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Pflegekassen zahlen Beiträge für Rentenversicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Pflege zu Hause wird oft von den Angehörigen geleistet. Wer deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, rutscht später vielleicht in die Altersarmut. Die Pflegekasse zahlt deshalb für die Pflegenden Beiträge in die Rentenversicherung ein.

Rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen leben in Deutschland. Mehr als 2 Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt - oft von Angehörigen, die selbst im Rentenalter sind. Für viele kann sich die Pflege auszahlen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Denn unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.

Rentenbeiträge an bestimmte Bedingungen geknüpft

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der pflegende Angehörige vorzeitig in Rente gegangen ist. Die Rentenbeiträge werden in diesem Fall von der Pflegekasse bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Der Vorteil: Die spätere Rente erhöht sich dadurch.

Rentenbeiträge werden auch geleistet, wenn der Pflegende in Teilrente ist, also nicht die volle Rente bezieht. Für den Anspruch auf Rentenbeiträge durch die Pflegekasse reicht es schon aus, wenn auf 1 Prozent der Vollrente verzichtet wird. Die Rentenbeiträge der Pflegekasse erhöhen auch in diesem Fall die eigene Rente. Dies kann insbesondere nach dem Erreichen der regulären Altersgrenze sinnvoll sein, da sonst die Beitragszahlung der Pflegekasse endet. Die Anpassungen finden jährlich statt.

Von der Rentenversicherung beraten lassen

Ob sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit rechnet, sollten Betroffene vorab aber klären, am besten in einer persönlichen Beratung.