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Checkliste für Baby und Geburt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Erweitern Sie die Privathaftpflicht um den Schutz für deliktunfähige Kinder.
  • Schließen Sie eine Risikolebensversicherung ab. Versichern Sie so viel, dass bei Tod eines Elternteils genügend Geld bis zum Erwachsenwerden des Kindes vorhanden ist.
  • In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es für Kinder die kostenlose Familienversicherung. In der privaten Krankenversicherung wird für Kinder ein eigener Beitrag fällig.

Wenn Nachwuchs kommt, sind Freude und Aufregung groß. Auch während der Schwangerschaft gibt es jede Menge zu tun – von der Einrichtung des Kinderzimmers über Behördengänge bis hin zu den Anschaffungen für die Erstausstattung. Mit dem ersten Kind ändert sich auch der Bedarf bei einigen Versicherungen. Wir haben die wichtigsten To-Dos Schritt für Schritt in einer Checkliste zusammengefasst:

> Richtig vorbereitet für den Familienzuwachs: Checkliste downloaden (pdf)

Junge Familien können den Versicherungsschutz optimieren

Bei vielen Versicherungen ändert sich durch den Familienzuwachs auch der Versicherungsbedarf. Bei diesen Versicherungen sollten Sie die Leistungen an die neue Lebenssituation anpassen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Hausrat- und Wohngebäuderversicherung

1. Haftpflichtversicherung erweitern

Eine private Haftpflichtpolice sollten Sie bereits vor dem ersten Kind besitzen. Wenn im bestehenden Vertrag noch keine Kinder eingeschlossen sind, sollten Sie jetzt auf einen Familientarif umstellen. Verursacht Ihr Kind einen Schaden, zum Beispiel, wenn es mit dem Fußball aus Versehen die Fensterscheiben des Nachbarhauses zertrümmert, springt die Versicherung ein. Wichtig für den umfassenden Familienschutz: Achten Sie darauf, dass deliktunfähige Kinder in die Leistungen eingeschlossen sind. Der Extraschutz gilt für Kinder bis 7 Jahren, im Straßenverkehr bis zu 10 Jahren. Sie können für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden, sofern Sie als Eltern der Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wenn niemand verantwortlich ist, muss eigentlich die Haftpflicht nicht zahlen. Das ist aber unter Nachbarn ärgerlich und deswegen haben die Versicherer den Schutz erweitert.

Gut zu wissen: Achten Sie auch auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme für die deliktunfähigen Kinder, denn diese ist gerade bei Basistarifen auf eine Höchstsumme von 5.000 Euro bis 10.000 Euro begrenzt.

2. Risikolebensversicherung für den Ernstfall

Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz im Todesfall. Sie dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Auch bei großen Darlehen, wie laufenden Baufinanzierungen, kann die Todesfallsumme als Sicherheit eingesetzt werden. Gerade falls Sie nicht verheiratet sind und eine Witwen- oder Witwer-Rente wegfällt, ist die Absicherung für den Ernstfall wichtig.

Die Versicherungssumme sollte bei Familien mit Kindern ausreichend hoch sein. Setzen Sie den Betrag so hoch an, dass die Kosten abgedeckt sind, bis Ihr Kind finanziell auf eigenen Beinen stehen kann. Als Faustregel kann gelten: Versichern Sie das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens. Im Laufe der können Sie die Versicherungssumme erneut anpassen, zum Beispiel, wenn sich das Einkommen ändert oder ein zweites Kind dazukommt.

3. Rechtsschutz für die ganze Familie

Wenn beide Partner noch über einzelne Policen verfügen, können Sie diese jetzt als Familienrechtsschutzversicherung zusammenlegen. Bei den meisten Versicherern lassen sich Ehepartner und Familienmitglieder mit absichern. Im privaten, beruflichen und beim Rechtsschutz für Verkehrssachen sind meist alle Familienmitglieder mitversichert.

Doch wie lange sind Kinder mitversichert? Der Schutz gilt bis zur Volljährigkeit, wenn Ihr Kind dann bereits auf eigenen Beinen steht. Bis zum 25. Lebensjahr sind Kinder über die gemeinsame Familienpolice abgesichert, wenn sie sich noch in Ausbildung oder Studium befinden.

4. Die ganze Familie krankenversichern

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner und Kinder beitragsfrei im eigenen Vertrag mitversichern. Alle versicherten Familienmitglieder haben somit Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert, bzw. bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie noch in der Schul- oder Berufsausbildung sind. Melden Sie nach der Geburt das Kind zügig bei der Krankenkasse an. In der Regel erhalten Sie dafür eine gesonderte Ausfertigung der Geburtsurkunde. Diese schicken Sie zusammen mit dem Antragsformular an die Krankenkasse. Einige Versicherungen erlauben auch die Anmeldung über den Kundenbereich im Internet. Wer den nächsten Familienurlaub plant, sollte außerdem eine Auslandskrankenversicherung besitzen.

