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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (11/2023)

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Doppelkarte: Definition
  3. eVB kommt vom Versicherer
  4. Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Doppelkarte verdankte ihren Namen dem Umstand, dass die Zulassungsstelle eine Durchschrift der Karte an den Kfz-Versicherer weiterleitete.
  • Die eVB-Nummer wird automatisch vom Versicherer per Mail oder per Post zugesandt.

Doppelkarte: Für Fahrzeuganmeldung war sie notwendig

Sie möchten ein Fahrzeug anmelden?

Dann müssen Sie gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen, dass ein vorläufiger Schutz in der Kfz-Haftpflicht besteht. Heutzutage erfolgt dieser Nachweis mithilfe der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Bis zum 31. Dezember 2002 wurde dazu in Deutschland die Doppelkarte verwendet.

Hier eVB beantragen

Von der Doppelkarte über die Deckungskarte zur eVB-Nummer

Die Doppelkarte verdankte ihren Namen dem Umstand, dass die Zulassungsstelle eine Durchschrift der Karte an den Kfz-Versicherer weiterleitete. Mit der Einführung der Deckungskarte 2013 wurde der Durchschlag abgeschafft. Die Doppelkarte wurde zur Deckungskarte.

Seit 2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung

Seit dem 1. März 2008 wird das Versicherungsbestätigungs-Verfahren elektronisch mit einer vom Versicherer erteilten Versicherungsbestätigungsnummer durchgeführt.

Vorteile: Zulassungen können schneller abgewickelt werden, weil das manuelle Eintippen der Daten durch den Sachbearbeiter entfällt. Er kann nun ganz einfach anhand einer Zahlenfolge online prüfen, ob Versicherungsschutz für das anzumeldende Fahrzeug besteht.

Nachweis zur Kfz-Haftpflicht Dank eVB-Nummer

An das Abrufverfahren zur eBV-Nummer sind alle in Deutschland tätigen Zulassungsbehörden angeschlossen. Die zur Zulassung erforderlichen Daten können so elektronisch abgerufen werden. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) weist der Versicherungsnehmer gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nach, dass das Fahrzeug über einen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht verfügt.

eVB-Nummer wird vom Versicherer erteilt

Wer eine Kfz-Versicherung (Haftpflichtpolice) abschließt, erhält die eVB-Nummer automatisch vom Versicherer per Mail oder per Post zugesandt. Mit dieser Nummer können Sie nun wie gewohnt die Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.