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Was bietet 5G-Mobilfunk? Acht Fragen und Antworten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 5. Mobilfunkgeneration (5G) ist um ein Vielfaches schneller als LTE.
  • Die Frequenzen wurden im Frühjahr 2019 für mehrere Milliarden Euro versteigert.
  • 5G treibt die Vernetzung von Maschinen im Internet der Dinge (IoT) an.
  • Das 5G-Netz wird aktuell ausgebaut und ist an immer mehr Standorten verfügbar.
  • Privatkunden können 5G mit kompatiblen Endgeräten und entsprechenden Tarifen nutzen.

Das ultraschnelle mobile Internet 5G hat Fahrt aufgenommen: Im Juni 2019 ging die Frequenzauktion zu Ende – und bescherte Deutschland einen vierten Netzbetreiber: 1&1. Doch wie weit ist der Netzausbau mittlerweile? Und was haben Verbraucher heute schon vom schnellen Datenfunk? Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mobilfunkstandard 5G auf einen Blick:

1. Wie schnell ist 5G?

Das Kürzel steht für 5. Mobilfunkgeneration. Die zweite Generation (GPRS bzw. EDGE) startete 1992, 3G (UMTS) 2004, 4G (LTE) 2010. Mit dem Sprung in den nächsten Mobilfunkstandard könnte ein Downloadtempo von 10 Gigabit pro Sekunde erreicht werden. Damit ist 5G grob gesagt 100 Mal schneller als es bei einem guten LTE-Download bisher der Fall ist. Wer aktuell einen Handytarif vom Netzbetreiber mit 5G hat, kann je nach Verfügbarkeit Bestwerte von bis zu 300 Megabit pro Sekunde erreichen. In Discounter-Tarifen ist der Speed oft noch auf LTE-Niveau mit bis zu 50 Mbit/s begrenzt. Wichtig ist auch die sogenannte Latenzzeit, also die Verzögerung bei der Übertragung. Diese könnte nun bei einer Millisekunde liegen und damit fast in Echtzeit übertragen.

2. Warum ist die Technologie so wichtig?

5G soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sichern. Bisher ist Deutschland in Sachen schnelles Internet hinten dran, mit dem neuen Standard soll sich das ändern. 5G nutzt vielen Branchen: Autobauer setzen auf autonom fahrende Pkw und Lkw, die auch dank 5G-Datenübertragung genau Bescheid wissen über das Glatteis in der nächsten Kurve – schließlich bekommen sie die Info vom vorausfahrenden Fahrzeug. Die Industrie setzt auf Maschinen, die dank der Datenströme untereinander besser kommunizieren und Arbeitsabläufe verbessern, und Logistiker wissen genau um die Laderaum-Kapazitäten ihrer Lastwagen auf den Straßen.

3. Was haben private Verbraucher vom schnellen Netz?

Bis 5G flächendeckend bei Verbrauchern ankommt, wird es noch dauern – doch es ist Bewegung im Markt. Zum einen musste erst der Verkauf 5G-tauglicher Smartphones anlaufen. Im Juni 2019 kam Samsungs erstes 5G-Smartphone auf den Markt, darauf folgten Huawei, Oppo, LG und Motorola. Apple-Kunden mussten sich bei der 5G-Nutzung bis zum Release des iPhone 12 im Jahr 2020 gedulden. Mitte 2021 hatte bereits mehr als jedes zweite neu erschienene Smartphone in Deutschland 5G an Bord, darunter auch Geräte aus der Mittelklasse. Inzwischen ist der neue Standard in den meisten Neugeräten verbaut.

Auch die Tariflandschaft hat sich verändert: Zum Start war das ultraschnelle Internet vor allem als Option in hochpreisigen Premiumtarifen zu bekommen. Inzwischen ist 5G als Inklusiv-Leistung in den Tarifen der Netzbetreiber Telekom, Vodafone, Telefonica/O2 und 1&1 Standard, bei Discountern jedoch noch Mangelware.

