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Inhalt dieser Seite
  1. Das richtige Kündigungsschreiben
  2. Kündigungsfristen beachten
  3. Kündigung nicht immer möglich
  4. Überlegungen vor der Kündigung
  5. Alternativen zur Kündigung
  6. Jetzt online kündigen

Das richtige Kündigungsschreiben

Die Kündigung einer Risikolebensversicherung ist nicht immer vom Vorteil, daher sollte jeder Versicherungsnehmer auch Alternativen in Betracht ziehen. Steht die Entscheidung, sollten die korrekte Vorgehensweise und Form beachtet werden.

Das Kündigungsschreiben für die Risikolebensversicherung sollte in Briefform und am besten per Einschreiben abgeschickt werden. Die Angabe der Versicherungsnummer und der Kündigungsfrist sowie die Unterschrift sollten nicht fehlen. Darüber hinaus sollte im Kündigungsschreiben die schriftliche Bestätigung der Kündigung angefordert werden. Das ist besonders dann wichtig, wenn im Anschluss eine Risikolebensversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden soll. Die Schriftform ist auch erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag beitragsfrei stellen, die Versicherungssumme herabsetzen oder die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umwandeln will.

Kündigungsfristen beachten

Wer seine Risikolebensversicherung kündigen will, sollte die Kündigungsfrist einhalten – es sei denn, er will vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Diese Frist beträgt einen Monat zum Ende eines Versicherungsjahres, wenn die Beitragszahlung jährlich erfolgt. Bei einer monatlichen Beitragszahlung ist die Kündigung oft auch zu einem anderen Zeitpunkt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist möglich. Grundsätzlich finden Versicherungsnehmer die genaue Frist in den Vertragsbedingungen.

Kündigung nicht immer möglich

Handelt es sich um eine gewöhnliche Risikolebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen, ist die Kündigung zumeist problemlos möglich. Handelt es sich allerdings um eine Restschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme, kann der Versicherungsnehmer nicht immer so einfach die Risikolebensversicherung kündigen. In diesem Fall muss er darauf achten, ob das Darlehen vertraglich mit der Risikolebensversicherung verbunden ist. Ein Blick in die Vertragsbedingungen ist hier unerlässlich.

Überlegungen vor der Kündigung

Verbraucher können aus verschiedenen Gründen ihre Risikolebensversicherung kündigen wollen, etwa:

  • weil die Beiträge bei einem anderen Versicherer günstiger sind
  • weil die Beiträge aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht mehr bezahlt werden können oder
  • weil kein Bedarf mehr an Hinterbliebenenschutz aus der Risikolebensversicherung besteht

In jedem Fall sollte der Versicherungsnehmer beachten, dass die eingezahlten Beiträge nicht erstattet werden und dass die Kündigung mit finanziellen Verlusten verbunden ist. Die einzige Ausnahme bilden Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit und gleichbleibenden Beiträgen. Da das Risiko mit zunehmendem Alter steigt, sind die Beiträge in den jüngeren Jahren höher als eigentlich notwendig, um die spätere Risikoerhöhung bei gleichbleibenden Beiträgen zu kompensieren. Durch eine vorzeitige Kündigung würde dieses Risiko entfallen und es entsteht ein geringer Rückkaufswert. So zahlt der Versicherer die anfänglich höheren Beiträge zurück.

Wer nach der Kündigung eine erneute Risikolebensversicherung abschließen will, muss eine neue Gesundheitsprüfung bestehen, denn der Gesundheitszustand kann sich verschlechtert haben. Zudem sind die zu zahlenden Beiträge schon aufgrund des gestiegenen Eintrittsalters des Verbrauchers höher. Der Wechsel in eine günstigere Versicherung ist nicht immer tatsächlich günstig, da ein erhöhtes gesundheitliches Risiko und ein höheres Eintrittsalter mit höheren Beiträgen verbunden sind.

Alternativen zur Kündigung

Daher bietet es sich an, vor der Kündigung der Risikolebensversicherung nach Alternativen zu suchen. Bei einem finanziellen Engpass muss der Verbraucher etwa nicht die Risikolebensversicherung kündigen, sondern er kann sie für einen bestimmten Zeitraum oder für die gesamte Restlaufzeit beitragsfrei stellen. Dabei ist jedoch die Mindestlaufzeit zu beachten, die in der Regel zwei Jahre beträgt.

Die Versicherungsleistung verringert sich bei der Beitragsfreistellung. Um günstigere Beiträge zu bezahlen, kann der Versicherungsnehmer auch die Versicherungssumme herabsetzen. Wird ein Hinterbliebenenschutz nicht mehr benötigt, kann die Risikolebensversicherung innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Das ist zumeist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, aber mit höheren Beiträgen verbunden.

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