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Welche Zusatzleistungen zur Kfz-Versicherung wann sinnvoll sind

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung gewähren in der Regel einen umfassenden Versicherungsschutz. Doch Zusatzversicherungen können eine sinnvolle Ergänzung in der Kfz-Versicherung sein. Ein Überblick über Schutzbrief, Auslandsschutz und Co.

Kfz-Schutzbrief

Der Versicherungsschutz durch einen Autoschutzbrief variiert von Versicherer zu Versicherer. Zu den Leistungen, die in der Regel deutlich über die einer gewöhnlichen Versicherung hinausgehen, gehören:

  • Pannen- und Unfallhilfe: Abschleppdienst, Übernachtungskosten, Mietwagen, Verzollung oder Verschrottung des Fahrzeugs nach Unfall im europäischen Ausland
  • Im Krankheitsfall: Arzneimittelversand, Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland, Krankenrücktransport, Hilfe im Todesfall
  • Bei Reparaturen: Ersatzteilversand, Reparaturdienst
  • Bei Ausfällen: Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall, Beschaffung von Ersatz-Reisedokumenten, Beschaffung von Ersatz-Autoschlüsseln
  • Sonstiges: Kinderrückholung, Reiserückrufservice, Fahrzeugunterstellung im europäischen Ausland

Der Versicherungsschutz wird - reduziert - auch dann gewährt, wenn die Reise mit Bahn, Bus, Schiff, Flugzeug oder einem Fremdfahrzeug angetreten wird. Die Schutzbrief-Leistungen gelten in der Regel innerhalb Europas, in den außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten.

Die Kosten für den Schutzbrief sind im Verhältnis zum Umfang der Leistungen gering. Der Abschluss ist deshalb ratsam.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung reguliert Personenschäden aus Unfällen, die etwa folgende Tätigkeiten am Fahrzeug umfassen

  • Lenken, Benutzen oder Pflegen,
  • Be- und Entladen,
  • Abstellen sowie Ein- und Aussteigen.

Entschädigt wird in der Regel eine resultierende Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit.

Ein Großteil der Leistungen kann durch andere Versicherungen wie der Kfz-Haftplicht, der Renten-, Risikolebens-, Kranken- und Unfallversicherung gedeckt sind. Gerade die Insassen können Invaliditätsschäden in der Regel auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers geltend machen. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht zwingend notwendig. Wer sich als Fahrer selbst versichern möchte, schließt lieber den Fahrerschutz in die Kfz-Versicherungspolice ein.

Fahrerschutz

Für Verletzungen der Insassen zahlt nach einem Autounfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Auch wenn beim Unfall Familienmitglieder im eigenen Auto saßen und verletzt wurden, muss die Haftpflicht die Krankheitskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und auch mögliche Invaliditätsschäden bezahlen.

Lediglich der Autofahrer selbst kann keine Schäden bei seiner eigenen Kfz-Versicherung geltend machen. Für ihn gibt es die Fahrerschutzpolice gegen einen Mehrbeitrag bei der Kfz-Versicherung. Im Gegensatz zur Insassenunfallversicherung werden in der Regel auch teure Schäden in Millionenhöhe bezahlt.

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police deckt Unfallschäden an Dritten, die der Versicherte mit im Ausland angemieteten Leihfahrzeugen verursacht. Sie erhöht die landesspezifischen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf die in Deutschland vorgeschriebene Mindestdeckung.

Denn in vielen europäischen Ländern reicht die gesetzliche Mindestversicherungssumme nicht aus, um hohe Folgekosten aus Unfällen vollständig zu decken. Der Fahrer muss die darüber hinaus entstehenden Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Die Mallorca-Police greift übrigens nicht nur auf der spanischen Ferieninsel, sondern gilt in ganz Europa. Verbraucher sollten prüfen, ob die Mallorca-Police bereits in ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

Auslandsschadenschutz

Ähnlich verhält es sich beim Auslandsschadenschutz: Wer außerhalb Deutschlands Auto fährt, läuft bei einem Unfall Gefahr, nicht den kompletten Schaden vom Unfallverursacher ersetzt zu bekommen. Der Auslandsschadenschutz übernimmt die Differenz zwischen der Versicherungsleistung des Unfallgegners und den tatsächlich entstandenen Kosten (zumeist bis zur Höhe der in Deutschland gesetzlich geregelten Mindestdeckungssumme). Zudem kann der Geschädigte in der Regel etwaige Ansprüche bei seiner Autoversicherung geltend machen - sie übernimmt die Schadensabwicklung.

Der Auslandsschadenschutz gilt mit wenigen Ausnahmen innerhalb ganz Europas. Je nach Versicherungsgesellschaft wird der Auslandsschadenschutz im Rahmen der Haftpflicht kostenlos oder gegen Aufpreis angeboten.