Wer 5G nutzen möchte, benötigt nicht nur ein kompatibles Gerät mit passendem Tarif, sondern auch 5G-Empfang. Der Netzausbau kam erst ein Jahr nach der Frequenzversteigerung so richtig ins Rollen. Der schnelle Datenfunk kommt mit wachsender Netzabdeckung sowie größerer Geräte- und Tarifauswahl bei privaten Mobilfunkkunden an. Eine Verivox-Umfrage im Februar 2024 ergab jedoch, dass sich Nicht-Nutzer und Nutzer derzeit die Waage halten – die Nutzung bleibt also weit unter den Möglichkeiten zurück. Die Anforderungen vieler Verbraucher wären schon gut bedient, wenn das LTE-Netz (4G) besser ausgebaut wäre und es nicht bei der Vorgänger-Technologie noch Funklöcher gäbe.

4. Welche Versorgungsauflagen müssen die Netzbetreiber erfüllen?

98 Prozent der Haushalte in Deutschland sollten bis Ende 2022 Zugang zu schnellem mobilem Internet bekommen. Dieses Ziel wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur jedoch nicht in allen Bundesländern erreicht. Auch Autobahnen, Bund- und Landstraßen sowie alle Zugstrecken und wichtige Wasserstraßen sind in der Versorgungsverpflichtung enthalten, teilweise liegt hier die Frist bei Ende 2024.

Die Vorgaben beziehen sich im Übrigen auf technische Rahmendaten, nicht auf 4G oder 5G: Verlangt wird eine Mindestübertragungsrate von 100 MBit pro Sekunde beziehungsweise 50 MBit pro Sekunde. Das wäre mitunter auch mit LTE-Antennen machbar – also nicht so teuer für die Netzbetreiber wie bei einer reinen 5G-Verpflichtung.

5. Wird 5G in Deutschland flächendeckend eingeführt?

Schnelles Internet überall – das klingt verlockend. Daher forderten Politiker verschiedener Couleur eine 5G-Abdeckung auch auf dem Land, damit sich auch dort Firmen ansiedeln und Jobs entstehen. Die Unternehmen verweisen darauf, dass eine hundertprozentige Flächenabdeckung wahnsinnig teuer sei und technisch oft gar nicht notwendig. Der flächendeckende Ausbau ist nun auch keine Bedingung der Bundesnetzagentur. Allerdings dürfen Firmen, Universitäten und andere Organisationen selbst lokale 5G-Netze errichten, wenn die Provider keines anbieten. Zudem muss nicht jeder Netzbetreiber alle Verkehrsrouten versorgen, sondern nur alle Firmen zusammengenommen. Soll heißen: Fährt man zum Beispiel im Zug, könnte man doch noch in ein Funkloch kommen, weil dort nur Funkmasten eines anderen Netzbetreibers stehen. Die Netzagentur setzt hier auf Wettbewerb. Ihr Kalkül: Der Betreiber mit dem Funkloch im Netz will mit dem Konkurrenten gleichziehen und installiert dort schleunigst eigene Antennen.

6. Wie weit ist der 5G-Ausbau vorangeschritten?

Die Telekom ersteigerte 2019 mit 13 Blöcken die meisten Frequenzblöcke, dicht gefolgt von Vodafone. Telefonica ging mit neun Blöcken aus der Auktion hervor, Neueinsteiger Drillisch mit sieben Blöcken. Insgesamt nahm der Bund mit der Frequenzversteigerung knapp 6,6 Milliarden ein. Kritiker beurteilten die Einnahmen als zu hoch und sahen den Netzausbau gefährdet. Zudem wiesen die Anbieter darauf hin, dass es schwierig sei, geeignete Antennenstandorte zu finden: Genehmigungsverfahren ziehen sich lange hin oder Anwohner verhindern die Erschließung des Standortes. Die Bundesnetzagentur teilte mit, dass die 5G-Netzabdeckung Anfang Januar 2022 bereits 57,5 Prozent der Fläche Deutschlands erreicht habe. Im Oktober 2023 wurde bereits 90 Prozent der bundesdeutschen Fläche von mindestens einem Netzbetreiber mit 5G versorgt.

