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Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 02.01.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 30.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (11/2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
  • Als freiwilliger erweiterter Versicherungsschutz kann die Teilkasko nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  • Zum Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung zählen Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Glasbruch, Wild- und Marderschäden.
  • Wie viel Sie für Ihre Teilkasko zahlen, hängt von Ihrer Regionalklasse und Typklasse ab.

Inhalt dieser Seite
  1. Diese Schäden versichert die Teilkaskoversicherung
  2. Erweiterter Schutz durch Vollkasko-Tarife
  3. Die Leistungen der Teilkaskoversicherung im Check
  4. Schließen Sie Ihr Fahrzeug immer ab!
  5. Erweiterter Teilkasko-Schutz
  6. Wann lohnt sich die Teilkasko?
  7. Was kostet die Teilkasko?
  8. Die häufigsten Teilkaskoschäden
  9. Unterschiede zur Haftpflicht & Vollkasko
  10. Der Ruheversicherungsschutz
  11. Häufig gestellte Fragen
  12. Das ist Verivox

Diese Schäden versichert die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung kommt für notwendige Reparaturkosten am eigenen Auto auf. Dazu zählen insbesondere Schäden durch Brand, Diebstahl oder Elementarereignisse.

Das gehört zum Leistungsumfang der Teilkasko

  1. Schäden durch Brand, Explosion oder Kurzschluss (Kabelbrand)
  2. Autodiebstahl, inklusive Raub
  3. Unwetterschäden, wie Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Sturm (ab Windstärke 8)
  4. Schäden durch Marder und Haarwild
  5. Steinschlag

Kein Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus

Schäden am eigenen Fahrzeug sind nur dann über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, wenn Sie durch äußere Einwirkungen entstehen. Das bedeutet, dass bei selbstverschuldeten Schäden am Auto die Teilkaskoversicherung nicht zahlt. Auch Vandalismus ist nicht über die Teilkaskoversicherung abgesichert.

Erweiterter Schutz durch Vollkasko-Tarife

Möchten Sie Ihr Fahrzeug auch bei Selbstverschulden und mutwilliger Zerstörung Dritter schützen, benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

Die Leistungen der Teilkaskoversicherung im Check

1. Kostenübernahme bei Brandschäden

Wird Ihr Auto durch eine Explosion oder offenes Feuer beschädigt, übernimmt die Teilkasko die Reparaturkosten. Auch Kurzschlussschäden und daraus resultierende Folgeschäden werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

2. Teilkaskoschutz bei Diebstahl

Wird Ihr Auto gestohlen, dann erhalten Sie von Ihrer Teilkaskoversicherung

  • bei Neuwagen den Neupreis,
  • bei Gebrauchtwagen den Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert.

Schließen Sie Ihr Fahrzeug immer ab!

Wird Ihr Fahrzeug gestohlen, weil es nicht abgeschlossen wurde, springt die Teilkaskoversicherung nicht ein. Achten Sie daher darauf, Ihr Auto immer ordnungsgemäß abzuschließen.

3. Unwetter- und Hagelschäden

Die Teilkaskoversicherung greift nicht nur bei Hagelschäden, sondern bei allen so genannten Elementarschäden. Dazu zählen neben Sturm und Blitzschlag auch Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche. Die notwendigen Reparaturkosten werden von Ihrer Teilkaskoversicherung übernommen.

Auch bei Überschwemmungen ist Ihr Fahrzeug mit einer Teilkaskoversicherung geschützt.

Erleidet Ihr Auto einen Totalschaden, ist also nicht mehr einsatzfähig, dann erstattet Ihnen die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert.

4. Marderschäden und Wildschäden

Auch Marderschäden und Wildschäden durch Haarwild versichert die Teilkasko. Zu Haarwild gehören insbesondere Rehe, Füchse und Wildschweine.

Entsteht Ihnen durch Knabbereien an Kabeln durch Marder zudem ein Folgeschaden, so springt auch hier Ihre Teilkaskoversicherung ein und deckt die Kosten für eine Reparatur.

5. Steinschlag

Bei Steinschlag ersetzt Ihnen die Teilkaskoversicherung den Austausch von Windschutz- und Fensterscheiben. Auch beschädigte Leuchtenabdeckungen sowie das Glas im Autospiegel sind im Schutzumfang der Teilkaskoversicherung enthalten.

