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Sonderrufnummern

Da Sonderrufnummern in der Vergangenheit bereits des Öfteren in Zusammenhang mit Abzocke standen, genießen sie einen zweifelhaften Ruf. Mittlerweile besteht für Anbieter entsprechender Hotlines jedoch die Verpflichtung, Gebühren transparent zu kommunizieren. Welche Kosten unterschiedliche Vorwahlen bei Sonderrufnummern nach sich ziehen, wie sich unseriöse Telefonnummern erkennen lassen und welche Maßnahmen den besten Schutz vor Kostenfallen bieten, erfahren Sie auf Verivox.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Sonderrufnummern?
  3. Arten und Gebühren
  4. Nummern und Gebühren im Überblick
  5. Pflicht zur Preisangabe
  6. Verwandte Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Sonderrufnummer ist eine Telefonnummer, die keinem gewöhnlichen Teilnehmeranschluss zugeordnet ist.
  • Es gibt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Sonderrufnummern.
  • Um Kosten zu vermeiden, haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Sonderrufnummern bei ihrem Telekommunikationsanbieter sperren zu lassen.

Was sind Sonderrufnummern?

Im Bereich der Telekommunikation werden alldiejenigen Telefonnummern als Sonderrufnummern bezeichnet, die keinem gewöhnlichen Teilnehmeranschluss zugeordnet sind, also nicht als originäre Teilnehmerrufnummer Verwendung finden. Dabei kann es sich um Bestell-, Service- oder Support-Hotlines handeln, aber beispielsweise ebenso um:

  • Mehrwertdienste
  • Call-by-Call
  • Tele-Voting (unter anderem Gewinnspiele und Abstimmungen)
  • Auskunftsdienste
  • Behördenrufnummern

Wer über Sonderrufnummern in Deutschland entsprechende Dienste anbieten möchte, muss diese bei der Bundesnetzagentur – die für die hoheitliche Aufgabe der Nummerierung zuständig ist – anmelden. Es gibt jedoch auch externe Dienstleistungsunternehmen, die sich um die Einrichtung einer solchen Nummer kümmern.

Das Routing (Übermittlung von Datenströmen zu einem bestimmten Zielort) erfolgt für gewöhnlich über Drittanbieter, welche die Anrufe an eine festgelegte Rufnummer weiterleiten. Unternehmen, Dienstleister und Co. können eine Sonderrufnummer wahlweise kostenlos oder kostenpflichtig bereitstellen.

Sonderrufnummern: Arten und Gebühren

Es existieren unterschiedliche Arten von Sonderrufnummern. Welchem Zweck eine bestimmte Nummer dient, lässt sich anhand des sogenannten Rufnummernraumes – der Vorwahl – erkennen. Diese gibt auch Aufschluss darüber, ob Sonderrufnummern-Kosten anfallen und wie hoch diese ausfallen können.

0900 – Premiumdienste

Bei 0900er-Nummern handelt es sich um Premiumdienste, deren Kosten die Anbieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens frei festlegen können. Bei einer 0900-Nummer kosten Gespräche maximal 3 Euro pro Minute oder 30 Euro pro Anruf. Die nachfolgende 0900-Nummern-Liste zeigt auf, für welche Arten von Diensten die Ziffer nach der 0900 steht:

  • 0900 - 1: Informationsdienstleistungen
  • 0900 - 3: Unterhaltungsdienste
  • 0900 - 5: Sonstige Dienste
  • 0900 - 9: Dialer (kostenintensive Einwahlnummern für Internet-by-Call)

0800 –Entgeltfreie Telefondienste

Alle Sonderrufnummern, die mit 0800 beginnen, sind sogenannte Free-Call- beziehungsweise Free-Phone-Dienste und für die Person, die anruft, stets kostenfrei. Die Gebühren übernimmt hier die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber der Nummer.

0700 – Persönliche Rufnummern

0700er-Nummern sind persönliche Rufnummern, die Sie sich bei Bedarf zuteilen lassen können. Eine solche Nummer kann lebenslang gültig sein und auf verschiedene Geräte geschaltet werden. Seit Dezember 2021 gilt für Anrufe zu persönlichen Rufnummern eine Preisobergrenze von 9 Cent je Minute. Fallen – beispielsweise aufgrund einer Weiterleitung auf Mobilfunk oder ins Ausland – Zusatzkosten an, trägt diese die oder der Angerufene.

0190 – Vorwahl bereits im Jahr 2006 abgeschafft

Diese Nummerngasse wurde früher für oftmals sehr kostspielige Mehrwertdienste wie Erotik-Hotlines – aber auch für Faxabrufe und Service-Hotlines – genutzt. Im Herbst 2005 entschied die Bundesnetzagentur, 0190er-Nummern Anfang des darauffolgenden Jahres abzuschalten, was letztlich jedoch bis zum Jahr 2010 dauerte.

