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Fehlerhafte Handyrechnung reklamieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Unstimmigkeiten in der Handyrechnung sollten Sie den Einzelverbindungsnachweis prüfen.
  • Ist die Abrechnung nachweislich fehlerhaft, können Sie Widerspruch einlegen.
  • Zahlen Sie die unstrittigen Rechnungsposten, sonst riskieren Sie Mahnungen.

Viele Handynutzer würdigen ihre Handy-Rechnung – wenn überhaupt – nur eines kurzen Blickes. Doch nicht immer stimmen die geforderten Posten auf der Rechnung mit der tatsächlich erbrachten Leistung überein. Nur wer die Abweichungen erkennt, kann sich gegen zu hohe Rechnungen wehren. Verivox erklärt, wie Sie bei einer fehlerhaften Mobilfunkrechnung Schritt für Schritt vorgehen.

1. Einzelverbindungsnachweis prüfen

Wer Unstimmigkeiten bei der Mobilfunkrechnung feststellt, kann einen Einzelverbindungsnachweis zu beantragen. Dieser führt Beginn und Ende der einzelnen Verbindungen sowie die übermittelten Datenmengen genau auf. Jeder Anbieter muss den Nachweis zur Verfügung stellen.

Tauchen Positionen von Drittanbietern auf Ihrer Rechnung auf? Seit 2020 sind Mobilfunkkunden besser vor Abofallen – wie etwa Spiele, Votings oder Chats – geschützt. Abos und Einzelkäufe sind nur noch nach Ihrer aktiven Zustimmung möglich. Alternativ können Sie eine Sperre für Drittanbieter einrichten:

Drittanbieter sperren – so geht's

2. Widerspruch einlegen

Ist der Rechnungsbetrag nachweislich fehlerhaft, sollten Sie beim Anbieter Widerspruch einlegen. Auch wenn für die Reklamation der Rechnung acht Wochen Zeit bleiben, sollte der Widerspruch gegen die zu hohe Handyrechnung möglichst schnell erfolgen – schriftlich und am besten per Einschreiben. Das Reklamationsschreiben sollte folgende Daten beinhalten:

  • Kundennummer
  • Kontaktdaten
  • Aufforderung, die Verbindungsdaten nicht nach 80 Tagen zu löschen
  • Erläuterung, welche Rechnungsposten warum fehlerhaft sind
  • Frist zur Beantwortung des Widerspruchs setzen (drei Wochen)
  • Kopie des Einzelverbindungsnachweises, in dem die strittigen Posten markiert sind

3. Rechnung bezahlen

Überweisen Sie den Rechnungsbetrag, sonst riskieren Sie Mahnungen des Anbieters. Auch wenn es strittige Posten gibt, müssen Sie die unstrittigen Beträge, die Sie nicht reklamieren, fristgerecht bezahlen. Wird der Rechnungsbetrag automatisch per Bankeinzug gezahlt, kann Ihre Bank bei einer fehlerhaften Rechnung eine Rückbuchung vornehmen. Auch in diesem Fall muss der reguläre Rechnungsbetrag gezahlt werden.

Wie reagiert der Anbieter?

Wurden Anrufe berechnet, die nie getätigt wurden, muss der Anbieter nach der Reklamation der Rechnung das Gegenteil beweisen. Kann er jedoch belegen, dass die Schnittstellen einwandfrei funktioniert haben, liegt ein Einzelverbindungsnachweis vor und wurde eine technische Überprüfung durchgeführt, so besteht ein sogenannter Anscheinsbeweis. Das bedeutet: Die Gerichte gehen davon aus, dass die Gespräche tatsächlich stattgefunden haben. Dagegen vorzugehen ist nur schwer möglich.

Wann hilft eine Schlichtung?

Wer sich mit seinem Anbieter gar nicht einigen kann, hat die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle (http://www.bundesnetzagentur.de) einzuschalten und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Ein Schlichtungsverfahren ist jedoch immer mit Gebühren verbunden. Die genaue Höhe richtet sich nach Wert des Streitgegenstandes. Zudem besteht auch die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten.

Achtung: Spam!

Immer wieder kommt es vor, dass gefälschte Mobilfunkrechnungen per E-Mail versendet werden. Sie erkennen dies entweder daran, dass Sie gar keinen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen haben, oder am Anhang, der bei Fälschungen oft als ZIP-Ordner versendet wird. Öffnen Sie diesen Ordner auf keinen Fall, da Sie andernfalls Schadsoftware auf Ihrem Rechner riskieren.