Urlaubscheckliste – richtig vorbereitet in den Urlaub

Sind beide Elternteile privat versichert, so wird auch das Kind in der privaten Krankenversicherung versichert – bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen. Melden Sie das Kind in den ersten beiden Lebensmonaten bei Ihrem Anbieter an. Er ist verpflichtet, das Kind ohne Gesundheitsprüfung in einen Tarif aufzunehmen, der dem Leistungsniveau der Tarife der Eltern entspricht.

Wenn allerdings ein Elternteil privat und einer gesetzlich versichert ist, müssen Versicherte genau kalkulieren: Die Familienversicherung ist nur dann möglich, wenn der privat versicherte Partner dauerhaft weniger verdient oder sein Monatseinkommen unter 4.950 Euro (2018) liegt.

Unter Umständen möchte ein Partner für die Erziehung länger pausieren und möchte ebenfalls in die Familienversicherung. Das monatliche Gesamteinkommen des Familienversicherten darf allerdings 435 Euro (ein Siebtel der sogenannten Bezugsgröße) nicht übersteigen – nur bei einem Minijob darf es bei 450 Euro liegen.

5. Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen

Kann ein Elternteil nicht mehr arbeiten, kompensiert die Berufsunfähigkeitsrente den Einkommensausfall. Bekommt die Familie Zuwachs, sollten Sie die Versicherungssumme anpassen. Denn im Ernstfall müssen nun mehr Personen ausreichend abgesichert sein. Als Faustregel gilt: Damit keine Versorgungslücke entsteht, sollten mindestens 75 Prozent des Einkommens abgesichert sein.

Wichtig zu wissen: Achten Sie beim Abschluss eines Vertrages darauf, dass eine Nachversicherungsmöglichkeit besteht. So können Sie die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen, wenn die Familie wächst.

Risiko Berufsunfähigkeit: So sichern Sie sich sinnvoll ab

Wem im privaten Bereich oder in seiner Freizeit ein Unfall widerfährt, der ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Hier sichert die private Unfallversicherung ab. Paare mit Kindern können auch hier die einzelnen Policen zu einer privaten Familienunfallversicherung zusammenlegen. Insbesondere wenn ein Elternteil mehr verdient, ist die Police eine wichtige zusätzliche Absicherung.

6. Private Unfallversicherung anpassen

Wem im privaten Bereich oder in seiner Freizeit ein Unfall widerfährt, der ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Hier sichert die private Unfallversicherung ab. Paare mit Kindern können auch hier die einzelnen Policen zu einer privaten Familienunfallversicherung zusammenlegen. Insbesondere wenn ein Elternteil mehr verdient, ist die Police eine wichtige zusätzliche Absicherung.

Private Unfallversicherung: Diese Zusätze sind wichtig

7. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Steht mit dem ersten Kind auch der Umzug in eine größere Wohnung ins Haus? Ihre Hausratversicherung zieht ganz einfach mit Ihnen zusammen um. Passen Sie die Versicherungssumme an die neue Wohnsituation an, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

To-Do: Teilen Sie Ihrer Versicherung schon vorab die neue Adresse mit. Sonst liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor und im Schadensfall sehen Sie keinen Cent.

Ziehen Sie von der Wohnung in ein Eigenheim, wird die Wohngebäudeversicherung wichtig. Sie schützt Ihre Immobilie gegen Schäden durch Sturm, Feuer, Hagel und Starkregen. Achten Sie darauf, dass die Leistungen auch grob fahrlässig verursachte Schäden beinhalten – zum Beispiel, wenn Sie die Waschmaschine laufen lassen und der Keller geflutet wird. In diesem Fall kommt die Versicherung für die Schäden auf, die am Gebäude selbst entstanden sind.

Was ist bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung wichtig?

Noch mehr Tipps für Eltern

Welche Geldanlage rechnet sich für den Nachwuchs?

Wer beispielsweise von Geburt an jeden Monat etwas beiseitelegt, kann bis zur Volljährigkeit des Kindes stattliche Summen zusammensparen. Statt eines Sparbuchs mit Minizinsen empfiehlt es sich, auf ein höher verzinstes Tagesgeldkonto einzuzahlen und ungefähr einmal im Jahr das angesammelte Geld auf ein Festgeldkonto umzuschichten. Wer Chancen auf höhere Renditen haben will und bereit ist, dafür auch ein gewisses Risiko einzugehen, kann stattdessen auch einen Fondssparplan wählen. Im besten Fall stellen sich die Eltern eine Kombination aus mehreren Sparanlagen zusammen, um attraktive Renditen und sichere Anlagen zu kombinieren.

So sparen Sie für Ihre Kinder

Kinder an Smartphone und Tablet - Tipps für die sinnvolle Nutzung

Schon die Kleinsten wachsen heutzutage mit Smartphone, Tablet und Co. auf. Legen Sie gemeinsame Familienregeln für die Nutzung fest, damit die Geräte altersgerecht und sinnvoll zum Einsatz kommen. Tipps für den richtigen Umgang und zu passenden Tarifen lesen Sie hier:

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