  • Telekom: Der Netzbetreiber Telekom plante den 5G-Start zunächst in den Pilotstädten Berlin und Bonn, danach folgten Darmstadt, Hamburg, Leipzig und München. Im Juni 2020 versorgte das Unternehmen bereits über 1.000 Städte und Gemeinden ganz oder teilweise mit dem neuen Mobilfunkstandard. Laut Bundesnetzagentur lag die 5G-Abdeckung im Telekom-Netz im Herbst 2023 bei 77 Prozent der Fläche – das ist der Spitzenwert unter den Anbietern.
  • Vodafone: Mitte Juli 2019 startete Vodafone die ersten kommerziellen 5G-Netze in Düsseldorf, Köln, Dortmund und anderen Städten, auch im EU-Ausland. Außerdem stattet Vodafone Fußballstadien oder Tankstellen mit leistungsfähigem Datenfunk aus. Auch in der Fläche nimmt der Provider den Ausbau in Angriff. Bis zur flächendeckenden Abdeckung wird es jedoch noch dauern. 2023 kam Vodafone auf eine Netzabdeckung von 67 Prozent der Fläche.
  • Telefonica/O2: Zunächst war der Ausbau in 30 Großstädte mit 16 Millionen Einwohnern im Fokus, darunter große Teile von Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main. Aktuell kommt Telefonica/O2 auf mehr als 60 Prozent.
  • 1&1: Seit Dezember 2023 ist 1&1 mit einem eigenen Netz am Start, zur Abdeckung in der Fläche liegen jedoch noch keine Daten vor. Der Neuling im Bund der Netzbetreiber nutzte zunächst andere Netze über Roaming-Vereinbarungen.

7. Macht die Bundesnetzagentur "nationales Roaming" zur Pflicht?

Konkret bedeutet "nationales Raoming": Hat ein Neueinsteiger noch kein (großes) eigenes Netz, kann er das Netz eines Mitbewerbers per Roaming-Vereinbarung mitnutzen. Die Netzagentur entschied sich gegen eine Pflicht für nationales Roaming und verlangte stattdessen ein "Verhandlungsgebot". Verhandelt ein alteingesessener Netzbetreiber also nicht mit dem Neueinsteiger, könnte die Regulierungsbehörde intervenieren und Bußgelder verhängen.

Neueinsteiger 1&1 hatte bereits im Vorfeld der Frequenzauktion nationales Roaming entschieden als Vorgabe gefordert, um mit einem kleinen eigenen 5G-Netzwerk starten zu können und gleichzeitig auch bundesweit verfügbar zu sein. Auch die Politik wertete das nationale Roaming größtenteils positiv, da durch den Neueinsteiger mehr Wettbewerb entstünde und die Preise für die Verbraucher fielen, so die Annahme. Von der verbesserten Netzabdeckung würden vor allem Nutzer in strukturschwachen Gebieten profitieren. Außerdem könnte 1&1 den Wettbewerb am Mobilfunkstandort Deutschland mit günstigen Preismodellen verändern – zum Vorteil der Verbraucher.

Doch die Mobilfunkbetreiber sperrten sich zunächst gegen die Öffnung der Netze für andere Betreiber und sahen Investitionen gefährdet. Erst 2021 kam der Roaming-Deal zwischen Telefonica/O2 und 1&1 zustande. Ab Sommer 2024 wird eine Roaming-Nutzung für das Vodafone-Netz greifen. Im Dezember 2023 konnte 1&1 endlich sein eigenes Mobilfunknetz starten.

8. Ist 5G eine Alternative zum stationären Internetanschluss?

5G wird nicht nur als schneller mobiler Datenfunk eine wichtige Rolle spielen, sondern auch als Alternative zum stationären DSL- oder Kabelanschluss. Gerade in Regionen, in denen kein leistungsstarker Breitbandanschluss zur Verfügung steht, kann 5G schnelles Internet in die eigenen vier Wände bringen. Die Mobilfunkanbieter haben unterschiedliche 5G-Router als Ersatz für den DSL- oder Kabelanschluss im Angebot, so etwa Vodafones Gigacube oder die Speedbox der Telekom. Bereits der Vorgängerstandard LTE diente als Festnetzersatz in weniger gut ausgebauten Regionen.