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Glühbirnenverbot

Glühbirnen wandeln nur etwa fünf Prozent der Energie in Licht um. Der Rest der zugeführten Energie wird als Wärme an den Raum abgegeben – energieeffizient ist das nicht. In der Europäischen Union gilt seit dem 1. September 2012 ein Glühbirnenverbot. Seither dürfen herkömmliche Haushalts-Glühbirnen nicht mehr in den Handel gelangen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Warum ein Glühbirnenverbot?
  3. Glühbirnenverbot erfolgte schrittweise
  4. Restbestände dürfen noch verkauft werden
  5. Alternativen zur Glühlampe
  6. Heatball: Das Comeback der Glühbirne ist gescheitert
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Energiesparlampen sind langlebiger und verbrauchen weniger Energie als Glühbirnen, was zu geringeren CO2-Emissionen führt.
  • Die EU führte den Verkaufsstopp für Glühbirnen schrittweise durch.
  • In so manchem Baumarkt sind aber noch immer Restbestände von Glühbirnen zu finden.

Warum ein Glühbirnenverbot?

Bei Energiesparlampen beispielsweise werden etwa 25 Prozent der Energie in Licht umgewandelt - im Gegensatz zu den lediglich etwa 5 Prozent bei Glühbirnen. Zudem sind Energiesparlampen sparsamer: Sie ermöglichen eine Energieersparnis von bis zu 80 Prozent, was sich schnell auf der Stromrechnung bemerkbar macht.

Der geringere Energieverbrauch führt zudem zu einer Verringerung der CO2-Emissionen und trägt damit zum Umweltschutz bei. Bei einer geplanten Einsparung von 39 Terawattstunden (39 Milliarden kWh) in den EU-Privathaushalten im Jahr 2020 wird der CO2-Ausstoß um insgesamt 15,5 Millionen Tonnen verringert.

Auch was die Lebensdauer angeht, punkten Energiesparlampen, da sie wesentlich haltbarer sind. Eine konventionelle Glühbirne brennt durchschnittlich nach bereits 1.000 Betriebsstunden durch, Energiesparlampen halten mit etwa 10.000 Betriebsstunden zehnmal so lange.

Glühbirnenverbot erfolgte schrittweise

Die EU führte den Verkaufsstopp für Glühbirnen schrittweise durch. Zuerst waren im September 2009 Glühbirnen mit einer Leistung von 100 Watt von der Regelung betroffen, außerdem alle Glühbirnen mit mattiertem Glas. Im September 2010 folgten Lampen ab 75 Watt. 2011 waren Modelle ab 60 Watt fällig, im September 2012 folgten dann auch 25- und 40-Watt-Birnen.

Restbestände dürfen noch verkauft werden

In so manchem Baumarkt sind aber noch immer Glühbirnen zu finden. Das ist nicht illegal, denn Restbestände dürfen weiter über die Ladentheke gehen. Diese Regelung führte in der Vergangenheit dazu, dass viele Händler vor jeder neuen Abschaffungswelle ihren Bestand an Glühbirnen noch einmal aufgefüllten, um diese den Kunden auch weiterhin anbieten zu können. Viele Verbraucher reagierten auf der anderen Seite mit Hamsterkäufen auf das Glühbirnenverbot und sicherten sich für Jahre eine Versorgung, statt wie von der EU vorgesehen auf sparsamere Energiesparlampen umzusteigen.

Alternativen zur Glühlampe

Energiesparlampen hängt der Ruf nach, ungemütliches Licht zu verbreiten und eine lange Anlaufzeit zu benötigen, bis die volle Helligkeit erreicht wird. Zu Unrecht – denn längst gibt es für alle Anforderungen die jeweils passende Lampe.

Heatball: Das Comeback der Glühbirne ist gescheitert

Als Protestaktion gegen das EU-weite Glühbirnenverbot haben zwei Ingenieure aus Deutschland den sogenannten Heatball erfunden. Der Heatball ist eine handelsübliche Glühbirne, die jedoch als Miniheizung deklariert zu neuem Ruhm gelangen sollte. Allerdings machte das Verwaltungsgericht Aachen einen Strich durch die Rechnung. Es verbot den Verkauf der Heizlampen.

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