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KfW 40, KfW 55, KfW 70: Die wichtigsten Effizienzhaus-Standards im Überblick

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Nach der vorübergehenden Einstellung der Förderung für energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungsmaßnahmen im Januar 2022 hat die KfW die Förderung neu strukturiert. Besonders hohe Zuschüsse gibt es für die Sanierung von Bestandsimmobilien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßstab für die Förderfähigkeit eines energieeffizienten Hauses ist das KfW-Effizienzhaus, das Gebäude in verschiedene Verbrauchsklassen unterteilt.
  • Wer einen Neubau errichtet, erhält einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss nur noch bei den besonders energiesparenden Effizienzhäusern 40 in der Nachhaltigkeits-Klasse.
  • Bei der Sanierung von Altbauten können Bauherren zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss und dem direkten Zuschuss wählen. Je nach erreichter Effizienzklasse liegen die maximal möglichen Förderbeträge zwischen 15.000 und 37.500 Euro.

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KfW-Effizienzhaus – Maßstab für Energieeffizienz

Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und werden deshalb staatlich gefördert. Als Grundsatz gilt: Je effizienter das Haus, desto höher die Förderung. Gradmesser sind die Effizienzhaus-Standards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die wichtigsten Effizienzhäuser sowie die mögliche KfW-Förderung eines entsprechenden Neubaus und für die Sanierung von Bestandimmobilien stellen wir in diesem Artikel vor.

Ein KfW-Effizienzhaus ist eine Immobilie, die bestimmte energetische Eigenschaften aufweist. Ein wichtiges Bemessungskriterium ist der Primärenergiebedarf. Dabei wird neben dem eigentlichen Energiebedarf des Hauses auch die Energiemenge berücksichtigt, die für vorgelagerte Prozesse aufgewendet werden muss – etwa für die Gewinnung und Verteilung des jeweiligen Energieträgers.

Darüber hinaus spielt der Transmissionswärmeverlust eine Rolle. Er drückt aus, wie viel Energie eine beheizte Immobilie nach draußen verliert. Im modernen Hausbau gelten bestimmte Maximalwerte, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind. Diese GEG-Werte sind die Referenzgröße, auf die sich die Effizienzhaus-Standards der KfW beziehen.

Welche Förderstandards definiert die KfW?

Insgesamt gibt es folgende Standards für KfW-Effizienzhäuser:

  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal

Wenn im Zuge der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus die Heizungsanlage auf erneuerbare Energieträger umgestellt wird, erhält das Effizienzhaus den Zusatz „Erneuerbare-Energien-Klasse“. Mindestens 55 Prozent der Heizenergie muss dann aus erneuerbarer Energie stammen. Dies führt zu einer Erhöhung des Fördersatzes.

Beim Neubau lässt sich die Einstufung um die Nachhaltigkeits-Klasse erweitern, wenn das Gebäude besondere ökologische Anforderungen erfüllt. Auch in diesem Fall sind höhere Förderbeträge als beim jeweiligen Effizienzhaus ohne Zusatz möglich.

Sonderregelungen gelten bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden, die dann als KfW-Effizienzhaus Denkmal eingestuft werden. Weil Bauherren die Sanierungsmaßnahmen auf die Vorschriften des Denkmalschutzes abstimmen müssen und nicht jede Maßnahme erlaubt ist, kann das Gebäude bis zu 160 Prozent des Primärenergiebedarfs eines GEG-Standardhauses vorweisen, um die Förderkriterien zu erfüllen.

Was bedeuten die Kennzahlen beim Effizienzhaus?

Ein Gebäude, das exakt den GEG-Regeln entspricht, ist ein KfW-Effizienzhaus 100. Je kleiner die Zahl, umso geringer der Energiebedarf der Immobilie. Ein Effizienzhaus nach dem KfW-55-Standard benötigt nur 55 Prozent der Primärenergie, die ein Neubau nach den Regeln des GEG braucht.

Beim KfW-Effizienzhaus 40 gilt ein Maximalverbrauch von 40 Prozent der Primärenergie nach GEG-Standard in Kombination mit einem zusätzlichen Maßnahmenpaket, das in erster Linie die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung enthält.

