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Zahnunfall bei Kindern: jetzt richtig handeln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Da Kinder häufig herumtoben und sich gerne sportlich betätigen, bleiben Stürze und andere Unfälle nicht aus. Dabei kann es zu Verletzungen der Zähne kommen. In einer solchen Situation sind sich viele Eltern unsicher, was zu tun ist. Der nachfolgende Ratgeber erklärt, wie Sie sich bei einem Zahnunfall Ihres Kindes verhalten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hatte Ihr Kind einen Zahnunfall, empfiehlt es sich grundsätzlich, einen Zahnarzt aufzusuchen.
  • Zahnunfälle wie ausgeschlagene Zähne ziehen mitunter jahrelange Folgebehandlungen und dementsprechend hohe Kosten nach sich.
  • Findet der Unfall im Kindergarten oder in der Schule statt, ist die Unfallkasse der richtige Ansprechpartner für die Kostenübernahme, während bei Zahnunfällen in der Freizeit die gesetzliche oder private Krankenkasse zahlt.

Wann sollten Sie mit Ihrem Kind zum Zahnarzt?

Nach einem Zahnunfall ist dazu zu raten, möglichst bald einen Zahnarzt aufzusuchen. Es gibt Notfälle, in denen dies sofort geschehen sollte, und weniger schlimme Fälle, in denen es für gewöhnlich ausreicht, den Arzt in den nächsten ein bis zwei Tagen zu konsultieren. Dabei stellt es einen Unterschied dar, ob der Zahnunfall die Milchzähne oder die bleibenden Zähne betrifft. So oder so empfiehlt es sich, zeitnah eine Zahnarztpraxis anzurufen und die Situation zu schildern. Denn letztlich kann nur ein Zahnmediziner einschätzen, wie dringend eine Behandlung nötig ist.

Ein Zahnarztbesuch ist übrigens auch im Zweifelsfall ratsam. Laien können nämlich häufig nicht erkennen, ob sich beispielsweise ein Zahn gelockert hat oder der Unfall einen Kieferbruch verursacht hat.

Gelockerter Zahn

Ein gelockerter Zahn stellt keinen Notfall dar. Trotzdem ist eine zahnärztliche Behandlung notwendig, und zwar in den nächsten Tagen nach dem Unfall. Ihr Kind sollte es möglichst vermeiden, den betroffenen Zahn zu belasten – beispielsweise durch Kauen auf der entsprechenden Stelle. Dies gilt sowohl für Milchzähne als auch für bleibende Zähne.

Herausgeschlagener Zahn

Ein herausgeschlagener Milchzahn gilt nicht als Notfall. Für gewöhnlich wird in einem solchen Fall keine Reimplantation (Wiederanpflanzung) vorgenommen, da die Zahnkeime der bleibenden Zähne durch das erneute Einsetzen der Milchzähne geschädigt werden könnten. Für gewöhnlich reicht es, spätestens zwei Tage nach dem Unfall einen Zahnarzt aufzusuchen. Dieser fertigt gegebenenfalls ein Röntgenbild an oder veranlasst weitere Maßnahmen. Häufig verschreibt der Arzt dem Kind ein antibakterielles Gel, damit sich keine Entzündung bildet.

Ganz anders gestaltet sich die Situation bei den bleibenden Zähnen, denn bei ihnen kann häufig eine Reimplantation erfolgen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Aufsichtspersonen die richtigen Maßnahmen ergreifen. Der Zahn muss nach Möglichkeit schnell in eine Rettungsbox (spezielles Nährmedium), damit die Zahnwurzel nicht austrocknet. In einem solchen Kasten überlebt er bis zu 48 Stunden. Ist keine Rettungsbox vorhanden, können Sie notfalls auf eine isotonische Kochsalzlösung oder kalte H-Milch zurückgreifen. Transportieren Sie den Zahn auf keinen Fall in Wasser, in einem feuchten Taschentuch oder gar trocken. Dies hätte zur Folge, dass das Wurzelgewebe innerhalb weniger Minuten abstirbt.

