Energiekunden beschweren sich über falsche Zuordnung durch Grundversorger
Stand: 19.01.2023
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Viele Haushalte haben in den vergangenen Monaten wegen steigender Preise ihren alten Gas- oder Stromvertrag gekündigt, um in den Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers zu wechseln. Doch manche Grundversorger berechnen diesen Kunden im Rahmen der Ersatzversorgung für drei Monate höhere Preise. Der Bundesnetzagentur liegen dazu Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor.
Die Behörde stellt klar: Wer seinen bisherigen Gas- oder Stromversorger kündigt und nichts unternimmt, sollte im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers landen. Nur wenn der bisherige Energielieferant insolvent ist oder nicht mehr liefern darf, fallen die Kunden in die Ersatzversorgung.
Gleicher Grundversorgungstarif für alle Kunden
Die Verbraucherzentralen berichten ebenfalls von Beschwerden über die falsche Zuordnung von Neukunden. "Die Situation ist problematisch, obwohl die Rechtslage eindeutig ist", sagte Holger Schneidewindt, Jurist und Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, zum Branchendienst energate.
Der Hintergrund ist eine Gesetzesänderung: Seit November 2022 müssen örtliche Grundversorger für Strom oder Gas allen Kunden in ihrem Liefergebiet den gleichen Grundversorgungstarif anbieten. Im Zuge der Energiepreiskrise musste eine Reihe von Energieversorgern die Belieferung ihrer Kunden einstellen – die Haushalte landeten dann beim jeweiligen örtlichen Grundversorger. Zahlreiche Grundversorger führten daraufhin unterschiedliche Grundversorgungstarife für Bestands- und Neukunden ein. Wer als Neukunde beim Grundversorger landete, musste oft deutlich höhere Preise bezahlen. Diese Vorgehensweise ist nun verboten – allen Kunden muss der gleiche Grundversorgungstarif angeboten werden.
Um die örtlichen Grundversorger vor dem plötzlichen Ansturm der Kunden eines insolventen Versorgers zu schützen, sieht der Gesetzgeber vor, dass in diesem Fall für drei Monate die Ersatzversorgung greift, für die höhere Preise verlangt werden können. Doch einige Grundversorger ordnen nun auch Kunden, die ihren bisherigen Energievertrag gekündigt haben, der teuren Ersatzversorgung zu.
Grundversoger ausdrücklich informieren
Wer in den örtlichen Grundversorgungstarif wechseln möchte, sollte das dem örtlichen Versorger ausdrücklich mitteilen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Briefvorlagen zur Verfügung.