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Krankenversicherung für Beamtenwitwen: Diese Regeln gelten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Thema "private Krankenversicherung für Beamtenwitwen" ist komplexer, als man auf den ersten Blick denken mag. Wesentlich ist die Frage, ob die Beamtenwitwe selbst berufstätig und damit eigenständig krankenversichert war oder nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamtenwitwen haben Anspruch auf Beihilfe.
  • Die Beihilfe bezahlt nur 70 Prozent der Krankheitskosten. Für den Rest brauchen Beamtenwitwen, die privat versichert sind, auch nach dem Tod ihres Mannes eine eigene private Krankenversicherung.
  • Auch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherte Beamtenwitwen haben einen Beihilfeanspruch. Doch die Leistungen gehen selten über den der GKV hinaus.

Beihilfe und Krankenversicherung bei Beamten

Beamte erhalten vom Staat Beihilfe, das heißt, der Dienstherr bezahlt die Kosten im Krankheitsfall – allerdings nur zum Teil. Den Rest müssen Beamte mit einer eigenen Krankenversicherung abdecken. In der Regel ist dies eine private Krankenversicherung.

Für die Ehefrau oder den Ehemann kann sich eine private Krankenversicherung ebenfalls lohnen. Denn die Ehegatten von Beamten erhalten ebenfalls Beihilfe, sofern sie nicht gesetzlich krankenversichert sind. Meist übernimmt die Beihilfe 70 Prozent der Krankheitskosten. Jedes Bundesland hat allerdings eigene Vorgaben. Außerdem gelten gewisse Einkommensregeln für Ehegatten. Diese erhalten nur Beihilfe, wenn sie kein eigenes Einkommen haben, beziehungsweise wenn dieses unter einer bestimmten Grenze liegt (in der Regel ungefähr 20.000 Euro).

Beamtenwitwen in der privaten Krankenversicherung

Verstirbt der verbeamtete Ehemann, wird in der Regel die Witwe mit ihrer Witwenpension zur Versorgungsempfängerin. Damit erhält sie Beihilfe. Ihr stehen somit 70 Prozent Erstattung durch die Beihilfe zu. Ist die Beamtenwitwe privat versichert, benötigt sie auch weiterhin für die restlichen 30 Prozent der Krankheitskosten ihre private Krankenversicherung.

Beamtenwitwen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer während seines Berufslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) war, wird mit Eintritt des Rentenalters Mitglied in der "Krankenversicherung der Rentner". Er bleibt bei seiner bisherigen Krankenkasse, zahlt aber weiterhin nur den hälftigen Anteil des Beitrags. Die andere Hälfte übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung. Das gilt auch für die Beamtenwitwe in der GKV.

Als Beamtenwitwe hat sie generell ebenfalls Anspruch auf Beihilfe. Diese wird ihr aber nur sehr eingeschränkt gewährt. Pflichtversicherte Witwen erhalten vorrangig die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beihilfe übernimmt nur in besonderen Fällen darüber hinausgehende Leistungen. Auch freiwillig in der GKV versicherte Personen können Beihilfen erhalten. Hier ist aber ebenfalls auf diverse Besonderheiten und Einschränkungen zu achten.

Beamtenwitwen sollten sich auf alle Fälle mit der zuständigen Pensionsstelle beziehungsweise mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Fragen bezüglich ihres Krankenversicherungsschutzes zu klären.