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Bei Fernwärme Heizkostenabrechnung für mehrere Häuser erlaubt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Karlsruhe - Vermieter dürfen bei der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung mehrere Häuser als Wirtschaftseinheit zusammenfassen, wenn diese über einen gemeinsamen Fernwärmeanschluss beliefert werden. So lautete eine Entscheidung des  Bundesgerichtshofs.

Im konkreten Fall stritt ein Mieter über eine Nachforderung aus einer Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für seine Wohnung. Diese liegt in einem Komplex aus mehreren Häusern, die von einem gemeinsamen Fernwärmeanschluss versorgt werden.

Bei der Abrechnung hatte der Vermieter den gesamten Gebäudekomplex als Wirtschaftseinheit zugrunde gelegt. Der Mieter bemängelte, dass es im Mietvertrag keine entsprechende Regelung dafür gibt. Außerdem könne man dem Vermieter zumuten, Zwischenzähler an den Zuleitungen der einzelnen Häuser anzubringen und jedes Haus einzeln abzurechnen.

Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht. Er durfte die Häuser als Wirtschaftseinheit zusammenfassen. Dies sei möglich, wenn mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt werden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag als Mietsache nur eines der Gebäude genannt wird. Einer ausdrücklichen Vereinbarung, dass eine Abrechnung der Wirtschaftseinheit vorgenommen wird, bedarf es nicht. Der Vermieter ist daher auch nicht verpflichtet, zusätzliche Wärmemengenzähler für jedes einzelne Haus installieren zu lassen. Daher musste der Mieter die Nachforderung zahlen. (AZ: VIII ZR 151/10)