Förderung für das KfW-Effizienzhaus 40 beim Neubau

Nach der vorübergehenden Einstellung der Effizienzhaus-Programme hat die KfW die Förderung von Neubauten zu geänderten Bedingungen wieder aufgenommen. Seit dem 1. März 2023 ist nur noch die Effizienzhaus-Stufe 40 förderfähig. Der Förderkredit "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) " enthält zwei Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude: Der Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt maximal 100.000 Euro.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Erreicht die Immobilie die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder Premium (QNG-PREMIUM), dass durch ein Zertifikat bestätigt wird, steigt der Kreditbetrag auf 150.000 Euro je Wohneinheit.

Förderung von KfW-Effizienzhäusern in der Sanierung

Bei der Sanierung eines Wohnhauses zum KfW-Effizienzhaus oder beim Erwerb einer frisch sanierten und noch nicht bezuschussten Wohnimmobilie gibt es abgestufte Fördermittel. Ausschlaggebend ist, welchen energetischen Standard die Immobilie nach der Sanierung vorweisen kann. Erfolgt im Zuge der Sanierung die Umstellung der Heizungsanlage von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger, die mindestens 55 Prozent der Heizenergie decken, erhält das Effizienzhaus den Zusatz „Erneuerbare-Energien-Klasse“. Dies führt zu einer Erhöhung des Fördersatzes und des maximal förderfähigen Investitions- bzw. Kreditbetrags. Die nach Effizienzklasse gestaffelten Fördersätze im Überblick:

Kreditbetrag und Tilgungszuschuss für Effizienzhäuser ohne Erneuerbare-Energien-Klasse

Effizienzhaus
Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Bis zu 120.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss max. 24.000 Euro
Effizienzhaus 55 Bis zu 120.000 Euro mit 15 % Tilgungszuschuss max. 18.000 Euro
Effizienzhaus 70 Bis zu 120.000 Euro mit 10 % Tilgungszuschuss max. 12.000 Euro
Effizienzhaus 85 Bis zu 120.000 Euro mit 5 % Tilgungszuschuss max. 6000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Bis zu 120.000 Euro mit 5% Tilgungszuschuss max. 6000 Euro

Kreditbetrag und Tilgungszuschuss für Effizienzhäuser mit Erneuerbare-Energien-Klasse

Effizienzhaus
Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse Bis zu 150.000 Euro mit 25 % Tilgungszuschuss max. 37.500 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse Bis zu 150.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss max. 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse Bis zu 150.000 Euro mit 15 % Tilgungszuschuss max. 22.500 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse Bis zu 150.000 Euro mit 10 % Tilgungszuschuss max. 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse Bis zu 150.000 Euro und 10 % Tilgungszuschuss max. 15.000 Euro

Nicht ohne Energieberater

Wer energieeffizient baut oder saniert, kommt nicht ohne einen Energieberater aus. Zugelassen sind alle Berater, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt sind. Die KfW-Förderung erhalten Sie nur, wenn ein solcher Experte für Energieeffizienz in die Bauplanung und -ausführung eingebunden wird. Der Energieberater gilt daher als Baubegleitung und muss am Ende auch die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten bestätigen. Ohne diese Bestätigung werden weder Investitions- noch Tilgungszuschüsse ausgezahlt.

Eine solche Baubegleitung fällt ebenfalls unter die förderfähigen Mittel. Die Mehrkosten müssen die Auftraggeber also weder bei einem Neubau noch bei einer Sanierung komplett aus eigener Tasche bezahlen: Die KfW übernimmt bis zur Hälfte der Kosten.

Kreditbetrag und Tilgungszuschuss einer Baubegleitung bei Sanierung

Immobilie
Max. Kreditbetrag
Tilgungszuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz-haus-Stufe erreicht wird 50 %, bis zu 5.000 Euro
Eigentumswohnung 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz-haus-Stufe erreicht wird 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz-haus-Stufe erreicht wird 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben

Einen Energieberater mit ausreichender Qualifikation finden Verbraucher zum Beispiel auf der folgenden Internetseite:

energie-effizienz-experten.de

Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Energiewende nimmt im Heizungsbereich einen großen Schritt vorwärts: Am 19. April 2023 hat die Bundesregierung wegweisende Veränderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf erneuerbare Energien für das Heizen verpflichtend. Nach den Bestimmungen des GEG müssen neu installierte Heizungssysteme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Rahmen der Neuerungen wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet und ausgebaut, um die finanzielle Belastung des Umstiegs auf umweltfreundliche Heizlösungen zu mildern. Die genauen Details des zukünftigen Förderkonzepts werden derzeit von Experten erarbeitet.