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    Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox zuverlässig Top-Preise.

    FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.

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Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 02.01.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 30.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (11/2023)

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Deckungskarte: Was ist das?
  3. eVB löst Deckungskarte ab
  4. Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deckungskarte wurde von der eVB-Nummer abgelöst.
  • Zulassungsstellen können Dank eVB schneller prüfen, ob ein Versicherungsschutz vorliegt.
  • Sie erhalten die eVB-Nummer automatisch bei Abschluss einer neuen Versicherung.

Deckungskarte: Was ist das?

Wer in Deutschland ein Fahrzeug an- bzw. ummelden möchte, muss gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen, dass ein (vorläufiger) Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht besteht. Bis zum Februar 2008 erfolgte dieser Nachweis mittels einer Deckungskarte, die der Versicherer in Papierform bereitgestellt hat.

Darin bestätigte der Versicherer seine Absicht, ein Versicherungsverhältnis mit dem Versicherungsnehmer einzugehen. Sobald das Fahrzeug angemeldet ist, besteht eine vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Jetzt evB beantragen

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) hat die Deckungskarte abgelöst

Inzwischen wurde dieses manuelle Vorgehen von der eVB-Nummer abgelöst. Das hat den Vorteil, dass Zulassungen schneller abgewickelt werden können, da das manuelle Eintippen der Daten durch den Sachbearbeiter entfällt. Er kann nun ganz einfach anhand einer Zahlenfolge online prüfen, ob Versicherungsschutz für das anzumeldende Fahrzeug besteht.

Daten einfach elektronisch abrufen

An das Abrufverfahren zur eBV sind alle in Deutschland tätigen Zulassungsbehörden angeschlossen. Die zur Zulassung erforderlichen Daten können so elektronisch abgerufen werden. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) weist der Versicherungsnehmer gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nach, dass das Fahrzeug über einen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht verfügt.

So erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, der erhält die eVB-Nummer automatisch vom Versicherer per Mail oder per Post zugesandt. Mit dieser Nummer können Sie nun wie gewohnt die Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.