnungsfrei. Dadurch haben nun mehr Rentner Anspruch auf Grundsicherung.

Beratungsgespräch durchführen

Da die Grundsicherung als Zuschuss zur Rente sowie im Falle einer Erwerbsminderung ein sehr komplexes Thema ist und unterschiedliche Geldleistungen getätigt werden, sollte in jedem Fall ein Beratungsgespräch vereinbart werden. Hier werden Interessierte über alle wichtigen Details aufgeklärt. Um einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, müssen Leistungsberechtigte im örtlichen Sozialamt vorstellig werden.

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