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Verivox Stellungnahme zum Bericht des BR

Worum geht es?

Am 10. Dezember 2015 hat der Bayerische Rundfunk eine fehlerhafte Berichterstattung über Vergleichsportale – auch über Verivox – im Rahmen eines Fernsehbeitrages ausgestrahlt. Die Berichterstattung weist Verivox als falsch zurück. Zu den dargestellten Inhalten nimmt Verivox wie folgt Stellung:

  1. Die Behauptung, Verivox würde vom Verbraucher beim Vertragsabschluss eine Datenfreigabe erzwingen, ist falsch. Für einen Vertragsabschluss sind die persönlichen Daten des Nutzers zwingend notwendig – das schreibt der Gesetzgeber klar vor.
  2. Die Behauptung, Verivox würde die Datenfreigabe erzwingen, um diese an Dritte weitergeben zu können, ist falsch. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck des Vertragsabschlusses an die vom Kunden ausgewählten Vertragspartner weitergegeben.
  3. Der in dem Beitrag suggerierte Eindruck, wir würden Nutzerprofile verkaufen, ist falsch. Verivox verkauft keine bzw. gibt keine Nutzerdaten weiter. Selbstverständlich halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz.
  4. Der in dem Beitrag geäußerte Vorwurf, wir würden von der IP Adresse eines Rechners eine Zuordnung zu einer Person vornehmen, ist falsch. Verivox nutzt IP-Adressen nicht, um Rückschlüsse auf individuelle Personen vorzunehmen. Dieses ist in vielen Fällen nicht möglich und erfordert in der Regel einen richterlichen Beschluss.
  5. Der in dem Bericht geäußerte Hinweis, günstige Angebote tauchen erst nicht auf, und wenn man sie findet, können sie nicht abgeschlossen werden, weil Verivox daran nichts verdient, ist falsch. Wir zeigen den kompletten Markt an - gerade auch, wenn wir an den Angeboten nichts verdienen. Die Voreinstellung bezieht sich ausschließlich auf online abschließbare Tarife. Die in dem Beispiel genannte Bank bietet keinen Onlineabschluss an.

Verivox behält sich weitergehende rechtliche Schritte vor.

Jeder Verbraucher kann unseren Service kostenfrei nutzen und somit auch komplett ohne Dateneingabe einen ersten Eindruck von Tarifen und Preisen bekommen.

Als Verbraucherportal setzen wir uns aktiv für besseren Verbraucherschutz bei unseren Produktbereichen ein. Dazu arbeiten wir zum einen auf nationaler und auf europäischer Ebene mit den einzelnen Aufsichtsbehörden zusammen (z.B. für die Erarbeitung eines „code of conduct“ für Vergleichsportale zusammen mit der EU), zum anderen haben wir als Vorreiter strenge Richtlinien entwickelt, um Kunden vor unfairen Tarifbedingungen zu schützen.

Ein spezieller Stiftung-Warentest-Filter bietet unsicheren Kunden neben dem kompletten Marktvergleich auch die notwendige Sicherheit, nur Tarife abzuschließen, die den strengen Prüfkriterien der Stiftung Warentest genügen. Besonders stolz ist Verivox auf die Tatsache, dass Verbraucherschützer wie z.B. die Verbraucherzentralen sowohl mit den Markt- und Tarifdaten als auch mit den Tarifrechnern von Verivox arbeiten.

Wie wir arbeiten, und dass wir für die Vermittlung eines vom Kunden gewählten Angebots eine Provision erhalten, kommunizieren wir für sämtliche Verbraucher offen auf der Webseite: https://www.verivox.de/company/

Wir freuen uns über jede Diskussion, die zum Ziel hat, den Service für die Verbraucher zu verbessern. Auch die Anfrage des BR hat dazu geführt, dass wir unser Angebot im Wortlaut für den Verbraucher noch deutlicher formuliert haben, um Missverständnisse auszuschließen. Eine „Beschwerde“ diesbezüglich hat uns bei über 1 Million zufriedener Kunden allein in 2015 nicht erreicht.