Energetische Sanierung lohnt sich auch bei der Steuer
Stand: 19.05.2022
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Angesichts immer höher steigender Strom- und Gaspreise lohnen sich Investitiionen in die Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr. Wer saniert, kann Heizkosten sparen und sich auch steuerlich fördern lassen.
Entsprechende Baumaßnahmen können zum Beispiel eine neue Wärmedämmung, neue Fenster und Außentüren oder die Umstellung auf eine modernere Heizungsanlage sein.
Voraussetzungen müssen stimmen
Steuerlich gefördert werden diese jedoch nur, wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist, informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Maßnahmen, für die man bereits Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten hat, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Daher sollten sich Sanierungswillige möglichst frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Art der staatlichen Unterstützung sie in Anspruch nehmen wollen.
Steuerermäßigung von 40.000 Euro
Bei einer maximalen Förderung von 20 Prozent einer Investitionssumme von bis zu 200 000 Euro ergebe sich eine Steuerermäßigung von höchstens 40 000 Euro. Diese werde auf drei Jahre verteilt: In den ersten beiden Jahren könne man sich bis zu 14 000 Euro und im dritten Jahr maximal 12 000 Euro anrechnen lassen. Voraussetzung ist, das die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt wird. Anschließend ist eine Bescheinigung der durchgeführten Maßnahmen notwendig. Der BVL rät dazu, mit dem Fachunternehmen bereits im Vorfeld abzuklären, welche Anforderungen die Baumaßnahme erfüllen muss, um förderfähig zu sein.