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E-Scooter-Zulassung in Kraft getreten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Elektro-Tretroller dürfen nun offiziell am Straßenverkehr teilnehmen. Die entsprechende Verordnung ist vergangenen Samstag in Kraft getreten. Jetzt können Hersteller und Verleihfirmen weitere Vorbereitungen angehen, damit Fahrer ab 14 Jahren mit den Gefährten noch in diesem Sommer losrollen können - wohl frühestens im Juli dürfte es in vielen Städten so weit sein. Fest stehen nun auch Verkehrsregeln und Geldbußen von bis zu 70 Euro.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzt darauf, dass sich die E-Scooter in Kombination mit Bussen und Bahnen zu einer "echten zusätzlichen Alternative zum Auto" entwickeln - für kurze Strecken von der Haltestelle ins Büro oder nach Hause ein paar Straßen weiter.

Wie viele Elektro-Flitzer die Republik erobern und wie schnell das geht, muss sich zeigen. Auch die Regierung kann es nicht genau sagen, da es bei dieser neuen Mobilitätsform noch keine Erfahrungswerte zur Größe des Markts gibt. Grob geschätzt könnten es zwischen 30 000 und 150 000 Elektro-Tretroller sein, für die jährlich der vorgeschriebene Versicherungsaufkleber gekauft wird. Etwa 80 Prozent davon dürften privat genutzt werden - der Rest gewerblich für Lieferdienste oder Touristikfirmen, erläutert das Ministerium ergänzend zur Verordnung.

Betriebserlaubnis muss sein

Damit E-Tretroller starten können, reicht die Verordnung aber allein nicht aus. Die Hersteller müssen Allgemeine Betriebserlaubnisse für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Die gibt es, wenn E-Scooter die nun feststehenden Anforderungen erfüllen: Sie dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Die Gefährte dürfen 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und 2,00 Meter lang. Erlaubtes Maximalgewicht: 55 Kilo. Pflicht sind zwei Bremsen, Licht und eine "helltönende Glocke". Bearbeitungszeit beim KBA: meist zwei Wochen.

Dazu kommt, dass bisher schon E-Tretroller verkauft wurden, die aber nicht für den Straßenverkehr zugelassen waren. Wenn die Gefährte die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen, können sie nachgerüstet werden. Dabei liegt es laut Ministerium aber bei den Herstellern oder Händlern, ob sie Nachrüstungen anbieten. Generell müssen sich alle E-Scooter-Nutzer nun Haftpflichtversicherungen besorgen.

Vertraut machen können sie sich auch schon mit den Verkehrsregeln, die auf Drängen des Bundesrats noch in einigen sicherheitsrelevanten Punkten nachgeschärft wurde. Gehwege sind für die E-Tretroller zum Schutz von Fußgängern tabu. Sie sollen stattdessen Radwege nutzen - gibt es keine, darf es die Fahrbahn sein. Das könnte auf vielen kleineren Straßen zum Beispiel in Wohngebieten der Fall sein.

Regeln für E-Scooter beachten

Festgelegt wurden auch einige Regeln eigens für die kleine Flitzer. Sie müssen einzeln hintereinander rollen, Freihändigfahren und Anhängen an Autos sind untersagt. Bei Verstößen werden Bußgelder fällig - etwa 70 Euro, wenn man mit einem E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist. Fahren ohne Versicherungsaufkleber kostet 40 Euro, ein Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften 20 Euro. Wer auf "nicht zulässigen Verkehrsflächen" unterwegs ist oder doch nebeneinander fährt, muss 15 Euro zahlen - mit Behinderung 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro. Überwacht werden sollen die Regeln in den üblichen Verkehrskontrollen.