Erweiterter Teilkasko-Schutz

Ein Schaden durch Wild (genauer: durch Rehe oder Wildschweine) ist bereits durch die Teilkasko versichert. Dieser Schutz kann erweitert werden, so dass die Versicherung auch bei Schäden durch Zusammenstöße mit Kühen, Pferden, Schafen oder Hunden greift. In den meisten Kfz-Teilkaskotarifen ist dieser zusätzliche Schutz bereits Standard. Einige Autoversicherungen bieten diese Leistung allerdings nur als Zusatzschutz an. Die Mehrkosten liegen hier bei ca. 2-3%.

Mit dieser Zusatzleistung sind Schäden versichert, welche durch einen Marder verursacht werden. In den meisten Situationen handelt es sich hier um elektronische Defekte, die durch Bisse in den Verkabelungen des Autos entstehen. Die Erstattung ist größtenteils auf ca. 3.000 Euro begrenzt. Der Teilkasko-Vergleich zeigt, dass die meisten Versicherungsanbieter diesen Schutz kostenlos anbieten. Ist dies nicht der Fall, so liegen die entstehenden Mehrkosten bei ca. 3%.

Mit dieser Vereinbarung deckt die Autoversicherung Schäden ab, welche durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Fahren Sie beispielsweise mit erhöhter Geschwindigkeit und es passiert ein Unfall, springt die Versicherung trotzdem bei der Kostendeckung ein. Die meisten Teilkasko-Tarife enthalten diese Police bereits - Sie zahlen hier also in den meisten Fällen keine erhöhte Prämie.

Wann lohnt sich eine Teilkaskoversicherung?

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Teilkasko auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Eine Teilkasko lohnt sich bei alten Fahrzeugen meistens nicht. Für mittelalte Neuwagen hingegen kann sich eine Teilkaskoversicherung rechnen. Liegt der Fahrzeugwert bei über 4.000 Euro, rentiert sich die Versicherung oftmals. Mit folgenden zwei Überlegungen können Sie die Entscheidung für oder wider einer Kasko abwägen:

  1. Wie hoch ist der Preisunterschied zwischen Ihrem aktuellen Haftpflicht- und einem Teilkasko-Tarif? Rechnen Sie gegen, in welchen Fällen sich die Teilkasko-Versicherung für Sie lohnen würde. Wird Ihr Auto gestohlen - wie hoch wäre Ihr Verlust? Bedenken Sie hierbei, dass bei der Teilkasko nur der aktuelle Zeitwert des Fahrzeugs bewertet und dementsprechend finanziell entschädigt wird. Besitzen Sie ein altes Auto, so rechnet sich sich der Beitrag wahrscheinlich nicht. Ist Ihr Fahrzeug erst ein paar Jahre alt und wird mit einem Hagelschaden beschädigt, lohnt sich die Teilkasko wahrscheinlich. Denn so ein Hagelschaden kann schnell bis zu 2.000 Euro kosten.
  2. Können Sie sich anfallende Reparaturleistungen ohne Probleme leisten? Oder lohnt sich der Aufpreis für anfallende Reparaturen mit Blick auf den aktuellen Fahrzeugwert? Ist Ihr Auto beispielsweise derzeit noch rund 5.000 - 6.000 Euro wert, so rechnen sich die Kosten für die Versicherung mit einem Aufpreis von ca. 100 Euro mehr pro Jahr.

Was kostet eine Kfz-Teilkasko?

Die Kosten einer Teilkaskoversicherung hängen von vielen Faktoren ab. Einige davon kann der Versicherungsnehmer nicht direkt beeinflussen, so wie beispielsweise seine

Höhere Regional- und Typklassen führen zu höherem Schadensrisiko und somit zu höheren Teilkasko-Prämien. Andere Vertragsdetails kann der Versicherte bei Abschluss festlegen, etwa wenn er eine Selbstbeteiligung oder eine Werkstattbindung vereinbart. Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto niedriger wird die jährliche Prämie für die Teilkasko. Fällt die Regionalklasse besonders hoch aus, kann man versuchen die jährliche Prämie durch eine höhere Selbstbeteiligung zu reduzieren. Bei der Berechnung der Teilkasko-Prämie spielt – anders als bei der Vollkasko oder Kfz-Haftpflicht – die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle.

Was sind die häufigsten Teilkaskoschäden?

Mit mehr als zwei Millionen gemeldeten Schadensfällen im Jahr 2017 führt Glasbruch die Statistik der Teilkaskoschäden an Autos deutlich an. Dahinter folgen mit großem Abstand

  • Wildschäden (264.000 Fälle),
  • Unwetterschäden durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag (248.000 Fälle) sowie
  • Schäden durch Marderbiss (205.000 Fälle).

