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Der Einsatz von erschwinglichen Drohnen wird immer beliebter - zumal ein entsprechender Drohnenflug zu nichtkommerziellen Zwecken in der Regel keinerlei Genehmigungen erfordert. So finden sich in deutschen Haushalten immer öfter Quadrocopter, Multicopter oder sonstige Fluggeräte. Was viele Fans der ferngesteuerten Multicoptern nicht bedenken: Das Betreiben eines entsprechenden Fluggeräts ist aus versicherungstechnischer Sicht überaus heikel. So können die Piloten der Drohnen für die beim Flug bzw. beim Absturz einer Drohne entstandenen Schäden voll haftbar gemacht werden. Die Privathaftpflicht übernimmt diese nicht in jedem Fall. Sicherheit schafft eine spezielle Versicherung für Drohnen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Versicherung für Hobbypiloten
  3. Drohnen sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
  4. Einige Versicherer bieten dennoch Schutz für Hobbypiloten
  5. Gewerbliche vs. private Nutzung von Drohnen
  6. Leistungen einer Haftpflichtversicherung für Drohnen
  7. Tipps und Tricks
  8. Fazit: Eine Drohnenversicherung ist für Hobbypiloten ein Muss
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Drohnen Absturz kann im schlimmsten Fall mit erheblichen Sach- und Personenschäden verbunden sein.
  • Eine Drohne wird in der Regel als unbemanntes Flugobjekt eingestuft.
  • Ob Drohnen privat oder gewerblich genutzt werden, hat Einfluss auf die Art der Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Versicherung für Hobbypiloten

Der Gebrauch von Drohnen ist nicht ungefährlich. Beim unbedachten Flug können beispielsweise schnell Stromleitungen beschädigt werden. Ein Absturz kann im schlimmsten Fall mit erheblichen Sach- und Personenschäden verbunden sein. Immerhin beträgt das Gewicht der Drohnen teilweise ein paar Kilogramm.

Wie bei anderen Schadensfällen haftet auch der Pilot der Drohne für sämtliche entstandenen Schäden mit seinem Vermögen. Bei Personenschäden in Verbindung mit Pflegekosten oder Rentenansprüchen können Forderungen von mehreren Millionen Euro entstehen. Als Besitzer einer Drohne sollte man deshalb nicht lange überlegen und eine Versicherung abschließen.

Es herrscht Versicherungspflicht

Eine Drohne wird in der Regel als unbemanntes Flugobjekt eingestuft. Damit ist eine eigenständige Haftpflichtversicherung für den Piloten verpflichtend. Gilt die Drohne als Spielzeug, ist der Versicherungschutz bei einigen Versicherern gewährleistet. Bis wann eine Drohne noch als Spielzeug gilt, ist rechtlich nicht genau festgelegt.

Im Zweifel sollte eine Beratung bei der Haftpflichtversicherung Aufklärung schaffen, ob die Drohne als Spielzeug eingestuft wird.

Drohnen sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

Da eine Privathaftpflicht für durch die Versicherten verursachte Schäden haftet, liegt der Schluss nahe, dass auch mit Drohnen verursachte Unfälle in einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sein könnten. Leider ist die Sachlage deutlich komplizierter: Schäden, die durch den Betrieb von Drohnen oder durch sonstige Flugmodelle verursacht sind, werden von der Privathaftpflichtversicherung nicht immer versichert.

Einige Versicherer bieten dennoch Schutz für Hobbypiloten

Da Drohnen jedoch immer beliebter werden und auch schon für kleines Geld zu haben sind, haben die Versicherer reagiert und entsprechende Regelungen in ihre Verträge mit aufgenommen. Bei einigen Tarifen werden Drohnen versichert, wenn die Drohne unter einem bestimmten Gewicht liegt. Dabei können Flugobjekte je nach Regelung bis 2,5 Kilogramm oder aber nur bis 100 Gramm mitversichert sein.

Versicherte sollten die Vertragsbedingungen also genau lesen oder gezielt bei der Versicherung nachfragen. Im Online-Rechner von Verivox können Verbraucher einen Leistungsvergleich der Tarife starten. Unter dem Punkt „Sonstige Einschlüsse und Besonderheiten“ sind Regelungen zum Gebrauch von Drohnen hinterlegt.

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Gewerbliche vs. private Nutzung von Drohnen

Ob Drohnen privat oder gewerblich genutzt werden, hat Einfluss auf die Art der Drohnen-Haftpflichtversicherung. Bei einer gewerblichen Drohnennutzung - beispielsweise zum Aufnehmen von Bildern oder Videos, die im Anschluss verkauft werden - ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für Drohnen abzuschließen.

Außerdem ist im gewerblichen Bereich eine Aufstiegsgenehmigung Pflicht. Für privat genutzte Drohnen gilt das nur, wenn sie mehr als 5 Kilogramm wiegen, was aber nur bei sehr wenigen Modellen im Handel der Fall ist. Vor Abflug sollte stets geprüft werden, ob irgendwelche Lizenzen benötigt werden.

Leistungen einer Haftpflichtversicherung für Drohnen

Das Leistungsspektrum einer Drohnenversicherung variiert stark vom gewählten Tarif. Verbraucher sollten frühzeitig abklären, welche Punkte in der gewünschten Police abgedeckt sind. Insbesondere die Art und der Nutzungszweck des jeweiligen Fluggeräts haben Einfluss auf die von der Versicherung gewährten Leistungen. Unterschiede zwischen den Tarifen ergeben sich insbesondere in den folgenden Punkten:

  • Private und/oder gewerbliche Nutzung
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Deckungssumme
  • Benutzung fremder Drohnen
  • Nutzung der eigenen Drohne durch Dritte
  • Teilnahme an Wettbewerben
  • Flüge Indoor
  • Fliegen abseits von Modellflugplätzen
  • Deckungsschutz in anderen Ländern

Tipps und Tricks

Wer eine Drohnenversicherung abschließen möchte, sollte neben den im jeweiligen Tarif eingeschlossenen Leistungen eine Reihe weiterer Punkte berücksichtigen. Das gilt insbesondere für die folgenden Tipps.

Selbstbeteiligung gründlich abwägen

Die Höhe der Selbstbeteiligung nimmt Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. Prinzipiell gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto geringer fallen die Beiträge aus.

Ausreichend hohe Deckungssumme wählen

Die Deckungssumme, sprich die maximale Höhe des Schadens, der vom Versicherer übernommen wird, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Prinzipiell ist es empfehlenswert, dass Sach- und Personenschäden bis zu mehreren Millionen Euro abgedeckt werden.

Über die Privathaftpflicht versichert? Schriftliche Bestätigung geben lassen!

Sollte der Flug von Drohnen durch Ihre Privathaftpflicht versichert sein, lassen sich Nutzer hierzu am besten eine schriftliche Bestätigung der Versicherung geben. So können sie für den Fall der Fälle sicher sein, dass die Versicherung den entstandenen Schaden auch wirklich übernimmt.

Fazit: Eine Drohnenversicherung ist für Hobbypiloten ein Muss

Eine zusätzliche Versicherung für Drohnen ist - sofern diese nicht über die Privathaftpflicht versichert sind - essenziell. Anderenfalls können die Schadensersatzforderungen, die aus mit der eigenen Drohne verursachten Schäden entstehen, den eigenen finanziellen Ruin zur Folge haben.

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