Grundsätzlich fallen die Chancen einer erfolgreichen Reimplantation umso höher aus, desto weniger Zeit bis zur Behandlung verstreicht. Nach der Erstversorgung des Kindes (Wunde mit einer Mullbinde abpressen) ist es notwendig, sich unmittelbar zu einem Zahnarzt oder Kieferchirurgen zu begeben. Dieser untersucht den Zahn und pflanzt ihn gegebenenfalls wieder ein.

Abgebrochener Zahn

Kleinere Absplitterungen an Milchzähnen sind in den meisten Fällen harmlos. Tritt jedoch Blut aus dem Zahn aus, sollten Sie mit Ihrem Kind umgehend eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Handelt es sich um den Teil eines bleibenden Zahns, ist es notwendig, das Zahnstück feuchtzuhalten (hier auch mit Wasser möglich) und schnell eine Praxis aufzusuchen. Der Arzt befestigt das abgebrochene Stück dann wieder am Zahn.

Verschobener Zahn

Bei verschobenen Zähnen ist eine Behandlung in jedem Fall dringend erforderlich. Belassen Sie den Zahn jedoch unbedingt an seiner Position, um weitere Schädigungen zu vermeiden. Die zahnärztliche Behandlung sorgt dafür, dass der Zahn wieder seinen ursprünglichen Platz einnimmt. Milchzähne können auf die im Kieferknochen heranwachsenden Zahnkeime drücken und diese schädigen. Daher ist auch bei einem verschobenen Milchzahn eine Behandlung notwendig.

Eingeschlagener Zahn

In manchen Fällen führt ein Unfall auch zu eingeschlagenen Zähnen, die große Komplikationen hervorrufen können. Daher gilt auch hier: Begeben Sie sich mit dem betroffenen Kind baldmöglichst zu einem Zahnarzt. Dies trifft ebenso auf in den Kiefer getriebene Milchzähne zu, da wieder das Risiko besteht, dass diese auf die Zahnkeime der bleibenden Zähne drücken.

Kann ein Zahnunfall zu Folgeschäden führen?

Ein Zahnunfall kann unterschiedliche Folgeschäden nach sich ziehen, die sich direkt nach dem Unfall oft noch nicht abschätzen lassen und sich mitunter erst nach Jahren bemerkbar machen. So beeinflusst eine Zahnverletzung unter Umständen die Entwicklung des Kiefers und/oder der übrigen Zähne. Beispielsweise führt ein Zahnverlust ohne Behandlung häufig zu Zahnbettschwund, der eine Lockerung oder sogar eine dauerhafte Verschiebung der Zähne bedingen kann. Ebenso ist es möglich, dass Sprachstörungen auftreten.

Welche Kosten können durch einen Zahnunfall entstehen?

Im schlimmsten Fall führen Zahnunfälle zu jahrelangen zahnärztlichen und/oder kieferorthopädischen Folgebehandlungen. Um den betroffenen Zahn beziehungsweise die allgemeine Zahngesundheit zu erhalten, sind insbesondere bei schweren Unfällen – beispielsweise bei mehreren ausgeschlagenen Zähnen – für gewöhnlich umfangreiche Therapiemaßnahmen notwendig. Diese können über die Dauer der gesamten Behandlung enorme Kosten verursachen. Da der finanzielle Aufwand vom Schweregrad der Zahnverletzung und damit vom Einzelfall abhängt, ist es nicht möglich, an dieser Stelle pauschale Aussagen zu treffen.

Welche Versicherung kommt für die Kosten auf?

Welche Versicherung für die Kostenübernahme zuständig ist, hängt davon ab, wo der Zahnunfall passiert ist: Geschah er im Kindergarten oder in der Schule beziehungsweise während der Betreuung durch entsprechende Aufsichtspersonen, zahlt die Unfallkasse. Passierte der Unfall dagegen in der Freizeit, ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Diese übernimmt lediglich die Aufwendungen für die Regelversorgung. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind können Sie sich jedoch gegen die hohen Behandlungskosten absichern.