In insgesamt 106.000 Fällen war Diebstahl von fest eingebauten Kfz-Teilen wie Radio oder Navigationsgerät die Schadensursache.

KFZ - Teilkaskoschaeden PKW

Unterschiede zu Kfz-Haftpflicht und Vollkasko

Die Voll- und die Teilkaskoversicherung haften, wenn das versicherte Fahrzeug beschädigt wird. Sie zahlen jedoch nicht, wenn die Schäden durch einen anderen Fahrzeugfahrer verursacht wurden. Für solche Fälle ist nicht die eigene Autoversicherung, sondern die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners zuständig. Die Vollkaskoversicherung ist grundsätzlich für Fälle gedacht, in welchen der Versicherte die Schäden an seinem Fahrzeug selber zu verantworten hat. In Fällen, in welchen weder der Versicherte noch andere Fahrzeugfahrer den Schaden verursacht haben, haftet die Teilkasko.

Dazu zählen etwa Elementarereignisse oder Diebstahl. Die Vollkasko wird in der Regel nicht separat von der Teilkaskoversicherung angeboten, sondern als ein zusätzliches Leistungspaket der Autoversicherung.

Ruheversicherungsschutz in der Teilkasko

Versicherungsnehmern, die ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen, also stilllegen, gewährt der Versicherer Ruheversicherungsschutz. Dieser ist in der Teilkasko beitragsfrei. Wird das Fahrzeug während der Stilllegung gestohlen, besteht Versicherungsschutz, nicht jedoch im Falle einer nur in der Vollkaskoversicherung versicherten mut- oder böswilligen Beschädigung des Fahrzeugs. Die Gewährung des Ruheversicherungsschutzes während der Zeit der Stilllegung setzt voraus, dass die versicherte Person ihr Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Verkehrs in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (abgeschlossener Hofraum) abstellt.

Wenn das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen wird, besteht wieder der ursprüngliche Versicherungsumfang der Teilkasko. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer das Ende der Stilllegung unverzüglich zu melden.

Kfz-Versicherung

06221 777 00 40

06221 777 00 40

Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr

Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich sollte der Umfang Ihres Versicherungsschutzes in einer vernünftigen Relation zu Alter und Wert des Fahrzeugs stehen. Experten raten, ab einem Fahrzeugalter von fünf oder sechs Jahren die Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln. In der Regel nehmen die Kosten für einen Teilkaskoversicherungsschutz spürbar ab.

Ausnahme 1: Für Versicherungsnehmer mit einer hohen Anzahl schadenfreier Jahre kann sich der Verbleib in der Vollkaskoversicherung lohnen. Die Beitragsberechnung erfolgt in der Vollkaskoversicherung in Abhängigkeit zur Schadenfreiheitsklasse, in der Teilkaskoversicherung jedoch nach festen Beitragssätzen. Sofern Sie sich eine günstige Schadenfreiheitsklasse „erfahren“ haben, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungsprämie in der Vollkasko nur noch unwesentlich höher ist als die Versicherungsprämie in der Teilkasko – und das bei umfassenderen Leistungen. Informieren Sie sich deshalb schon im Vorfeld, inwieweit sich eine Vertragsänderung im Verhältnis von Preis zu Leistung für Sie lohnt.

Ausnahme 2: Ihr Fahrzeug hat nach vier Betriebsjahren noch immer einen hohen Zeitwert. Auch in diesem Fall lohnt sich die Weiterversicherung Ihres Fahrzeugs in der Vollkaskoversicherung, da die von der Versicherung gezahlten Erstattungssummen maßgeblich vom Zeitwert abhängen.

Wenn Sie bei einem Unfall Ihre Pflichten als Versicherungskunde verletzen, darf die Gesellschaft die Zahlung des Schadens einschränken oder gar verweigern. Der Kfz-Versicherer beruft sich dann darauf, dass Sie Ihre Obliegenheiten verletzt hätten. Zu den Obliegenheitsverletzungen zählen u.a.:

  • das Fahren ohne Führerschein
  • das Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol
  • die Zweckentfremdung des Fahrzeugs (z. B. Teilnahme an Autorennen)
  • das Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • die Fahrzeugführung durch unberechtigte Fahrer
  • erhebliche Sicherheitsmängel am Fahrzeug vor Fahrtantritt
  • die Missachtung der fristgerechten Anzeigepflicht
  • Verstoß gegen die Aufklärungspflicht

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