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Rechnung bei Zahnzusatzversicherung einreichen: So geht's

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann einen Teil der Kosten für Zahnersatz und Prophylaxe zurückbekommen. Dafür muss der Patient die Rechnungen einreichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Behandlungs- und Laborkosten, die über die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, rechnet der Zahnarzt immer direkt mit dem Patienten ab.
  • Um die Leistungen der Zahnzusatzversicherung zu erhalten, muss der Versicherte die Rechnung einreichen – entweder auf dem Postweg oder online per App.
  • Bei größeren Behandlungen ist es ratsam, vorab einen Heil- und Kostenplan zu erstellen und diesen zur Genehmigung bei der Versicherung einzureichen.

Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse bei der Abrechnung

Viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, um bei zahnärztlichen Behandlungen von einer höheren Kostenerstattung profitieren zu können. Die Leistungspalette der privaten Zusatzversicherung reicht je nach Tarif von Präventionsmaßnahmen wie professioneller Zahnreinigung bis hin zur erweiterten Kostenübernahme bei hochwertigen Prothesen wie Implantaten oder Kronen und Brücken aus Vollkeramik.

Die Abrechnung gliedert sich dann im Leistungsfall meist in zwei Teile:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kassenleistungen.
  • Darüber hinaus übernimmt die private Zahnzusatzversicherung den tariflich vereinbarten Teil der Leistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden.

Zahnarzt rechnet Zusatzleistungen direkt mit dem Patienten ab

Dabei ist zu beachten, dass der behandelnde Zahnarzt lediglich die Kassenleistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung hat er hingegen keinen Vertrag. Daher rechnet er die Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, direkt mit dem Patienten ab.

Der Patient überweist den Rechnungsbetrag an den Zahnarzt und reicht die Rechnung bei seiner Zahnzusatzversicherung ein. Diese erstattet dann den tariflich festgelegten Kostenanteil per Überweisung auf das Girokonto des Patienten.

Rechnung bei der Versicherung einreichen

Um die Abrechnung in die Wege leiten zu können, benötigt die Zahnzusatzversicherung die Rechnungen des Zahnarztes bzw. des Dentallabors. Je nach Versicherer und Kostenumfang ist die Kosteneinreichung auf dem Postweg oder online möglich.

Kosteneinreichung per Post

Der klassische Weg zur Abrechnung mit der Zahnzusatzversicherung führt über die Postfiliale – denn für die Versicherungen ist die Einreichung der Rechnungen mit der Post das Standardverfahren. Patienten sollten darauf achten, dass sie immer die Rechnung einreichen, die als „Original“ gekennzeichnet ist. Oftmals akzeptieren Versicherungen keine Duplikatrechnungen oder vom Patienten erstellte Fotokopien. Grund dafür ist die Vermeidung von Versicherungsbetrug.

Online-Kosteneinreichung mit der App

Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden inzwischen an, Rechnungen online einreichen zu können. Hierfür muss der Versicherungsnehmer eine App des Anbieters auf seinem Smartphone installieren. Dann kann er die Rechnungen entweder abfotografieren oder einen dort aufgedruckten QR-Code einscannen und anschließend die Kosteneinreichung über die App vornehmen.

Tipp: Wenn Sie Ihre Rechnungen online einreichen wollen, sollten Sie bei der Auswahl des Versicherungsanbieters darauf achten, ob er die Einreichung per App ermöglicht und bis zu welchem Betrag bzw. Behandlungsumfang er die Online-Kosteneinreichung akzeptiert.

Wann benötige ich einen Heil- und Kostenplan?

Bei umfangreicheren Zahnbehandlungen erstellt der Zahnarzt im Regelfall vorab einen Heil- und Kostenplan. Hierin ist aufgeführt,

  • wie die Diagnose lautet,
  • welche Behandlungen an welchen Zähnen durchgeführt werden,
  • welche Ausführungen beim Zahnersatz zum Einsatz kommen sollen und
  • welchen Kostenanteil die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei größeren Zahnbehandlungen vorab einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen und diesen bei der Zahnzusatzversicherung einzureichen. Die Versicherung prüft dann, in welchem Umfang sie sich an den Kosten beteiligt, und erteilt dem Versicherungsnehmer eine Leistungszusage.

Vorteil dieser Vorgehensweise: Dank der bereits erteilten Leistungszusage kann der Patient davon ausgehen, dass die Versicherung innerhalb weniger Tage nach der Kosteneinreichung den zugesagten Anteil erstattet.

Muss ich das Bonusheft mit einreichen?

Das Bonusheft ist eigentlich eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherer, die auf diesem Wege nachprüfen, ob ihre Versicherten regelmäßig eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen. Wer über einen Zeitraum von 5 Jahren ein Mal pro Jahr zum Zahnarzt geht, erhält einen um 5 Prozentpunkte erhöhten Zuschuss beim Zahnersatz. Nach 10 Jahren regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 Prozentpunkte.

Manche Zahnzusatzversicherungen gewähren ihren Versicherten ebenfalls eine Leistungsverbesserung bei regelmäßiger Vorsorge und nutzen das Bonusheft für die Überprüfung der Zahnarztbesuche. In diesem Fall sollten Versicherte ihrer Kosteneinreichung eine Kopie des Bonusheftes beifügen.

Was tun, wenn es Probleme mit der Abrechnung gibt?

Wenn aus Sicht des Versicherten die geleisteten Zahlungen des Versicherers nicht den Vereinbarungen entsprechen, kann er zunächst einmal bei vielen Anbietern die interne Beschwerdestelle des Unternehmens kontaktieren. Dort wird der Fall nochmals geprüft und gegebenenfalls neu entschieden.

Darüber hinaus steht Kunden von privaten Krankenversicherungen der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung als neutrale Schlichtungsstelle zur Verfügung. Informationen zum Verfahrensablauf und zur Zuständigkeit sind auf www.pkv-ombudsmann.de zu finden. Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos.