Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Erkundung des Salzstocks Gorleben darf fortgesetzt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Hannover/Frankfurt/Main - Für die Weitererkundung des Salzstocks Gorleben als mögliches Atommüll-Endlager hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nun grünes Licht gegeben - wenige Stunden, nachdem der Castor-Transport in Gorleben angekommen war. Der Rahmenbetriebsplan wurde auf Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) verlängert. Zugleich erfolgte die Genehmugung für den Hauptbetriebsplan 2010 bis 2012 für das Erkundungsbergwerk Gorleben. Damit sei sichergestellt, "dass das BfS trotz der gegen die Betriebsplanzulassungen anhängigen Klagen Dritter die Erkundungsarbeiten im Bergwerk fortsetzen kann." Dies teilte das Umweltministerium des Landes Niedersachsen mit.

Zum 1. Oktober endete ein zehnjähriges Moratorium, mit dem unter Rot-Grün ein Erkundungsstopp verhängt worden war. Ende Oktober hatten Gegner eines Endlagers in Gorleben mehrere Klagen gegen die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben eingereicht. Dazu gehörten unter anderem die Umweltschutzorganisation Greenpeace und die Evangelische Landeskirche Hannover. Diese Klagen hatten zunächst aufschiebende Wirkung, die mit der Anordnung nun entfällt.

Die Klagen beim Verwaltungsgericht Lüneburg richteten sich gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans und den Hauptbetriebsplan, mit denen das Landesamt für Bergbau Ende September die Wiederaufnahme der Erkundung des Salzstocks genehmigt hatte. Die Kläger argumentieren, dass sich die Art und Menge der Abfälle, der Erkundungsumfang und die Sicherheitsanforderungen seit Erstellung des Rahmenbetriebsplans 1982 geändert haben. Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde damals nach Bergrecht erstellt.

Der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) begrüßte die Entscheidung des Landesbergbauamts. "In Gorleben muss jetzt endlich Klarheit geschaffen werden, ob der Standort für die Endlagerung geeignet ist oder nicht", sagte er. Aus seiner Sicht gebe es zwar durchaus eine Reihe kritischer Fachfragen zum Standort Gorleben, denen in aller Offenheit und Gründlichkeit nachgegangen werden müsse. "Aber diesen berechtigten Anliegen kann besser durch Transparenz und Dialog begegnet werden, als durch gerichtliche Auseinandersetzungen", fügte er hinzu.