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Scheck einlösen: Worauf Sie achten müssen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

In Zeiten von PayPal, Onlinebanking und Co. muten Schecks etwas antiquiert an – doch tatsächlich existieren sie immer noch: Krankenkassen zum Beispiel stellen Schecks aus, um ihren Mitgliedern Geld aus einem Bonusprogramm auszuzahlen. Allerdings fehlt vielen Empfängern von Schecks inzwischen die Übung, was das Einlösen angeht. Wie also vorgehen, wenn zum Beispiel ein Bar- oder Verrechnungsscheck der Krankenkasse oder des Stromanbieters im Briefkasten liegt?

Scheck einlösen: Frist

Das Einlösen eines Schecks ist an Vorlegefristen gebunden, die im Artikel 29 des Scheckgesetzes (ScheckG) festgelegt sind:

  • Im Inland ausgestellte Schecks sind vom Empfänger innerhalb von 8 Tagen einzulösen.
  • Für im europäischen Ausland ausgestellte Schecks gilt eine Frist von 20 Tagen.
  • Für alle anderen Ausstellungsorte gilt eine Frist von 70 Tagen.

Nur wenn der Scheck fristgerecht eingereicht wird, sind die Banken verpflichtet, ihn einzulösen. Viele Institute lösen aber auch verspätete Schecks aus Kulanz ein. Die genannten Fristen gelten nur dann, wenn auf dem Scheck nichts anderes vermerkt ist. In besonderen Fällen sind Schecks auch bis zu einem Jahr gültig – zum Beispiel bei den Dividenden-Schecks vieler Krankenkassen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Scheck auf jeden Fall fristgerecht einreichen. Beachten Sie dabei, dass sich die Vorlegefrist auf das Ausstellungsdatum des Schecks bezieht und nicht auf den Zeitpunkt, an dem er bei Ihnen eintrifft.

Entstehen bei der Scheckeinreichung Kosten?

Die Kosten hängen von der Bank und dem gewählten Kontomodell ab. Einige Filialbanken verlangen bei den Kontomodellen mit niedrigem Grundpreis Gebühren von etwa 2 Euro fürs Einreichen eines Schecks. Bei einem höheren Grundpreis sind die Leistungen in der Regel inklusive. Für im Ausland ausgestellte Schecks berechnen manche Banken spezielle Bearbeitungsgebühren, die 10 bis 15 Euro betragen können. Wer den Scheck per Post an die Bank schickt, muss die Portokosten tragen.

Verrechnungsscheck vs. Barscheck

Ein Barscheck ist aufgrund seines Namens eigentlich selbsterklärend: Gehen Sie damit in eine Filiale Ihrer Bank, bekommen Sie den auf dem Scheck vermerkten Betrag bar ausgezahlt. Die deutlich beliebtere Scheckform ist in Zeiten von bargeldlosen Geldgeschäften aber der sogenannte Verrechnungsscheck. Hierbei bucht Ihre Bank den Betrag auf Ihr Girokonto – allerdings in der Regel unter Vorbehalt. Das heißt, Sie können erst über das Geld verfügen, wenn sichergestellt ist, dass das Konto des Scheckausstellers eine positive Deckung aufweist. Das kann etwa 3 bis 10 Tage dauern.

Wer darf den Scheck einlösen?

Auf einem sogenannten Orderscheck ist der Name des Begünstigten explizit vermerkt. Dieser muss sich ausweisen, um einen Orderscheck einlösen zu dürfen, was diese Art Scheck besonders sicher macht. Das ist die übliche Form. Einen Verrechnungsscheck ohne Ordervermerk hingegen kann grundsätzlich jeder einlösen, der mit dem Originalscheck persönlich bei seiner Bank vorstellig wird. Der ursprüngliche Empfänger muss allerdings auf der Rückseite des Schecks unterschreiben. Haben Sie einen Orderscheck erhalten, können ihn aber nicht selbst einlösen, haben Sie die Möglichkeit, einer dritten Person eine Vollmacht zu erteilen.

Wo kann ich einen Scheck einlösen?

Um einen Scheck einzulösen, müssen Sie ihn bei Ihrer Hausbank einreichen – das heißt, bei einer beliebigen Bank, bei welcher Sie ein Girokonto führen. Es ist nicht möglich, einen Scheck online einzulösen: Es reicht also nicht, einen Scan des Schecks per E-Mail an Ihre Bank zu schicken – sie benötigt immer das Originaldokument.

Scheckeinreichung bei einer Bankfiliale

Wenn Ihre Hausbank Filialen hat, können Sie einen Scheck in einer Filiale einlösen. Dazu benötigen Sie neben dem Scheck ein ausgefülltes Scheckeinreichungsformular, das in den Banken ausliegt. Geben Sie beide Dokumente am Schalter ab und der Betrag wird auf Ihr Konto übertragen. Falls der Weg zu einer Filiale zu weit ist, sollten Sie telefonisch erfragen, ob eine Scheckeinlösung auch per Post möglich ist. Das Scheckeinreichungsformular können Sie dann zum Beispiel postalisch oder per E-Mail anfordern, manchmal stellt die Bank das Dokument auch online zum Download zur Verfügung.

Scheckeinreichung bei Direktbanken

Was aber, wenn Sie Kunde einer Direktbank sind? Dann haben Sie nicht die Möglichkeit, eine Filiale aufzusuchen, da Onlinebanken wie comdirect, ING-DiBa und andere keine Niederlassungen betreiben. In diesem Fall gibt es zwei alternative Wege:

  • Vielen Direktbanken genügt es, wenn Sie den Scheck per Post an die Hauptgeschäftsstelle schicken und ihn mit Ihrer IBAN sowie Ihrer Unterschrift versehen. Die Adresse finden Sie meist im Reiter „Kontakt“ oder im Impressum der Bank-Website.
  • Einige Banken stellen auf ihrer Website Formulare bereit, die Sie ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit dem Scheck per Post einschicken.

Durch den Postweg müssen Sie bei Direktbanken insgesamt mit einer etwas längeren Bearbeitungszeit rechnen, ehe der Scheck Ihrem Konto gutgeschrieben ist.