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Rohmessdaten eines Blitzers einsehen: Wie Autofahrer vorgehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Ein aktueller Urteilsspruch gibt Autofahrern die Möglichkeit, die Rohmessdaten eines Blitzgerätes künftig einzusehen. Doch was bedeutet dies konkret für Autofahrer - und wie gehen sie am besten vor?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Autofahrer die Rohdaten eines Blitz-Messgerätes einsehen können (Az.: 2 BvR 1616/18). Und zwar immer dann, wenn sie einen Fehler bei der Messung vermuten.

"Ein sensationelles Urteil, das die Rechte der Autofahrer stärkt", sagt Arndt Kempgens, Fachanwalt in Gelsenkirchen und ACE-Experte. Die Behörden müssen die Daten auch jetzt aber nicht automatisch herausrücken. "Autofahrer müssen die Daten einfordern", sagt Kempgens. "Dafür sollten sie Einspruch innerhalb der vorgesehenen Frist erheben", rät Kempgens. Dies ist formlos möglich. Ab dem Zeitpunkt der Briefzustellung hat man dafür zwei Wochen Zeit.

"Zuständig ist die Behörde, von der der Beschuldigte die Anhörung oder den Bußgeldbescheid bekommen hat - also beispielsweise das Ordnungsamt oder die Zentrale Bußgeldstelle", erläutert Jost Kärger, Verkehrsrechtler beim ADAC.

"Zwar haben beschuldigte Autofahrer selbst ein Akteneinsichtsrecht, meist wird dieses jedoch von einem Anwalt wahrgenommen, der den Akteninhalt auch bewerten kann", sagt Kärger. Er habe die Erfahrung, Messfehler überhaupt festzustellen und zu entscheiden, ob ein Parteisachverständigengutachten sinnvoll sei, erklärt Kärger.

"Das Gutachten ist meist deutlich teurer als das Bußgeld", sagt Kärger. Es stellt sich die Frage, ob sich das lohnt. Daher sollte man sich sicher sein. "Das ist auch wichtig, damit einem die Rechtsschutzversicherung bei einer Häufung solcher Fälle nicht kündigt", erklärt Kärger.