0137 – Rufnummern für kurzzeitigen Massenverkehr

Die Nummern dürfen einzig und allein für die Erbringung von Massenverkehrsdiensten zum Einsatz kommen, weshalb sie vor allem bei Umfragen und Gewinnspielen verwendet werden. Bei 0137er-Nummern ist auch ein Anrufversuch kostenpflichtig, was den Sendeanstalten zusätzliche Gewinne einbringt. Die erste Ziffer nach der 0137 gibt die Kosten an, die jedoch je nach Zahl pro Minute oder pro Gespräch abgerechnet werden:

  • 0137 - 1 | 14 Cent pro Anruf
  • 0137 - 2 | 14 Cent pro Minute
  • 0137 - 3 | 14 Cent pro Minute
  • 0137 - 4 | 14 Cent pro Minute
  • 0137 - 5 | 14 Cent pro Anruf
  • 0137 - 6 | 25 Cent pro Anruf
  • 0137 - 7 | 14 Cent pro Anruf
  • 0137 - 8 | 100 Cent pro Anruf
  • 0137 - 9 | 50 Cent pro Anruf

0180 – Servicedienste

Bei den sogenannten Servicediensten – früher als Share-Cost-Dienste bezeichnet – werden die Kosten zwischen Anruferin beziehungsweise Anrufer und der oder dem Angerufenen aufgeteilt. Für die Person, die anruft, sind die Gebühren jedoch meist weniger günstig als ein herkömmlicher Festnetzanruf. Die Telefongebühren für 0180-Nummern sind in den letzten Jahren nämlich stetig teurer geworden.

Als kostenpflichtige Handynummern können diese Sonderrufnummern für Smartphone-Userinnen und -User richtig teuer werden. Minutenpreise von fast einem Euro sind hier keine Seltenheit. Daher ist es ratsam, sich vor der Nutzung der Nummern vom Handy aus über die jeweiligen Preise des Mobilfunkanbieters zu informieren.

Welche Kosten bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz anfallen, gibt die erste Ziffer nach der 0180 an:

  • 0180 - 1 | 3,9 Cent pro Minute
  • 0180 - 2 | 6 Cent pro Anruf
  • 0180 - 3 | 9 Cent pro Minute
  • 0180 - 4 | 20 Cent pro Anruf
  • 0180 - 5 | 14 Cent pro Minute
  • 0180 - 6 | 20 Cent pro Anruf
  • 0180 - 7 | 30 Sekunden frei, danach 14 Cent pro Minute

Besonderer Hinweis: Detaillierte Informationen zu den Preishöchstgrenzen der verschiedenen Sonderrufnummern finden Sie in Paragraph 112 des Telekommunikationsgesetzes.

Sonderrufnummern-Liste: Nummern und Gebühren im Überblick

Kostenpflichtige Nummern zu erkennen ist nicht schwer. Dazu müssen Sie lediglich einen Blick in die folgende Sonderrufnummern-Übersicht werfen:

Vorwahl
Gebühren
900 Maximal 3 Euro pro Minute oder 30 Euro pro Anruf
800 Kostenfrei
700 Preisobergrenze von 9 Cent je Minute
137 14 Cent pro Minute oder bis 100 Cent je Anruf
180 Bis 14 Cent pro Minute oder 20 Cent je Anruf

Besonderer Hinweis: Während sich 0800er-Rufnummern auch mit Smartphones kostenlos nutzen lassen, müssen Sie bei einer kostenpflichtigen Telefonnummer mit deutlich höheren Gebühren rechnen, falls Sie ein mobiles Endgerät verwenden. Wenn Sie Sonderrufnummern aus dem Ausland anrufen wollen, werden oftmals ebenfalls vergleichsweise hohe Kosten berechnet.

Pflicht zur Preisangabe bietet Schutz vor Kostenfallen

In der Vergangenheit ließen sich viele Fälle, in denen Sonderrufnummern zu hohen Kosten führten, auf fehlende oder intransparente Preisangaben zurückführen. Daher hat der Gesetzgeber verschiedene Regelungen zu kostenpflichtigen Nummern in das Telekommunikationsgesetz (TKG) integriert, vor allem:

  • Preisangabepflicht: Wer für Sonderrufnummern – beispielsweise für Premium- oder Auskunftsdienste – wirbt, muss darüber informieren, welche Kosten bei einem Anruf anfallen. In Paragraph 109 heißt es: „Der Preis ist gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben.“ Darüber hinaus sollte die Preisangabe nach Möglichkeit barrierefrei erfolgen.
  • Preisansagepflicht: Für Anbieter von kostenpflichtigen Sonderrufnummern besteht außerdem die Verpflichtung, Endnutzerinnen und -nutzer vor der Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung über die Kosten in Kenntnis zu setzen. Wie sich in Paragraph 110 nachlesen lässt, muss die Preisansage spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit erfolgen. Dies ermöglicht es der Person, die anruft, vorher aufzulegen.
  • Preisanzeigepflicht: Kurzwahl-Datendienste sind ab einem Preis von einem Euro je Inanspruchnahme dazu verpflichtet, die Kosten anzuzeigen – und zwar deutlich sichtbar und gut lesbar (Paragraph 111).

Sonderrufnummern sperren und hohen Kosten vermeiden

Sonderrufnummern lassen sich ohne großen Aufwand sperren. Bei den meisten Telekommunikations- und Mobilfunkanbietern funktioniert das über das unternehmenseigene Online-Serviceportal. Es gibt sogar einige Handy-Discounter, bei denen Sonderrufnummern standardmäßig gesperrt sind. Um Userinnen und Usern den bestmöglichen Schutz zu bieten, erweitern die Anbieter ihre Liste der teuren Telefonnummern fortlaufend.